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Hartz IV-Regelleistungen
auf dem Verfassungsprüfstand
18|11|2009



Zum Ärger auch vieler Ratsabgeordneter setzt die Stadt Wilhelmshaven billige Reinigungskräfte ein, um Geld auf Kosten echter Arbeitsplätze zu sparen.

Erwerbslosenverein ruft Leistungsbezieher dazu auf, Überprüfungsanträge zu stellen 

Aufgrund mehrerer Vorlagebeschlüsse und Klagen prüft das Bundesverfassungsgericht [BVerf G] derzeit die Höhe der Regelleistungen von Arbeitslosensgeld II- und Sozialgeld-Beziehern. Die Überprüfung umf asst entgegen anderslautenden Medienberichten nicht nur die Kinderregelleistungen, sondern auch die Leistungen der Erwachsenen. Dies hat der Vorsitzende der ersten Kammer des
BVerfG, Prof. Papier in der mündlichen Anhörung am 20. Oktober 2009 ausdrücklich klargestellt.

„Das BVerfG hat jetzt zwei Möglichkeiten im Sinne der Betroffenen zu entscheiden“ erläutert Harald Thomé, Vorsitzender vom Erwerbslosen- und Sozialhilf everein Tacheles aus Wuppertal.

„Es könnte feststellen, dass die Bemessung der Regelleistungen verfassungswidrig ist und korrigiert werden muss. Diese Korrektur könnte dann entweder mit Wirkung für die Zukunft gefordert werden oder aber rückwirkend für die Vergangenheit.“
 
Sollte das BVerfG Korrekturbedarf für die Vergangenheit geltend machen, so der Verein, könnten aus der dann zu erwartenden rückwirkenden Erhöhung der Regelleistungen Nachzahlungen in beträchtlicher Höhe resultieren.

„Geld bekommen aber nur diejenigen nachgezahlt, die Widersprüche gegen Bewilligungsbescheide eingelegt haben oder einen sogenannten Überprüfungsantrag gestellt haben“, erklärt Thomé. „Hartz IV-Bezieher die sich nicht rechtzeitig ihre Ansprüche sichern, gehen dagegen in jedem Fall leer aus.“

Wird ein Überprüfungsantrag für den entsprechenden Zeitraum gestellt, muss bei einer rückwirkenden Erhöhung der Regeleistungen für vier Jahre nachgezahlt werden.

Tacheles e.V. rät daher allen Betroffenen, Überprüfungsanträge zu stellen und gegen aktuelle Bewilligungsbescheide Widerspruch einzulegen. Das gilt auch für Bezieher von Soziahilfe und Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung. Diese Fürsorgeleistungen haben dieselbe Bemessungsgrundlage wie die Hartz IV-Leistung. Nach der Urteilsverkündung durch das BVerfG, die im Januar/Februar 2010 erwartet wird, können rückwirkende Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

Die Chancen auf eine Nachzahlung schätzt Harald Thomé nicht allzu hoch ein, aber immer noch hoch genug, um schleunigst tätig zu werden. Zu diesem Zweck hat der Verein Tacheles entsprechende Musterschreiben und Informationen auf seiner Homepage unter:
www.tacheles-sozialhilfe.de
bereitgestellt.

Aber auch ohne rückwirkende Korrekturen ist das Regelsatz-Verfahren vor dem BVerfG ein echter Lichtblick für Erwerbslose: „Zum ersten Mal hat das höchste deutsche Gericht grundlegende Mängel an der Hartz IV-Reform aufgedeckt und sozialstaatliche Mindeststandards herangezogen“, freut sich Thomé.

„Um diese Standards wird auch die neue Bundesregierung mit ihren Plänen zur weitgehenden Pauschalierung von Leistungen nicht herumkommen. Stattdessen ist eine deutliche Erhöhung der Beträge längst überfällig!“

Die BVerfG-Entscheidung könnte ein wichtiger Schritt in diese Richtung werden.


Quelle:
www.tacheles-sozialhilfe.de

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Die Darstelllung des "Trio Infernale Wilhelmshavens" sorgt für Aufregung.
Eine Menge Wilhelmshavener Bürgerinnen protestieren unter dem Motto "Planungswahnsinn am Banter See tut 5.000 Menschen weh" für den Erhalt des Banter Sees, so, wie er ist. Sie wehren sich gegen eine Wohnbebauung für "Priveligierte". Mehr dazu in einem Video ... [das Bild ist vom 15-07-2014] ... .... zum Video | youtube ...



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