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Zweite Strafanzeige gegen Oberbürgermeister Wagner im Volltext
11|08|2015



Hat sich Wilhelmshavens Oberbürgermeister Andreas Wagner beim Krankenhaus-Deal zu weit aus dem Fenster gehängt?

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informiere ich Sie über meine Strafanzeige vom 8. Dezember 2014 und vom 16. Januar 2015. Letztere wurde am 2. März 2015 durch Nachtrag Nr. 1 und am 19. März 2015 durch Nachtrag Nr. 2 ergänzt.

An die
Staatsanwaltschaft Oldenburg
Gerichtsstr. 7
26135 Oldenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich

Strafanzeige

gegen

Herrn Oberbürgermeister Andreas Wagner,
Rathausplatz 2, 26382 Wilhelmshaven

wegen Verdachts der Untreue StGB §266
und Vorteilsnahme zu Gunsten des St.Willehad e.V. StGB §331

Sachverhalt:

In Wilhelmshaven wurde eine Fusion der städtischen Reinhard-Nieter-Krankenhaus gGmbH mit der katholischen St.Willehad- Hospital gGmbH geplant.

Letztlich wurde aus dieser Fusion aber lediglich eine Betriebsübernahme durch die Reinhard-Nieter-Krankenhaus gGmbH.

Die St.Willehad gGmbH gehörte zu 51% der Hospital-Gesellschaft Jade-Weser mbH und zu 49 % dem St.Willehad e.V. . siehe Anlage 1 [Schaubild]

St.Willehad e.V.

Besonders erwähnenswert ist, dass durch den zum Ende der geplanten Fusion hektisch durchgeführten Betriebsübergang eine Insolvenz des ehemaligen St. Willehad Krankenhauses verhindert wurde. Wäre es dazu gekommen, hätte der St. Willehad e. V. mit dem Vermögen der Vereinsmitglieder privat haften müssen [ca 11 Millionen Euro].

Vereinsmitglieder des St.Willehad e.V. sind u.a.:
... [...], ... [...], ... [...],

Weiterhin gehörten dem St.Willehad e. V. zu 100 % das Gesundheitszentrums St. Willehad [Ärztehaus] am St.Willehad Hospital und das Grundstück und Gebäude des St. Willehad Hospitals. Letzteres wurde an die St. Willehad gGmbH vermietet.
Siehe Anlage 1 [Schaubild]

Zusätzlich zur Betriebsübernahme der St. Willehad gGmbH kaufte die Stadt, vertreten durch Oberbürgermeister Andreas Wagner, das Gesundheitszentrums St. Willehad am St. Willehad Hospital für 4 Mio EURO. Das Grundstück und Gebäude des St. Willehad Hospitals kaufte die Stadt Wilhelmshaven für 1 EURO vom St. Willehad e.V. .

Gesundheitszentrum St. Willehad [Ärztehaus]

Das Gesundheitszentrums St. Willehad am St. Willehad Hospital kaufte man, obwohl das Ärztezentrum am Reinhard-Nieter-Krankenhaus [im weiteren Verlauf: RNK] gerade von der RNK Immobilien GmbH an den Eigenbetrieb Krankenhaus der Stadt übertragen wurde. Die Immobilien GmbH, der Eigentümer des Ärztezentrums, konnte ihren bei der Errichtung des Ärztezentrums gewährten Kredit des Eigenbetriebes nicht fristgerecht zurückzahlen.
Siehe Anlage 2 - Beteiligungsbericht der Stadt Wilhelmshaven

Laut Bilanz des Gesundheitszentrums St. Willehad 2012 und 2013 schloss dieses jeweils mit einem Jahresfehlbetrag ab. Das Gesundheitszentrums St. Willehad hatte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 10.621.600,45 EURO [2013] mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Siehe Anlage 3 - Bilanz 2012 und 2013

Verwaltet wurde das Gesundheitszentrums St. Willehad wie oben schon erwähnt durch den St. Willehad e. V..

