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Bürgerbeteiligung - Krankenhaus - Fusion???
20|03|2014



Der Protest gegen die Krankenhausfusion ist nicht mehr zu übersehen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Familie, Bildung mit guter deutscher Sprache sowie die Menschen und das Geschehen in meiner Heimat Wilhelmshaven sind mir stets wichtig.

Aufmerksam verfolgen mein Mann und ich die wirtschaftlichen und städtebaulichen Planungen.

Aus etlichen Leserbriefen wurde deutlich, dass einige Ratsbeschlüsse hier nicht dem Gemeinwohl dienen. Die Ratsmitglieder sind durch Gesetze verpflichtet, auf das Gemeinwohl Rücksicht zu nehmen [Hinweis auf: §39, Abs. 4 der NGO - (neue Rechtssprechung: NKomVG - § 54 Rechtsstellung der Mitglieder der Vertretung)].

Das war bei dem vorigen Rat der Stadt nicht immer erkennbar und auch jetzt nicht.

Es werden weiterhin Schulden in Kauf genommen, die man doch vermeiden kann!

100 Millionen EURO Fördergelder [Steuergelder] für den Neubau Klinikum Wilhelmshaven werden aus der Niedersächsischen Landeskasse gefordert. 75 Millionen EURO sollen wir Bürger aus Wilhelmshaven in den nächsten Jahren der Stadtkasse zur Verfügung stellen. Vermutlich geht das nicht ohne allgemeine Gebührenerhöhungen. Damit haben die hiesigen Menschen weniger Geld, um die Kaufkraft in Wilhelmshaven zu stärken. Es werden noch weitere Geschäfte leer stehen, weil die kleineren Unternehmer die hohe Ladenmiete mit den Nebenkosten [auch städt. Gebühren] nicht mehr erwirtschaften können. Schafft die Stadt sich selbst ab?

Wer will sich denn später entschuldigen, wenn die Kosten eines Klinik-Neubaues den Rahmen sprengen und die Versorgung der Patienten nicht mehr gewährleistet ist?

Es gibt keine Garantie für ein gelungenes Bauwerk, das Überschüsse erzielt. Es gibt auch keine Zeichnung, noch nicht einmal eine detaillierte Kostenplanung, also keine Grundlage, nach der der Rat der Stadt eine Entscheidung treffen will.

Die Geschäftsführerin des Reinhard-Nieter-Krankenhauses, Frau Aulkemeyer, sagte Ende 2013 bei einer Zusammenkunft des Seniorenbeirates, dass der Abriss des jetzt funktionierenden Reinhard-Nieter-Krankenhauses auf eine 7-stellige Zahl [also 1 oder 9 Millionen EURO] geschätzt wird, damit dort ein Parkplatz [welche zusätzlichen Baukosten?] entstehen kann. Gebrauchen wir Bürger von Wilhelmshaven solch einen Wahnsinn?

Das Drängen auf einen Fusions-Vertrag zwischen dem St. Willehad-Hospital und dem Reinhard-Nieter-Krankenhaus zum 26. März 2014 ist meiner Meinung nach unverantwortlich, sollte er vom Rat der Stadt Wilhelmshaven ,auf blauen Dunst‘ beschlossen werden.

Wir haben beide Krankenhäuser mit guten Ärzten, Krankenschwestern, Pflege-, Küchen- und Reinigungspersonal. All diese Mitarbeiter werden in Sorge und Stress gebracht, nur weil eine Idee die Politik ins Schwärmen bringt!

Die Katholische Kirche in Deutschland ist nicht arm. Als Trägerin des St. Willehad-Hospitals kann sie ihre Mitarbeiter und Traditionen erhalten.

Waren die bis Ende 2012 in das RNK investierte 23 Millionen EURO umsonst, die von den Wilhelmshavener Steuergeldern bezahlt wurden?

Liebe Mitglieder des Rates der Stadt Wilhelmshaven, vergeuden Sie Ihre kostbare Lebenszeit nicht mit unsinnigen Beratungen einer Krankenhaus-Zusammenlegung. Lassen Sie die Patienten in beiden Krankenhäusern gut versorgen und pflegen und die Handwerker gute Instandsetzungsarbeiten leisten!

Nach der Ratssitzung am 25. Februar 2014 kamen mir noch folgende Fragen:

Wie hoch ist das Honorar der Vortragsredner Dr. Harald Engemann und Frau Dr. Katja Engemann?

Wer hat an sie die Aufträge vergeben?

Wozu haben wir bei der Stadtverwaltung Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Immobilienkaufleute usw., wenn deren entsprechende Arbeit hierfür ausgelagert wird?

Wie hoch ist denn der Kostenaufwand für die Verwaltung, um alle Straßen-, Wege-, Verkehrs- und Hinweisschilder zu ändern, wenn das Reinhard-Nieter-Krankenhaus in Klinikum Wilhelmshaven umbenannt werden sollte?

Auch die Umgestaltung von Briefpapier, Werbe-Broschüren, Faltblättern und Formularen verursachen zusätzliche Kosten.

Wie kann die SPD sich das antun, dem verdienten Oberbürgermeister der Nachkriegsjahre, Herrn Reinhard Nieter, "sein Denkmal" abzuerkennen?


Auch im Ratssaal schauen die Beteiligten nun genauer hin und prägen sich die Gesichter der Volksvertreter schon ´mal ein, die demnächst für einen Konkurrenzausschluss mit ungewisser Zukunft stimmen sollen.

Frau Aulkemeyer ist als Geschäftsführerin des Städt. Krankenhauses RNK angestellt. Ihr Aufgabenbereich müsste sein, mit den ihr zu Verfügung stehenden Finanzmitteln des RNK in allen Abteilungen optimal zu leiten. Das ist ihre Herausforderung. Dazu gehört meines Erachtens nicht, sich als Stadtplanerin oder Immobilienverwalterin zu betätigen und sich bei Architektenarbeiten in den geschilderten Dimensionen einzumischen.

Sozial und gerecht ist es, dass Krankenhäuser zum Wohle der Menschen gemeinnützig sind und keine gewinnbringenden Wirtschaftsunternehmen.

Aber es sind ja "nur Millionen" EURO! Wenn sie verschwendet werden.

Kosteneinsparung zur Haushaltsgenehmigung ist ein wichtiges Thema.

Ursula Ahrns-Klöfer
Wilhelmshaven


Links:
26|02|2014: Krankenhausfusion Wilhelmshaven | Konkurrenzausschluss ohne Zukunftsgarantie

Informationen:
zur "Niedersächsischen Gemeindeordnung [NGO]" die jetzt "Niedersächsisches Kommnalverfassungsgesetz [NKomVG]" heisst.

- alte Rechtssprechung [NGO]:
§ 39 Rechtsstellung der Ratsmitglieder ...
... (4) Handeln Ratsfrauen oder Ratsherren ihren Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig zuwider, verstoßen sie insbesondere gegen die ihnen in den §§ 25 bis 27 auferlegten Verpflichtungen, so haben sie der Gemeinde den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. ...

- neue Rechtssprechung [NKomVG]:
§ 54 Rechtsstellung der Mitglieder der Vertretung
... (4) Verletzen Abgeordnete vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten, verstoßen sie insbesondere gegen die ihnen in den §§ 40 bis 42 auferlegten Verpflichtungen, so haben sie der Kommune den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. ...

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport:
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz [NKomVG]

Downloads:
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz [NKomVG]



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