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Regierung zieht keine Strompreisbremse für Verbraucher
09|04|2014



Trotz fortschrittlichster Technologie ist die Bundesregierung bis heute nicht in der Lage, ein nachhaltiges Energiewendekonzept in die Wege zu leiten, dass auch den Verbrauchern Entlastung bringt.

EEG-Umlage könnte bis zum Jahr 2020 auf acht Cent pro Kilowattstunde steigen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband [vzbv] kritisiert die von der Bundesregierung beschlossene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes [EEG]. „Die geplante Reform macht die Energiewende unnötig teuer“, sagt Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim vzbv. Auf Verbraucherinnen und Verbraucher kämen Mehrkosten in Milliardenhöhe zu. Zudem würden ihre Möglichkeiten, aktiv an der Energiewende teilzunehmen, deutlich eingeschränkt. „Die Bundesregierung hat den Interessen der Industrie den Vorzug gegeben, und die Verbraucher müssen zahlen“, so Krawinkel.

Der Kabinettsbeschluss zur EEG-Reform sieht unter anderem eine Belastung des Eigenverbrauchs aus Erneuerbare-Energien-Anlagen vor. Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihren Strom mittels Solar- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlage selbst erzeugen, sollen demnächst 50 Prozent der regulären Umlage zahlen. Der vzbv kritisiert die geplante Regelung. Holger Krawinkel: „Wer seinen Strom selbst erzeugt, leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und entlastet gleichzeitig die EEG-Umlage.“ Zusätzliche Kosten seien daher nicht verursachungsgerecht und zudem verfassungsrechtlich bedenklich. Darüber hinaus bringe eine Belastung derjenigen, die ihren eigenen Strom verbrauchen, für die übrigen Verbraucherinnen und Verbraucher nur wenig Entlastung. Ein durchschnittlicher Haushalt würde gerade einmal 55 Cent pro Jahr sparen.

Industrie spart, Haushalte zahlen

Während der Verbraucher für den erneuerbaren Eigenverbrauch zur Kasse gebeten wird, werden die Ausnahmeregelungen für die stromintensive Industrie nach den Plänen der Bundesregierung weiter ausgedehnt. Nach Berechnungen des Öko-Instituts könnten sich die Vergünstigungen im Extremfall auf acht Milliarden Euro pro Jahr erhöhen. Dabei hatte die Bundesregierung angekündigt, die Ausnahmen zurückzufahren. Die Mehrkosten in Höhe von drei Milliarden Euro pro Jahr müssten von den übrigen Stromkunden geschultert werden. Allein dadurch würde die EEG-Umlage um 0,9 Cent pro Kilowattstunde steigen. Inklusive der anderen Maßnahmen könnte die Umlage damit bis zum Jahr 2020 auf acht Cent pro Kilowattstunde anwachsen. Für einen Durchschnittshaushalt läge die Stromrechnung dann um 75 Euro pro Jahr höher als heute.

Energiewende könnte billiger sein

Dabei ließe sich der Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich günstiger umsetzen. „Ohne die Zugeständnisse an die Bundesländer und die Industrie lägen die Kosten spürbar niedriger“, sagt Holger Krawinkel. Insbesondere die Geschenke an die Offshore-Windindustrie, von denen auch die nördlichen Bundesländer profitieren, und an die Betreiber von Biogasanlagen kämen die Verbraucherinnen und Verbraucher teuer zu stehen. Entgegen früherer Entwürfe wurden die Ausbauziele für Seewindanlagen wieder leicht nach oben korrigiert und die ursprünglich geplante Absenkung der Vergütung abgemildert. Nach Berechnungen des vzbv ließen sich bis zum Jahr 2020 rund 3,5 Milliarden Euro sparen, wenn der Ausbau der Offshore-Windenergie um die Hälfte reduziert und stattdessen verstärkt auf Solar- und Windenergie an Land gesetzt würde.

Technologieentwicklungskosten auslagern

Da sich durch die geplante EEG-Reform Verteilungskonflikte und Fehlsteuerungen nochmals verschärfen, fordert der vzbv, bei der Finanzierung der Energiewende neue Wege zu gehen. Holger Krawinkel schlägt einen Vorleistungsfonds vor. Dabei würden die Technologieentwicklungskosten der erneuerbaren Energien aus der EEG-Umlage herausgenommen und über einen Fonds getragen. Die Energiewende würde so zumindest teilweise steuerfinanziert, was soziale Ungerechtigkeiten deutlich vermindere und eine größere Generationengerechtigkeit schaffe, da der künftige Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich geringere Kosten verursache..

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband [vzbv]


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