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Verfassungsbeschwerde: Neue Regelsätze 27|09|2010
... was sind die PolitikerInnen doch großzügig ...
Sollte die Bundesregierung Beträge für bestimmte Waren oder Dienstleistungen aus dem Regelsatz gemäss SGB II und SGB XII herausnehmen, werde ich unmitellbar nach inkrafttreten der entsprechenden Gesetze dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen.
Momentan [am 25.09.2010, 19:38] sehe ich 3 grundrechtsverletzende Punkte: Angeblich sollen die Beträge für Alkohol und Tabak herausgerechnet werden [Punkte 1 und 2].
Unabhängig von der Frage, ob ich persönlich Alkohol und Tabak konsumiere, auch unabhängig von der Frage, ob ich es gut finde oder nicht, dass Empfänger von Grundsicherung dies tun: So kann und darf man nicht mit Mitmenschen umgehen. Punkt 3 betrifft § 28 des „Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... ... § 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe [1] Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten [Schülerinnen und Schüler]...“
Also: Sobald ich das 25. Lebensjahr vollendet habe, habe ich keinen Anspruch mehr auf Bildung?
Wenn ich also beispielsweise Mitglied eines Kleingartenvereins bin und mich bilden möchte hinsichtlich der Gesetze und Vorschriften, die Kleingärten betreffen, dann gehört das nicht zum sozio-kulturellen Leben?
Wenn ich in einem Sport- oder sonstigen Verein mich als Schiedsrichter weiterbilden möchte, dann muss ich das aus der Regelleistung mir abzwacken?
Beenden wir diese unsägliche Debatte und beschäftigen uns lieber mit der Frage, wie [schnell] wir ein Grundeinkommen für alle installieren können.
Udo Haupert
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