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Schachtanlage Asse II
14|08|2008



Screenshot BMU-Portal

Hier können Sie eine Mitteilung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit [BMU] lesen, der die Situation um das Atommüllzwischenlager Asse II aus deren Sicht schildert - nicht das die Politiker und Verantwortlichen uns wieder vorwerfen, wir würden sie falsch verstehen oder wir würden nur einseitig berichten!
[Die Redaktion]

In der bundeseigenen Schachtanlage Asse II bei Wolfenbüttel, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung [BMBF] fällt, wurden vom Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit [GSF, heute Helmholtz Zentrum München] von 1976 bis zum Jahre 1978 schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert. Nach Beendigung dieser Aktivitäten sollten in Großversuchen sämtliche für Gorleben vorgesehene Einlagerungstechniken für hochaktive Abfälle erprobt werden. Im Jahre 1992 wurde die Entscheidung getroffen, die Forschungsaktivitäten einzustellen. Insgesamt wurden Abfälle mit einer Gesamtaktivität von ca. 3∙1015 Bq in der Schachtanlage Asse II eingelagert. Im Zeitraum von 1995 bis 2004 erfolgte die Verfüllung nahezu aller Grubenbaue im Baufeld der Südflanke.

Derzeit wird die Schachtanlage Asse II im Rahmen eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens stillgelegt. Der für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II erforderliche Abschlussbetriebsplan wurde am 29. Januar 2007 durch das Helmholtz Zentrum München bei der zuständigen Genehmigungsbehörde – dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe in Hannover [LBEG] – eingereicht. Die endgültige Schließung der Schachtanlage Asse II auf der Grundlage eines speziell für die Schachtanlage Asse II zugeschnittenen Schließungskonzeptes ist für das Jahr 2017 geplant.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit [BMU] arbeitet mit dem Niedersächsischen Umweltministerium [NMU] zusammen, um dafür zu sorgen, dass die Schließung der Schachtanlage Asse II atomrechtlichen Anforderungen genügt und die sicherste Lösung gefunden wird. Ein Eingreifen des BMU in den Verfahrensgang im Rahmen der Bundesaufsicht gemäß § 19 Abs. 3 Atomgesetzt [AtG] wird dann notwendig, wenn eine Gefahrensituation besteht.

Die Rahmenbedingungen für die Schließung der Schachtanlage Asse II sind unter anderem dadurch erschwert, dass das Verhalten des Deckgebirges auf die immer noch fortschreitenden Verformungen nicht zuverlässig eingeschätzt werden kann und es infolge dessen nicht auszuschließen ist, dass es zu einem rasch ansteigenden Lösungszutritt kommt. Bereits seit 1988 werden Laugenzuflüsse von derzeit ca. 12 m³ pro Tag beobachtet.

Vor dem Hintergrund der Möglichkeit eines nicht beherrschbaren Lösungszutritts und der daraus resultierenden Möglichkeit der Freisetzung von Radionukliden haben sich das Niedersächsische Umweltministerium [NMU], das für das Forschungsbergwerk Asse zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung [BMBF] und das BMU im November 2007 darauf verständigt, Gefahrenpräventionsmaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit durchzuführen. Hierzu gehören:

-die Erstellung einer Störfallanalyse durch das Helmholtz Zentrum München bis spätestens Mai 2008, die auch den Fall eines rasch ansteigenden Lösungszutrittes in der jetzigen Betriebsphase betrachtet.


-die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie durch das Helmholtz Zentrum München zu Maßnahmen, die zu einer schnelleren Stabilisierung des Grubengebäudes als die bisher eingebrachte Verfüllung führen.

-die Durchführung eines Optionenvergleichs, in dessen Rahmen eine abschließende Bewertung von Optionen ergänzender oder weiterer Schließungsmaßnahmen auch unter Berücksichtigung einer Teilrückholung der mittelradioaktiven Abfälle vorgenommen werden soll.

-das Vorziehen einzelner Maßnahmen des Schließungskonzeptes.

-die Einrichtung einer Begleitgruppe aus regionalen Vertretern, die in die Erarbeitung und Bewertung von noch möglichen Teiloptionen zu einzelnen Bausteinen des Verschlusskonzeptes einbezogen werden sollen. Als eine Grundlage hierfür wird das Helmholtz Zentrum München die Herleitung des bisherigen Schließungskonzeptes zur Verfügung stellen.

