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EEG-Reform belastet Unternehmen und Verbraucher
09|05|2014



Die PolitikerInnen stellen mit ihrer Gesetzgebung die Energiewende quasi auf den Kopf.

Familienunternehmen und vzbv lehnen neue Abgabe für Solar und Kraft-Wärme-Kopplung ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband [vzbv] und der Verband Die Familienunternehmer sprechen sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen die geplante Belastung des eigenverbrauchten Stroms aus Solar-Anlagen und Kraft-Wärme-Kopplung aus. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen, die einen Teil ihres Stroms selbst erzeugen und damit die Energiewende vorantreiben, dürften nicht bestraft werden. Zudem sei die erhoffte Entlastung für die übrigen Stromverbraucher minimal.

„Der Eigenverbrauch entspricht dem Idealbild einer klimafreundlichen und dezentralen Energieversorgung. Eine Belastung dieses Stroms steht in einem eklatanten Widerspruch zu den Zielen der Energiewende“, sagt Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim vzbv. Sollte die Regelung wie geplant umgesetzt werden, bestünde die Gefahr, dass sich viele Projekte nicht mehr rentieren würden. Zugleich widerspricht Krawinkel den Befürwortern der neuen Abgabe, die mit deren Einführung eine vermeintlich ungerechte Kostenverteilung beenden wollen: „Wer seinen selbst erzeugten Strom direkt vor Ort verbraucht, statt ihn gegen eine hohen Vergütung ins Netz zu speisen, entlastet die EEG-Umlage. Von einer Entsolidarisierung der Eigenverbraucher kann daher keine Rede sein.“

Die von der Bundesregierung beabsichtigte Entlastung der übrigen Verbraucherinnen und Verbraucher bliebe zudem aus. Nach Berechnungen des vzbv würde ein durchschnittlicher Haushalt durch die minimal gesunkene EEG-Umlage gerade einmal 55 Cent pro Jahr sparen. Ein weiterer Kritikpunkt ist der hohe administrative Aufwand, der betrieben werden müsste, um den eigenverbrauchten Strom erfassen und kontrollieren zu können. Viele Anlagen müssten zudem auf neue Messeinrichtungen umgerüstet werden. Dies würde vor allem für kleinere Anlagen eine unverhältnismäßig hohe Belastung darstellen.

Hoher Aufwand – minimaler Ertrag

Die Belastung des Eigenstroms stellt auch für viele Familienunternehmen eine große Benachteiligung dar. „Viele mittelständische industrielle Familienunternehmen stehen genauso im internationalen Wettbewerb wie Großkonzerne, haben oft aber nicht die Möglichkeit, die Ausnahmeregelungen in Anspruch zu nehmen. Die Eigenstromerzeugung ist für uns ein extrem wichtiges Instrument, dem globalen Wettbewerbsdruck zu begegnen und die Arbeitsplätze in Deutschland weiter auszubauen“, sagt Lutz Goebel, Präsident des Verbands Die Familienunternehmer. „Eigenstrom ist Energiewende pur. Deshalb setzt die Industrie in vielen Fällen auf die Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung. Die ist regional und bedarf keiner zusätzlichen Netze. Eigenstrom kann die Schwankungen der Erneuerbaren ausgleichen, ist ökologisch sowie ökonomisch sinnvoll, da er ohne Subventionen auskommt. Diese definitiv vorhandenen Potentiale zu zerstören, halte ich für groben Unfug“, so Goebel.

Die geplante Belastung des Eigenverbrauchs ist Bestandteil der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes [EEG], die heute zum ersten Mal im Bundestag beraten wurde. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, den eigenverbrauchten Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung künftig zu 50 Prozent [15 Prozent für Teile des produzierenden Gewerbes] an der EEG-Umlage zu beteiligen. Bisher war dieser Strom von der Zahlung der Umlage befreit. Ausgenommen werden lediglich Anlagen, die nicht an ein Netz angeschlossen sind oder eine installierte Leistung von weniger als 10 Kilowatt aufweisen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband [vzbv]


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