Beim Kauf durch die Stadt soll das Gesundheitszentrums St. Willehad aber lastenfrei gewesen sein. Eine Anfrage im Rat der Stadt, wo denn diese Verbindlichkeiten geblieben wären, wurde damit beantwortet, dass sich dies nicht in der Verantwortung der Stadt befinden würde, da es ein "Asset-Deal" gewesen sein soll.
Siehe Anlage 4 - Anfrage der Gruppe BASU/Hammadi und Antwort des Oberbürgermeisters

Erklärung Asset-Deal

Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Asset_Deal

Ein Asset Deal ist eine Unterart des Unternehmenskaufs, bei dem sämtliche Wirtschaftsgüter [engl. Assets], wie Grundstücke, Gebäude oder Maschinen etc., im Rahmen der Singularsukzession übertragen werden. Das heißt, jedes Wirtschaftsgut und jede Verbindlichkeit muss mit Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners einzeln an den Käufer transferiert werden. Es besteht also die Wahlmöglichkeit, welche Assets veräußert bzw.erworben werden sollen. Findet mit der Übertragung einzelner Vermögenswerte zugleich ein Betriebsübergang statt, gehen auch die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über. Übrig bleibt am Ende nur die Gesellschaft als Hülle.

Vermögensgegenstände, die einem Gesellschafter gehören, aber von der Gesellschaft genutzt werden, z. B. Immobilien oder Grundstücke, bleiben bei der Übertragung außen vor. Ob der Erwerber für Unternehmensverbindlichkeiten des Veräußerers haften und diese begleichen muss, und welches [in- oder ausländische] Recht auf den Vertrag angewendet werden soll, wird ebenfalls gesondert geregelt. So gehen mögliche, bestehende Risiken bei einem Asset-Deal nicht automatisch auf den Käufer über.

Die Gesundheitszentrum St.Willehad GmbH hatte aber als einzigen Inhalt das verkaufte Gesundheitszentrum St. Willehad. Wenn die Kreditsicherheit [Betrieb, Gebäude und Grundstück] verkauft wurde, fragt man sich, welches Kreditinstitut einen solch hohen Betrag"´mal eben" so ohne Sicherheit bestehen lässt, oder aber niederschlägt [abschreibt].

Dass man diesen Punkt in den Verhandlungen durchaus behandelt und auch für grundlegend gehalten hat, zeigt das Papier "Vertragsinhalte und Vertragsstruktur" vom 24.10.2014, das mir anonym zugespielt wurde.

Dort wird auf Seite 8 unter noch zu klärende Punkte aufgeführt:
Klärung der Darlehenssituation der GZ GmbH gegenüber der Sparkasse Wilhelmshaven
Siehe Anlage 5 – Vertragsinhalte und Vertragsstruktur

Damit ist mir auch bekanntgeworden, dass die Verbindlichkeiten des Gesundheitszentrums St. Willehad bei der Sparkasse Wilhelmshaven bestanden.

Der Verhandlungsführer der Stadt Wilhelmshaven für die Fusion der Krankenhäuser und somit auch für den Kauf des Gesundheitszentrums, Herr Oberbürgermeister Andreas Wagner, ist aber selbst Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Wilhelmshaven und somit laut Satzung auch Vorsitzender des Kreditausschusses.
Siehe Anlage 6 - Satzung der Sparkasse
siehe Anlage 7 - Auszug aus Ratsinformationssystem

Das bedeutet auch, dass er den Vorstand kontrolliert, der über Kreditvergaben entscheidet [Sparkassengesetz Niedersachsen: § 10 Aufgaben des Vorstands, Berichtspflichten, § 11 Zusammensetzung des Verwaltungsrats, § 12 Vorsitz im Verwaltungsrat], was in sich schon einen Interessenkonflikt darstellt.

