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Wohnortnahe, flächendeckende Krankenhausversorgung in Zukunft sicherstellen - Krankenhausplanung neu ausrichten
26|06|2014

Sozialministerin Cornelia Rundt fand am 25. Juni 2014 deutliche Worte gegen die Ökonomisierung der Medizin und die Überlassung der Krankenhäuser an die Gesetze der Markwirtschaft.

Rede von Sozialministerin Cornelia Rundt am 25.06.2014 im Niedersächsischen Landtag - Es gilt das gesprochene Wort -

„Mit diesem Entschließungsantrag greifen die Koalitionspartner ein Anliegen auf, das für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung von zentraler Bedeutung ist. Ich danke deshalb den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich für diese Initiative. Denn auch an mich werden viele Sorgen von Krankenhausträgern sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herangetragen.

Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, um trotz der schwierigen Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung, die durch den Bund vorgegeben wird, eine wohnortnahe Krankenhausversorgung sicherzustellen.

Für eine nachhaltige Verbesserung der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser setze ich mich als Mitglied der durch den Koalitionsvertrag des Bundes eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe aktuell intensiv ein. Hierbei liegt mein besonderes Augenmerk auf einer sachgerechten Anhebung des Landesbasisfallwertes für Niedersachsen sowie der Schaffung weiterer Finanzierungstatbestände, z.B. Sicherstellungszuschläge oder auch Vergütungen für Hochkostenfälle.

Besonders wird darauf zu achten sein, dass die genannten Finanzierungstatbestände nicht zu Lasten der anderen Krankenhäuser durch eine entsprechende Absenkung des Landesbasisfallwertes erfolgt, sondern dass hierfür zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Aber nicht nur die Verbesserung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen steht ganz oben auf der Agenda, wir müssen auch dringend die Krankenhausplanung in Niedersachsen zukunftsfähig gestalten. Von besonderer Bedeutung ist für mich die Regionalisierung der Krankenhausplanung und die Einbeziehung all derer, die Verantwortung in der Gesundheitsversorgung wahrnehmen. Denn die Anforderungen an die Krankenhausversorgung in der Zukunft sind regional sehr unterschiedlich. Hierfür hat die Landesregierung Regionalgespräche etabliert, die bereits mit vielen zustimmenden Rückmeldungen in einigen Regionen Niedersachsen geführt wurden.

Zudem werden wir zukünftig verstärkt einzelne Fachgebiete einer gesonderten Planung unterziehen. Für den Bereich der Geriatrie ist dies jüngst erfolgt.

Auch dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass es erhebliche Wanderungsbewegungen über die Landesgrenzen hinaus gibt. Eine planerische Abstimmung mit anderen Bundesländern ist sinnvoll und notwendig.

Darüber hinaus ist das niedersächsische Krankenhausgesetz an die sich veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Die vormalige schwarz-gelbe Landesregierung hat mit der Novellierung des Krankenhausgesetzes in 2012 viele Handlungsfelder schlichtweg nicht beachtet. Rot-Grün hingegen stärkt die Rolle des Landes bei der Krankenhausplanung.

Ich komme abschließend zur Krankenhausinvestitionsförderung: Dank der Reduzierung der Investitionsförderung des Landes durch die vormalige Landesregierung in 2010 auf 35 Mio. anstelle der durchschnittlich üblichen 120 Mio. und der gleichzeitigen Anfinanzierung einer großen Zahl neuer Baumaßnahmen hat sich die angespannte Situation bei der Investitionsförderung noch weiter verschärft. Aufgrund dieses verantwortungslosen Handelns haben wir aktuell nur sehr geringen Raum für die zeitnahe Förderung neuer Baumaßnahmen. Der wesentliche Teil der investiven Mittel ist für die Weiterfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen gebunden. Daher prüfen wir jede neu beantragte Baumaßnahme intensiv auf Ihre Notwendigkeit.

Wir alle wissen, wie schwierig sich landes- und auch bundesweit die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser darstellt. Daher sehe ich es als meine vordringliche Aufgabe an, in den Bereichen Betriebskostenfinanzierung, Krankenhausplanung und Investitionsförderung eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zu erreichen. Den Planungsbereich z.B. den marktwirtschaftlichen Kräften zu überlassen halte ich für unverantwortlich. Es ist mein Ziel, dass auch langfristig in zumutbarer Entfernung [wobei die Zumutbarkeit für uns bis zu 30 Minuten beträgt] Krankenhausleistungen in Anspruch genommen werden können und dass regional sinnvolle Schwerpunktbildungen umgesetzt werden, die eine qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sicherstellen."

Quelle: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung



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