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Will der Schulträger den Elternräten die Diskussion über die Schulentwicklungsplanung verbieten?
14|02|2014



Michael Au ist empört über den Versuch, die Diskussion über den Schulentwicklungsplan zu torpedieren.

Am 11.2. erfolgte eine Anweisung des Schulträgers an die Schulen, den Initiatoren des Bürgerbegehrens [BBG] "Wir machen Schule" keine Unterstützung zukommen zu lassen.

Da diese Anweisung des Schulträgers scheinbar für ziemliche Verunsicherung aller Beteiligten [Schulleiter, Elternräte, etc.] geführt hat, nimmt der Stadtelternrat wie folgt Stellung:

Natürlich sind Schulen im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsziele zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet [§ 4 Abs. 9 SchulG]. In den öffentlichen Schulen ist die Tätigkeit politischer Parteien während der Unterrichtszeit nicht gestattet [§ 49 Abs. 4 SchuIG].

Gemäß eines Runderlass der Ministerkonferenz[1] vom 01.12.2012 gilt sinngemäß, dass für "sonstige Interessen Werbung gemacht werden darf, sofern diese eindeutig dem Bildungsauftrag der Schule zuzurechnen sind. [...] Der Schulleitung obliegt im Einzelfall die Entscheidung."

Die Schulelternräte [SER] bzw. natürlich auch die Eltern an den Schulen haben ein Recht auf Information und dürfen sich gem. Schulgesetz auch an der Schule zu den Belangen der Schule äußern.

Da die aktuell beschlossene Schulentwicklungsplanung sich auf viele Schulen im Stadtgebiet direkt auswirkt, ist es ureigenstes Interesse vieler SER, sich darüber mit den Eltern, Lehrern oder auch Politikern auszutauschen.

Aus Sicht des Stadtelternrates [StER] ist es somit mehr als legitim, dass ein SER an einem Tag der offenen Tür die Gäste für das Thema Schulentwicklungsplanung sensibilisiert und z.B. auch Unterschriftenbögen des BBG für die Sammlung in der Nachbarschaft zu Hause verteilt.

Die Sammlung von Unterschriften in der Schule wird vom genannten Erlass gar nicht erfasst, da mit dem BBG gar keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt werden, somit also keine "Werte" gesammelt werden.
 
Die Unterstützung des Bürgerbegehrens [BBG] ist aus Sicht des StER keine parteipolitische Aktivität, welche ja in einer Schule nicht zulässig wäre. Vielmehr handelt es sich bei einem Bürgerbegehren um eine basisdemokratische Aktivität, die insbesondere jungen Menschen zeigen kann, wie Demokratie funktioniert.

Die Eingangs erwähnte Anweisung der Schulträgers wird aktuell von der Landesschulbehörde und vom Landeselternrat auf Ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft. In den nächsten Tagen erwarten wir dazu entsprechende Antworten.

Es kommt ein wenig der Eindruck auf, dass nun der Schulträger, nachdem es Anfangs Verzögerungen bei der Zulassung des BBG gab, nun mglw. noch aktiv auf das Gelingen bzw. nicht Gelingen Einfluss nehmen möchte. Möglicherweise bewegt gerade dies ja den ein oder anderen bislang noch nicht motivierten Bürger, seine Unterschrift für das BBG zu geben.

Die Unterschrift gibt man ja zunächst nur dafür, dass es eine öffentliche Abstimmung über die Schulentwicklung gibt.

Quelle: Stadtelternrat Wilhelmshaven



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