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Wilhelmshavener Hartz IV-Stammtischmeldungen
25|07|2011



Gewagte These und ewiggleiche Stammtischparole: Wegen des zunehmenden Leerstandes wird Wilhelmshaven zum Zufluchtsort für Hartz IV-Empfänger.

Es ist gut, dass die Wilhelmshavener Zeitung [WZ] hin und wieder die neuesten Meldungen der Stammtische bekannt gibt.

Unter der Überschrift >Überdurchschnittlich hoher Anteil Reicher in Wilhelmshaven< kommentierte nämlich jüngst die WZ-Leserbriefschreiberin Renate Stegemann in der WZ-Ausgabe vom 18. Juli 2011.

In dem Kommentar durften die Stammtischleser mit einem Aha- oder Da ha´m wir´s wieder-Effekt folgendes genüsslich zur Kenntnis nehmen:
> ... Arbeitslosenquote in Wilhelmshaven: 12,7 Prozent. Jever: 5,3 Prozent. Keiner regt sich auf! Wie kann das denn angehen? ... Es ist ein Teufelskreis, denn es scheint sich in Wilhelmshaven herumgesprochen zu haben, dass man in Wilhelmshaven ganz gut überleben kann, besonders auch aufgrund des hohen Wohnungsleerstandes. Die Vermieter vermieten gern an die Hartz IV-Empfänger, da ist die Miete sicher, weil die Miete von der Kommune bezahlt wird. Die Folge ist: Vermehrte Zuwanderung von Arbeitslosen ... <

Dazu folgendes:
Dass die Wohnungsmieten für sogenannte Hartz IV-Empfänger von der Stadt Wilhelmshaven übernommen werden, ist nur insoweit richtig, als die Kosten für Ein-, Zwei-, Drei- oder Mehrpersonenhaushalte die Mietobergrenzen für angemessene Wohnräume nicht übersteigen dürfen.

Hier die von der Stadt Wilhelmshaven herausgegebenen aktuellen Mietobergrenzen:


Bei den von der Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven / Friesland bekanntgegebenen Euro-Beträgen handelt es sich um die Brutto-Kaltmiete [Mietzins plus Nebenkosten ohne Heizkosten]. Die Mietobergrenzen gelten bis zum 31.12.2011.

Einer Einzelperson werden für die Kosten der Unterkunft [KdU] in Wilhelmshaven zur Zeit 300,- Euro für maximal 50 qm Wohnraum bewilligt. Übersteigen die Wohnungsmietkosten für die 50-qm-Wohnung die von der Kommune bewilligten KdU, dann müsste der betreffende Hartz IV-Bezieher den überschießenden Betrag aus seinem SGB II-Regelsatz selbst finanzieren.

Aus Gründen einer sogenannten Fürsorgepflicht aber kann die Kommune einen derartigen Mietvertrag von vornherein ablehnen, denn von 364,- Euro Regelsatz, der für 30 Tage reichen soll, also pro Tag 12,13 Euro zum Leben übrig lässt, dürfte es kaum möglich sein, noch Beträge für die Miete abzuzweigen. Ansonsten drohte eine Verschuldung mit anschließender Wohnungslosigkeit und der möglichen Folge der Gewährung eines Darlehens, das der SGB II-Behörde unter Umständen kaum zurückgezahlt werden kann. Einen solchen Teufelskreis meinte die Leserbriefschreiberin sicher nicht ...


Gemäß § 22, SGB II genügt nicht die bloße Äußerung eines Hartz IV-Beziehers gegenüber der SGB II-Behörde, dass er z.B. von Bremen nach Wilhelmshaven umziehen möchte, weil in Wilhelmshaven die Kosten für die Unterkunft nicht so hoch seien. Voraussetzung für einen derartigen Umzug wäre ein in Wilhelmshaven vereinbartes Arbeitsverhältnis. Dagegen stünden ggf. Ausnahmen, wie z.B. gesundheitliche Aspekte, die der SGB II-Behörde als zwingender Umzugsgrund anhand von medizinischen Befunden nachgewiesen werden müssten.

