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Klarstellung: Elbquerung darf noch nicht gebaut werden
11|11|2016



Noch ein Prestigeobjekt für die Bauwirtschaft. Als Basis dient wieder einmal "die Wette auf die Zukunft".

Stellungnahme des Koordinationskreises der Initiativen gegen die A 20 zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbquerung

Die A 20-Gegner üben scharfe Kritik am Zustandekommen des Urteils, welches das Bundesverwaltungsgericht zur geplanten A-20-Elbquerung gesprochen hat. Dieses Urteil wurde nur möglich, weil das Gericht der Straßenbaubehörde erlaubte, vorliegende gravierende Planungsmängel während des laufenden Gerichtsverfahrens  durch Ergänzungen und Zugeständnisse aus dem Weg zu räumen. Die Beschwerde des klagenden BUND Niedersachsen war vollkommen berechtigt und hätte ohne die Hilfestellung, die das Gericht der Straßenbaubehörde gegeben hat, auch zu einem Erfolg der Klage geführt. Das betrifft sowohl die unrechtmäßige Abschnittsbildung in zwei Tunnelhälften als auch wasserrechtliche Probleme.

Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies liegt mit seiner Einschätzung, dass der Planungsablauf für die Küstenautobahn A 20 durch das Gerichtsurteil nicht verzögert werde, vollkommen daneben: Das Gericht hat festgelegt, dass mit dem Bau des Elbtunnels erst begonnen werden darf, wenn für die anschließenden Abschnitte vollziehbare, nicht mehr beklagbare Planfeststellungsbeschlüsse vorliegen.

Bisher fehlen für die angrenzenden Abschnitte jedoch alle Planfeststellungsbeschlüsse. Für den entscheidenden Abschnitt 7 von Drochtersen bis Bremervörde wurde noch nicht einmal das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. "Trotz des Urteils bleibt es also weiterhin völlig fraglich, ob überhaupt bzw. wann die Elbquerung je gebaut wird", stellt Uwe Schmidt, Sprecher des Koordinationskreises, klar.

"Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zementiert eine rückwärtsgerichtete Verkehrsplanung, die am Infrastrukturbedarf der Zukunft vollständig vorbeiführt", konstatiert Schmidt. Die A 20 ist das umweltschädlichste Straßenprojekt des gesamten Bundesverkehrswegeplans. Auch mit dem Urteil zum Elbtunnel ist das letzte Wort über diese Autobahn bei weitem nicht gesprochen.

Quelle: Koordinationskreis der Initiativen und Umweltverbände gegen die A22/A20


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