Er kann nicht gleichzeitig Verhandlungsführer der Stadt sein bei einem Deal, der maßgeblich mit der Niederschlagung von Verbindlichkeiten eines Dritten gegenüber der Sparkasse zusammenhängt, und die Kreditaufsicht in der Sparkasse Wilhelmshaven führen und dann noch die Arbeit des Sparkassenvorstandes kontrollieren.

Besonders zu beachten sind in diesem Zusammenhang die "Ausschließungsgründe" [Sparkassengesetz § 14 Ausschließungsgründe], weil der Oberbürgermeister Andreas Wagner als Verwaltungsoberhaupt etliche Aufsichtsratsmandate oder Gesellschafterfunktionen ausfüllt, was in sich schon einen Interessenkonflikt darstellt

In diesem Zusammenhang ist zu überprüfen, ob er sich durch den Rat überhaupt ein Mandat für die "Fusionsverhandlungen" des ehemaligen St. Willehad Hospitals und dem Reinhard-Nieter-Krankenhaus [heute Klinikum Wilhelmshaven] hätte geben lassen dürfen, ohne dadurch einen Interessenkonflikt auszulösen.

Dieser Fall wäre dann auch in der Zusammenarbeit mit der Sparkassenaufsichtsbehörde abzuwägen [Sparkassengesetz Niedersachsen: § 26 Befugnisse der Sparkassen-aufsichtsbehörde].

In diesem Rahmen gilt es auch zu überprüfen, wer direkt oder indirekt in den Wilhelmshavener Gesellschaften oder Aufsichtsräten der Sparkasse zuzuordnen ist. Das gilt auch für die Rats- oder Vereinsmitglieder, die teilweise dem Verwaltungsrat angehören oder enge Kontakte dorthin haben. Sie wissen sehr wohl, dass sie sich zu informieren haben [Compliance Erklärung].

Ich sehe in dem Kauf des Gesundheitszentrums durch die Stadt Wilhelmshaven für 4 Mio Euro unter gleichzeitiger Niederschlagung der vorhandenen Verbindlichkeiten im zweistelligen Millionenbereich eine Entschuldung des St. Willehad e. V. zu Lasten der Stadt Wilhelmshaven und der Sparkasse Wilhelmshaven, dessen kommunaler Träger die Stadt Wilhelmshaven ist.

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Misteriös ist auch der Kauf des Gebäudes und Grundstücks St. Willehad Hospital vom St. Willehad e. V. durch die Stadt.
Die Stadt zahlte dafür lediglich 1 Euro – Noch am gleichen Tag schloss man einen Kaufvertrag mit der Eurasia GmbH und verkaufte das Gebäude für 220.000 Euro weiter, was einem Bruchteil des Wertes des geschlossenen Krankenhauses entspricht [Immobilien und 10.000 Quadratmeter Grundstück, innenstadnahe Lage].

Die Frage, warum der St. Willehad Hospital e. V. denn nicht selbst das Gebäude für diese Summe verkauft hat, lässt für mich nur eine Schlussfolgerung zu: Auch dieses Gebäude und das Grundstück war hochbelastet [wahrscheinlich wieder überwiegend bei der Sparkasse Wilhelmshaven], wurde aber lastenfrei an die Stadt Wilhelmshaven übergeben.

Dem Vorstand des St. Willehad e. V. gehören einflussreiche Wilhelmshavener Bürger an, u. a. ... [...] und ... [...].

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Der offizielle Fusionsgedanke war, ein Krankenhaus zu schließen, damit das verbliebene durch geringere Kosten, sowie mehr Patienten besser wirtschaftlich bestehen kann.

Durch die Verringerung der Anzahl der Krankenhäuser innerhalb Wilhelmshavens hofft man nun darauf, dass für einen eventuellen Neubau auf dem Gelände des Reinhard-Nieter- Krankenhauses Subventionsgeld fließt [im Gespräch sind 70 Millionen Euro, Neubaukosten des Krankenhauses nach offiziellen Angaben geschätzt ca. 130 Millionen Euro].