Der umzugswillige Hartz IV-Bezieher hat zwar die Möglichkeit, auch ohne Umzugsgenehmigung der Behörde umzuziehen, müsste dann aber in Kauf nehmen, dass die Kaution und die Umzugskosten nicht von der Behörde übernommen werden. Außerdem würden für die neue Wohnung die Kosten für Unterkunft und Heizung nur in der bisherigen Höhe übernommen. Dies wäre auch dann der Fall, wenn sich die Kosten erhöht hätten. Kaum ein Hartz IV-Bezieher dürfte ein solches Kostenrisiko einzugehen bereit sein ... abgesehen davon entspäche das ohnehin nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz ...

Aber bleiben wir mal beim Umzugshauptgrund >Arbeitsverhältnis in Wilhelmshaven<. Die WZ-Leserbriefschreiberin hatte bereits korrekt eine Arbeitslosenquote von 12,7 Prozent in Wilhelmshaven genannt. Das bedeutet, dass ganz klar für diese 12,7 Prozent, also ca. 5000 gemeldete Arbeitslose in Wilhelmshaven, bereits keine Arbeitsplätze vorhanden sind. Wieso also sollten die SGB II-Behörden auswärtigen Hartz IV-Beziehern die Umzüge nach Wilhelmshaven genehmigen und damit die hiesige Situation verschärfen wollen? Die Stadt Wilhelmshaven selbst dürfte am allerwenigsten Interesse daran haben, wenn sie zusätzliche Kosten der Unterkunft bezahlen muss.

Zum Wohnungsleerstand:
Möglicherweise gibt es in Wilhelmshaven auch Vermieter, welche die Mieten ihrer Wohnungen deshalb senken, um SGB II-Beziehern den Bezug ihrer Wohnungen zu ermöglichen und damit sie, die Vermieter, ihre Wohnungen wegen des Leerstandes von ca. 5000 bis 6000 Wilhelmshavener Wohnungen überhaupt noch vermietet bekommen.

Das ändert aber nichts an den Inhalten des § 22, SGB II, die einen genehmigungsfähigen Zuzug von Hartz IV-Beziehern, wie beschrieben, nicht ohne triftige Gründe zulassen. Dass das insoweit eines normalerweise jedem Bürger zustehenden grundgesetzlich verbürgten Rechts der Freizügigkeit im Sinne eines ungehinderten Aufenthaltes bzw. Wohnortes an jedem Ort der Bundesrepublik und insgesamt auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht, steht auf einem anderen Blatt. Ganz zu schweigen von den unter 25jährigen Hartz IV-Beziehern, die laut § 22 SGB II noch zuhause unter elterlichen Fittichen wohnen bleiben müssen, sofern nicht gravierende Gründe wie z.B. familiäre Zerrüttung oder eine Jobzusage dagegen sprechen.


Alles in allem dürfte die von der Leserbriefschreiberin behauptete vermehrte Zuwanderung von Arbeitslosen von außerhalb nach Wilhelmshaven aufgrund eines hohen Wohnungsleerstandes und einer insoweit bereitwilligen Kostenübernahme durch die Kommune, sprich Stadt Wilhelmshaven, allein schon aufgrund der Gesetzeslage eine reine Erfindung ihres Stammtisches sein.

Die Stadt Wilhelmshaven suchte zwar vor Jahren per Neubürgeragentur Zuzügler, aber gewiss keine Menschen, die hier zukünftig vor Ort ohne Job leben würden und zudem die Kosten der Unterkunft von der Stadt bezahlt bekämen. Dass die viel zu teure Neubürgeragentur später wieder eingemottet werden musste, weil auch die Ergebnisse nicht entsprechend waren, wäre behördlicherseits wohl ohnehin kein triftiger Grund, auswärtigen Hartz IV-Empfängern den Zuzug nach Wilhelmshaven zu genehmigen.



Hans-Günter Osterkamp
erwerbslosenredaktion.de

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