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Tests der Deutschen Umwelthilfe zeigen: Kundenservice in Baumärkten ist mangelhaft
16|07|2015



Bis heute ist auch die Rückgabe quecksilberhaltiger Energiesparlampen in Baumärkten immer noch ein großes Problem.

Unzureichende Informationen und Rückgabemöglichkeiten von Energiesparlampen und Bauschaumdosen – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert konsequente Umsetzung gesetzlicher Informationspflichten im Handel

Bei der Überprüfung des Serviceangebots zur Rücknahme von Energiesparlampen und Bauschaumdosen in 100 Baumärkten stellte die Deutsche Umwelthilfe [DUH] zum wiederholten Mal erhebliche Mängel fest. Weil alte Energiesparlampen kleine Mengen Quecksilber enthalten und leere Bauschaumdosen den gesundheitsgefährdenden Reststoff Isocyanat, müssen sie separat gesammelt und entsorgt werden. Durch proaktive Kundeninformationen und kundenfreundliche Rücknahmestellen kann der Handel wesentlich zu einer umweltgerechten Entsorgung von schadstoffbelasteten Altprodukten beitragen. Die DUH testet daher regelmäßig die Informationen über die Getrenntsammlung und Rücknahmemöglichkeiten ausgedienter Energiesparlampen und Bauschaumdosen sowie deren Rücknahme in der Praxis.

"Für schadstoffhaltige Verpackungen und Produkte, die die Verbraucher nicht ohne weiteres im gelben Sack oder dem Hausmüll entsorgen dürfen, sind Rücknahmeangebote im Handel besonders wichtig. Deshalb ist es völlig inakzeptabel, dass schadstoffhaltige Bauschaumdosen und Energiesparlampen nur unzureichend in Baumärkten abgegeben werden können. Der Handel muss endlich Verantwortung für die korrekte Entsorgung verkaufter Produkte übernehmen", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

In der aktuellen Untersuchung überprüfte die DUH 100 Baumärkte in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Diese boten ihren Kunden überwiegend unzureichende schriftliche und mündliche Informationen zur Getrenntsammlung von Bauschaumdosen und Energiesparlampen an. In mehr als der Hälfte aller untersuchten Märkte waren an den Verkaufsregalen keine schriftlichen Hinweise zur Entsorgung von Energiesparlampen vorhanden. Obwohl beim Verkauf von Bauschaumdosen eine gesetzliche Informationspflicht besteht, erfolgte in 18 Fällen kein Hinweis auf die Entsorgungsmöglichkeiten der gebrauchten Bauschaumdosen.

"Voraussetzung dafür, dass Verbraucher schadstoffhaltige Produkte im Handel abgeben, sind klare Hinweise zu Rückgabemöglichkeiten. Weil Baumärkte nach wie vor die gesetzlichen Informationspflichten nicht einhalten, müssen die Vollzugsbehörden endlich tätig werden und durch regelmäßige Kontrollen sowie die Einleitung von Bußgeldverfahren den Schutz der Umwelt und der Verbraucher erzwingen", fordert Resch.

Verbraucherfreundliche Sammelbehälter für Energiesparlampen fehlten in 40 Prozent der untersuchten Baumärkte. Nur 38 Märkte boten ihren Kunden geeignete Sammeltonnen für leere Bauschaumdosen an. Besonders schlecht schnitten Baumärkte der Kette "plaza Bau- & Gartencenter" ab. Gute Bewertungen hingegen erhielten Baumärkte der Kette "Hela Profi Zentrum".

"Über das Internet stehen dem Handel frei zugängliche Informationsmaterialen und von Sammellogistikern kostenlose Rücknahmebehälter für Energiesparlampen und Bauschaumdosen zur Verfügung. Regelmäßige Schulungen von Mitarbeitern verbessern die Beratungsqualität. Baumärkte sollten diese Instrumente nutzen, um ihre Servicequalität zu verbessern und Kunden von sich zu überzeugen", erklärt die DUH-Projektmanagerin für Kreislaufwirtschaft Hanna Grießbaum.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe




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