Die Krux an der Geschichte ist, dass es gar keinen Plan B gibt, wie z. B. eine Sanierung des bestehenden Gebäudes des Reinhard-Nieter-Krankenhauses. Laut offiziellen Angaben soll die bei etwa 30 Millionen Euro liegen, was deutlich unter der Summe liegt, die Wilhelmshaven als Differenz zu einem möglichen Klinikneubau selbst hinzuzahlen müsste.

Eine im Gang befindliche Modernisierung wurde trotz dieser Fakten und ohne die Erstellung eines Vergleichsgutachtens abgebrochen. Die Stadt Wilhelmshaven musste daraufhin sogar 10 Millionen Euro Subventionen des Landes zurückzahlen.
Als Subventionssumme für den als alternativlos dargestellten Neubau auf dem Gelände des Reinhard-Nieter-Krankenhauses stehen laut Pressedarstellungen 70 Millionen Euro ohne Bestätigung im Raum. Die Stadt Wilhelmshaven müsste nun ca 60 Millionen Euro selbst aufbringen, um einen geplanten Neubau in die Realität umsetzen zu können.

Mit dem derzeitigen Haushalt, der nicht weit nach 2019 laut offiziellen Angaben in einer Überschuldung enden soll, ist unvorstellbar, dass Wilhelmshaven diese Summe aufbringen kann. Nicht nur ich vermute, dass das Reinhard-Nieter-Krankenhaus "aufgehübscht" werden soll, um es letzendlich zu privatisieren. Der Zeitpunkt für die Privatisierungsnachricht soll aus politischen Gründen irgendwie hinter die nächste Kommunalwahl geschoben werden.

Aus diesen Überlegungen heraus ergibt sich meiner Ansicht nach eine ganz andere Version, als die, die in der Presse dargestellt wird.

Der eigentliche Grund für die letztendlich geplatzte Fusion, die als alternativlos dargestellt wurde, ist meinen Recherchen nach die Entschuldung des privat haftenden St. Willehad e. V., der seine Verbindlichkeiten seltsamerweise trotz guter Auslastung des Gesundheitszentrums St. Willehad nicht abbauen konnte.


Um das zu beleuchten hätte man auch die Geldströme zwischen St. Willehad Hospital gGmbH und Gesundheitszentrum St. Willehad in die nähere Betrachtung ziehen müssen. Zusätzlich hätte nachgefragt werden müssen, ob das St. Willehad Gesundheitszentrum überhaupt Gewinne hat erwirtschaften können und was mit diesem Geld geschehen ist und warum die Sparkasse Wilhelmshaven als Hauptgläubiger jahrelang wartet, bis sie 7 Millionen Euro ´mal eben so abschreibt.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Anzeige.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Kruse-Janßen


Anlagen

Schaubild

Auszug aus "Beteiligungsbericht der Stadt Wilhelmshaven 2011 – 2013" Seite 165 - 169

Bilanz GZ GmbH 2012 und 2013

Anfrage nach dem NkomVG der Gruppe BASU/Hammadi und Antwort des OB

Vertragsinhalte und Vertragsstruktur

Satzung der Sparkasse Wilhelmshaven

Auszug aus dem Ratsinformationssstem der Stadt Wilhelmshaven


Anm. d. Red.:
Wir sind ausdrücklich gebeten worden, die Anzeige im original Wortlaut zu veröffentlichen.

Anette Kruse-Janßen weist auch ausdrücklich daraufhin, dass sie die Anzeige als Privatperson gestellt hat und nicht wie fälschlicherweise von der Wilhelmsahvener Zeitung dargestellt, von der BASU!

Die Anlagen sind in dieser Veröffentlichung nur als Hinweise erwähnt.

Auch anderen Redaktionen liegt der Volltext so wie hier veröffentlicht vor.

Einige Namen betroffener Privatpersonen sind ausgelassen, um deren Persönlichkeitsrechte nicht zu "beschädigen".





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