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Agrarminister Meyer warnt vor Wettbewerbsverzerrung wegen Kennzeichnung von Freilandeiern bei Geflügelpest
15|02|2017



Die anhaltende Stallpflicht wegen der Geflügelpest setzt Bauern, die die Freilandhaltung betreiben, zunehmend unter Druck.

Klarstellung der EU-Kommission begrüßt – "Deutlicher Fingerzeig an Baden-Württemberg"

Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer begrüßt die jüngste Klarstellung der EU-Kommission zur Kennzeichnung von Freilandeiern während eines Geflügelpest-Geschehens. "Es darf keine Wettbewerbsverzerrungen geben - weder in der EU, noch in Deutschland. Daher erwarte ich, dass Baden-Württemberg jetzt seine Trickserei mit der eintägigen Aufhebung der Stallpflicht trotz unveränderter Risikolage beendet", so Meyer. Niedersachsen geht mit der teilweisen Aufhebung der Stallpflicht den auch für die Tiere sinnvolleren Weg. "Zugleich bedaure ich aber, dass die EU sich nicht zu einem flexibleren Umgang mit der Zwölf-Wochen-Frist durchringen kann. Das würde unseren Freilandhaltern enorm helfen."

Die Vorgaben aus Brüssel sehen vor, dass Eier von Freilandhühnern trotz Aufstallpflicht wegen eines Geflügelpest-Geschehens zwölf Wochen lang weiter als Freilandeier vermarktet werden dürfen. Nach Ablauf dieser Frist gilt diese Option nicht mehr. Die EU und auch der Bund stellen nun zweierlei klar: Die Zwölf-Wochen-Frist kann nicht verlängert oder umgangen werden. Und: Eine kurzfristige Unterbrechung der Stallpflicht ohne ein neues Infektionsgeschehen führt nicht zu einem Neustart der Zwölf-Wochen-Frist.

"Die Brüsseler Erläuterungen sind ein deutlicher Fingerzeig an diejenigen, die sich in der Europäischen Union oder in Deutschland auf juristisch dünnem Eis bewegen", sagte Meyer. Der Agrarminister machte deutlich, "dass die Unterbrechung der Stallpflicht nur für einen Tag und einem dann folgenden Neustart der Zwölf-Wochen-Frist auch aus Verbrauchersicht sehr skeptisch gesehen wird". Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiere das ebenfalls "vehement". Niedersachsen habe daher die ehrlichere Variante gewählt. "Per Zusatzetikett auf den Verpackungen werden die Verbraucher darüber informiert, dass sich die Freilandhühner wegen der Geflügelpest im Stall befinden und die Eier daher als "Bodenhaltung" deklariert werden müssen", so der Agrarminister.

Meyer sagte, er gehe davon aus, „dass nach der Klarstellung durch Brüssel sich nicht nur sämtliche EU-Staaten, sondern auch alle Bundesländer an die Regeln halten. Außer Baden-Württemberg trickst da kein anderes Bundesland." Bundesagrarminister Christian Schmidt müsse für bundeseinheitliches Vorgehen sorgen. „Auch Herrn Schmidt müsste doch jetzt unmissverständlich klar sein, dass deutschlandweit ein gemeinsames Vorgehen vonnöten ist", so Meyer. Schmidt müsse daher CDU-Agrarminister Peter Hauk in Baden-Württemberg zur Vernunft und zu einer sauberen Kennzeichnung der Eier bringen. "Das Unterlaufen von bestehenden Regeln und das Schweigen des Bundesministers zu diesem Vorgehen ist hier vollkommen fehl am Platz", sagte Meyer. "Die bundesweite Verbrauchertäuschung durch nicht richtig gekennzeichnete Eier aus Baden-Württemberg muss beendet werden, wir wollen einen fairen Wettbewerb." Das aktuelle Vorgehe schade dem zu recht guten Image der Freilandhaltung, so Niedersachsens Agrarminister, der dieses Jahr den Vorsitz der Agrarministerkonferenz aus Bund und Ländern innehat.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


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