Inzwischen hat die Asse II Begleitgruppe, die sich aus VertreterInnen des Landkreises, der im Kreistag vertretenen Fraktionen, der BürgermeisterInnen der anliegenden Samtgemeinden sowie der Bürgerinitiativen und Umweltverbände zusammensetzt, ihre Arbeit aufgenommen und wird das Verfahren zur Schließung der Schachtanlage Asse II und insbesondere die Erarbeitung des Optionenvergleichs kritisch begleiten. Die Asse II Begleitgruppe hat die Möglichkeit, Ergebnisse ihrer Arbeiten als Empfehlungen in das Leitungsgremium, welches aus NMU, LBEG, BMBF, Helmholtz Zentrum München und BMU besteht, und somit in das förmliche Verfahren einzuspeisen.

Die Erarbeitung des Optionenvergleichs wird durch das BMBF und das BMU durchgeführt und finanziert. Hiermit wurden der Projektträger Karlsruhe [PTKA] und das Bundesamt für Strahlenschutz [BfS] beauftragt, die sowohl die Organisation als auch die inhaltliche Verantwortung für den Optionenvergleich übernehmen. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe werden auch Experten des Vertrauens der Begleitgruppe bei der Erarbeitung des Optionenvergleichs beteiligt. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeiten im Februar 2008 aufgenommen und wird voraussichtlich einen entsprechenden Bericht im Herbst 2008 vorlegen.

Am Freitag, dem 13. Juni 2008, wurde das BMU durch das BMBF darüber informiert, dass auf der Schachtanlage Asse II mit Cs 137 kontaminierten Salzlösungen umgegangen wird, die deutlich die Freigrenzen nach Strahlenschutzverordnung überschreiten. Derartige Informationen lagen bisher weder dem BMU noch dem BfS vor. Auch das NMU war von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem LBEG, nicht hierüber informiert. Vor diesem Hintergrund fand am 19. Juni 2008 ein bundesaufsichtliches Gespräch zwischen dem BMU und dem NMU statt. Die beteiligten Ministerien bewerteten die aktuelle Situation gemeinsam dahingehend,

-dass derzeit keine radiologische Gefährdung für das Betriebspersonal und die Umgebung aufgrund der kontaminierte Laugen besteht und
-dass die bislang rechtlich getroffenen Regelungen nicht ausreichend sind, um den Umgang mit radioaktiven Stoffen einschließlich Lagerung in der Schachtanlage Asse II zu regeln.

Auf diesem gemeinsamen Verständnis aufbauend wurde im bundesaufsichtlichen Gespräch festgelegt, dass NMU zur genauen Aufklärung des Sachverhaltes einen Statusbericht zur Asse erstellen wird, der sich mit folgenden Punkten befasst:

-die Feststellung der eingelagerten Stoffe,


-die Dokumentation über den Umgang mit radioaktiven Stoffen im Grubengebäude,

-sämtliche rechtlichen Grundlagen des Betriebs der Anlage,

-Klärung der Frage nach hinreichender Fachkunde und Zuverlässigkeit des Betreibers,

-Klärung der Frage, ob die vom NMU angekündigten Maßnahmen zu einer deutlich verbesserten Leistungsfähigkeit der niedersächsischen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden führen.

Darüber hinaus wurde NMU aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die fehlenden strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen für den laufenden Betrieb erteilt werden.

Zudem hat das BMU mittlerweile eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Entsorgungskommission [ESK] eingerichtet, die sich kurzfristig mit den aktuellen Fragestellungen zur Schachtanlage Asse II befasst.

Am 04. August 2008 fand ein weiteres Bundesaufsichtliches Gespräch zur Asse zum Thema Kernbrennstoffe statt. Im Mittelpunkt dieses Gespräches standen die folgenden Fragen:

-Wie viele Behälter mit Kernbrennstoffen wurden eingelagert?

-Welche rechtliche Genehmigungsgrundlage besteht für die Einlagerung der Kernbrennstoffe?

-Wurde die Einlagerung entsprechend der vorliegenden Genehmigungen vorgenommen?

Als Ergebnis des Gespräches wurde festgelegt, dass das NMU einen Bericht zur Aufklärung dieser Sachverhalte noch im August 2008 vorlegen wird.

Seit dem 04. August 2008 ist dem BMU bekannt, dass in der Asse aufgefangene Lösungen, welche bisher als nicht kontaminiert galten, mit Tritium und Uran 235 und 238 kontaminiert sind.
Messungen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasser-, Küsten- und Naturschutz [NLWKN], welche im Rahmen der Abarbeitung von Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Statusbericht durchgeführt wurden, haben dies ergeben. Die Konzentrationen sind allerdings so gering, dass eine Gefährdung des Betriebspersonals und der Umgebung der Asse nicht zu besorgen ist. Das BMU hat die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Asse der ESK gebeten, sich mit den Messungen des NLWKN auseinanderzusetzen und BMU insbesondere zur Genauigkeit der durchgeführten Messungen sowie zur möglichen Herkunft der Kontamination zu berichten.

Quelle:
www.BMU.de

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