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Antrag der Deutsche Umwelthilfe auf Festsetzung von 110 Millionen Euro Geldbuße gegen Porsche liegt nun bei Staatsanwaltschaft Stuttgart
Stadien sind wahre Müllproduzenten.
26-08-2017 – DUH hat am 7. August 2017 beim Kraftfahrt-Bundesamt die Festsetzung eines Bußgelds wegen Abgasbetrugs bei 22.000 Porsche Cayenne TDI durch die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen gestellt – KBA leitet das Verfahren an Stuttgarter Staatsanwaltschaft weiter – Hintergrund ist das laufende Verfahren gegen Porsche wegen Betrugs – DUH begrüßt die Entscheidung aufgrund höherer Vertrauenswürdigkeit der Staatsanwaltschaft im Vergleich zu industrienahem Amt – Geldbußen sollen Sofortmaßnahmen für saubere Luft in unseren Städten zugutekommen
Die Entscheidung, ob gegen den Autobauer Porsche Bußgelder in Höhe von insgesamt 110 Millionen Euro zu verhängen sind, liegt nun bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Der von der Deutschen Umwelthilfe [DUH] beim Kraftfahrt-Bundesamt [KBA] gestellte Antrag ist durch das KBA an die Staatsanwaltschaft Stuttgart abgegeben worden. Dies erfolge, so die Begründung des KBA, weil "Manipulationen der Abgasnachbehandlung bereits Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen […] unter anderem wegen des Anfangsverdachts des Betrugs" sind.
Für die DUH begrüßt Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch diesen Schritt: "In die Stuttgarter Staatsanwaltschaft haben wir größeres Vertrauen als in eine Behörde, deren Präsident Schreiben »mit industriefreundlichen Grüßen« unterzeichnet. Die Dobrindt-Behörde hat bisher im gesamten Dieselskandal keine Bußgelder wegen zweifelsfrei bewiesener betrügerischer Abgasmanipulation verhängt."
Zuvor hatte der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, in einem Beitrag für den Kölner Stadtanzeiger die Forderung der DUH bestätigt und die Pflicht der Bundesregierung zur Verhängung von Bußgeldern gegen die Hersteller VW und Porsche hervorgehoben. In einem Interview betonte er, der Verzicht auf Bußgelder sei in diesen Fällen "zweifellos rechtswidrig". Ähnlich sieht es auch die Europäische Kommission, die aufgrund des Verzichts auf Sanktionen gegen illegal agierende Hersteller gegen die Bundesregierung ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Die Kommission moniert, dass trotz EU-Vorgaben und trotz verbotener Abschaltprogramme bei Volkswagen die nationalen Bestimmungen über Sanktionen nicht angewendet worden seien.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe
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