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Spahn-Vorschläge sind halbherzig



Die von Alterarmut gezeivhnete Gesellschaft soll nun mit Almosen zufrieden sein.

06-09-2020 - Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zu aktuellen Vorschlägen von Gesundheitsminister Jens Spahn zur Reform der Pflegefinanzierung

Gesundheitsminister Spahn will Medienberichten zufolge den Eigenanteil für die stationäre Pflege begrenzen und eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte durchsetzen.

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands [vzbv], kommentiert:
"Pflege wird für immer mehr Menschen zur existenziellen Kostenfalle. Es ist wichtig, dass Minister Spahn Vorschläge auf den Tisch gelegt hat, aber sie sind bestenfalls halbherzig und lösen nicht das Problem. Gut ist, dass Pflegekräfte besser bezahlt werden sollen. Die geplante Deckelung des Eigenanteils bei der stationären Pflege wird die Heimbewohner jedoch kaum entlasten. Minister Spahn will einen Deckel von 700 Euro für die ersten drei Jahre. Dazu muss man wissen: Heimbewohner sind in Deutschland im Durchschnitt nur 18 Monate im Pflegeheim. Hinzu kommt, dass die Heimbewohner zusätzlich zu den Pflegekosten auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen bezahlen müssen und diese im Bundesdurchschnitt bereits 1.229 Euro ausmachen. Insgesamt würde der Eigenanteil mit einem 700-Euro-Deckel also bei 1.929 Euro liegen. Angesichts einer Durchschnittsrente von 1.500 Euro ist das für die meisten Pflegebedürftigen weiterhin viel zu hoch.
Wenn Minister Spahn die Verbraucher wirklich finanziell entlasten will, sollte er zwei Punkte umsetzen. Erstens müsste er den pflegebedingten Eigenanteil deutlich stärker begrenzen. Zweitens dafür sorgen, dass die Bundesländer die Pflegebedürftigen nicht weiter im Stich lassen und sich endlich wieder – wie gesetzlich vorgeschrieben – an der Übernahme der Investitionskosten beteiligen.
Positiv hervorzuheben ist, dass Minister Spahn die Pflege wohl auch aus Steuermitteln bezuschussen und die Leistungssätze jährlich anpassen will. Diese Anpassung sollte sich aber nicht nur an der Inflation, sondern auch an der Lohnentwicklung orientieren."

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband


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