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Warnstreik am 4. 3. 2008 schlägt weiter hohe Wellen
10|03|2008



Etwa 20.000 Demonstranten verliehen ihren Tarifforderungen Nachdruck
auf dem Opernplatz in Hannover am 04. März 2008.


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wilhelmshaven – der Beschluss des Arbeitsgerichtes
WHV zu Warnstreik am 4. 3. 2008 schlägt weiter
hohe Wellen. Wir geben hiermit einige Hinweise
zur
rechtlichen Lage.

Auszug aus Anmerkungen der ver.di-Rechtsabteilung
zum Beschluss des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven vom
03. 03. 2008 – 2 Ga 1/08
__________________________________
….
Das Arbeitsgericht ignoriert mit diesen
Ausführungen sämtliche Grundsätze
der Rechtsprechung zur Zulässigkeit
von Arbeitskampfmaßnahmen.
Der Warnstreik unterscheidet sich
nicht in irgendwelchen relevanten
Kriterien vom Erzwingungsstreik.
Er unterliegt deshalb auch den gleichen
Regeln. Es entspricht dem Grundsatz
der freien Wahl und des freien Ein-
satzes der Arbeitskampfmittel, diese
so einzusetzen, dass sie mit möglichst
geringem Aufwand eine hohe Wirkung
erzielen, d.h., einen durch die Folgen
der Arbeitsniederlegung eintretenden
Druck ausüben, der geeignet ist, die
Arbeitgeberseite zum Nachgeben und
Eingehen auf die erhobenen Forderun-
gen zu bewegen
[siehe BAG v. 21.06.88 –
1 AZR 651/86]
.
Das Arbeitsgericht ist nicht befugt, rein
subjektiv zu entscheiden, was „harte“
oder „kleine“ Arbeitskampfmaßnahmen
sind.
Offensichtlich kann oder will es nicht
zur Kenntnis nehmen, dass seit der
zitierten Entscheidung des BAG aus
1988 zwischen Warn- und Erzwin-
gungsstreiks nicht mehr unterschieden
wird.
Zur Krönung des Ganzen wird der
Gewerkschaft dann noch vorgegeben,
dass sie ein weiteres Tarifgespräch
hätte abwarten müssen, bevor
[„echte“]
Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen
würden. Arbeitskampfmaßnahmen
werden vom Arbeitsgericht für den
04.03.2008 komplett untersagt, das
Streikrecht nach Art. 9 Abs. 3 GG
damit vollständig ausgehebelt.
Selbstverständlich werden wir gegen
die Entscheidung sämtliche zur Ver-
fügung stehenden Rechtsmittel aus-
schöpfen.
Völlig unakzeptabel ist, wenn Arbeits-
gerichte mit solchen Eilmaßnahmen
Tatsachen schaffen, die das Streikrecht
faktisch abschaffen.

__________________________________

Wichtiger Hinweis:
Der Beschluss bezieht sich nur auf den 4. 3. 2008!
Selbstverständlich besteht das Streikrecht auch
weiterhin für Krankenhäuser und für Beschäftigte
im RNK!

Quelle:


V.i.S.d.P, Ralf Pollmann
vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Rheinstr. 118
26382 Wilhelmshaven

04421 Fon 14 48-0
04421 Fax 14 48-18
0170 mobil 56 33 72 9
email: ralf.pollmann@verdi.de
Eigendruck, 07.03.2008

_____________________________________________________

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Die Darstelllung des "Trio Infernale Wilhelmshavens" sorgt für Aufregung.
Eine Menge Wilhelmshavener Bürgerinnen protestieren unter dem Motto "Planungswahnsinn am Banter See tut 5.000 Menschen weh" für den Erhalt des Banter Sees, so, wie er ist. Sie wehren sich gegen eine Wohnbebauung für "Priveligierte". Mehr dazu in einem Video ... [das Bild ist vom 15-07-2014] ... .... zum Video | youtube ...



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