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Erfolg für Gaspreisinitiative Wilhelmshaven:
Klage der GEW gegen Energiepreisgegner
überwiegend abgewiesen!
10|07|2009



Die Gaspreise sollen schon wieder um 25 Prozent steigen und wie rein zufällig in der kommenden Heizperiode.

Nach dem über einjährigen Rechtsstreit erfolgte heute das lang erwartete Urteil vor dem Landgericht Oldenburg in dem Rechtsstreit der Gas- und E-Werke Wilhelmshaven gegen acht Mitglieder der Bürgerinitiative gegen zu hohe Energiepreise.

In dem Verfahren hatte der hiesige Energieversorger diejenigen Kunden verklagt, die sich mit Einsprüchen und Rechnungskürzungen gegen die ihrer Ansicht nach zu hohen und unberechtigten Preissteigerungen gewehrt hatten.

Die genaue Begründung des Urteils liegt zur Zeit noch nicht schriftlich vor. Es wurde aber entschieden, dass die Klage der GEW bezüglich des Leistungspreises [also für den Anschluss] in Ordnung ist, aber dass im Großteil die Klage abgewiesen wurde und die GEW zu 6/7 die Kosten des Verfahrens tragen muss!

Offensichtlich wurden in dem Verfahren vor dem Landgericht Oldenburg die Preise vor dem Widerspruch als anerkannt gewertet, unabhängig von einer dreijährigen Verjährungsfrist gemäß BGB. Hiermit wird wohl Bezug genommen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes, die zudem umstritten ist.

Auf jeden Fall kann das Urteil als Erfolg für die Verbraucher gewertet werden. Immerhin wird dadurch festgestellt, dass die Preiserhöhungen [abhängig vom Datum des Einspruchs der Kunden] nicht gültig sind. Die GEW hatte immer behauptet, dass sie auch bei Sondervertragskunden das Recht auf Preiserhöhungen habe. In einem ähnlichen Prozess hatte im Herbst 2008 bereits das Oberlandesgericht Oldenburg gegen die EWE Oldenburg geurteilt.

Quelle: Freie Wähler Wilhelmshaven

Links:
http://www.energieverbraucher.de/
http://www.energie-initiative-ol.de/?Home


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