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Neue Düngeverordnung bedroht unser gutes Trinkwasser
28|02|2015



Ein Riesenproblem: Exessive Mastindustrie und ihre Abfälle.

Grüne Kreistagsfraktion fordert stärkere Kontrollen und Verzicht auf "Tierfabriken"

Die geplante Neufassung der Düngeverordnung hilft der Agrarindustrie, bedroht unser Trinkwasser und schadet am Ende der Gesundheit der Menschen in unserer Region." Auf diesen Nenner bringt Gustav Zielke, stellvertretender Landrat und Mitglied der Grünen Kreistagsfraktion, die Pläne der Bundesregierung zur Neuregelung des Nitrateintrags von landwirtschaftlichen Betrieben in das Grundwasser.

Die Fraktion stellt sich damit an die Seite des Wasserverbandstages Bremen/Niedersachen/Sachsen-Anhalt. Der Verband warnt vor einer gesundheitsgefährdenden Verunreinigung des Trinkwassers im Einzugsbereich des Verbandes, sollte der Bundestag die Novelle in der jetzigen Fassung absegnen. Bereits jetzt werde der Grenzwert für Nitrat in vielen Grundwasserreservoirs Niedersachsens überschritten, so Zielke. In unserer Region sind insbesondere die Landkreise Vechta/ Cloppenburg und Emsland betroffen, die schon jetzt vielfach Werte weit jenseits der Höchstgrenze von 50 mg/ N je Liter Wasser haben. Verantwortlich dafür sei die intensive landwirtschaftliche Nutzung insbesondere von Agrar-Großbetrieben. "Die Agrarindustrie darf nicht immer mehr Gülle auf unsere Felder kippen. Diese landet sonst als gesundheitsgefährdendes Nitrat im Grundwasser und damit in meinem Tee", so Zielke.

Zum Hintergrund: Nitrat ist ein Pflanzendünger, der unter bestimmten geologischen Bedingungen in das Grundwasser gelangen kann. Die Ursache für gesundheitliche Risiken liegt in der Gefahr einer Reduktion des Nitrats zu Nitrit und der Bildung von krebserregenden Nitrosaminen. Wie mit dem Nitrateintrag der Landwirtschaft verfahren wird, legen das Düngegesetz und eine entsprechende Düngeverordnung auf Grundlage einer EG-Richtlinie fest. Die Düngeverordnung wird zurzeit vom Bundeslandwirtschaftsministerium in Teilen neu verfasst und zieht auch Änderungen im Düngegesetz nach sich. Der Entwurf der neuen Verordnung liegt zurzeit den Ländern und betroffenen Verbänden zur Prüfung vor.

In der Wasserwirtschaft wird der Entwurf heftig kritisiert. Die Grüne Kreistagsfraktion schließt sich dieser Kritik an und unterstützt die zentrale Forderung der Wasserversorger nach einer in der Verordnung zu verankernden lückenlosen Erfassung der von landwirtschaftlichen Betrieben auf ihre Felder eingebrachten Düngung. Überschreitungen des Grenzwertes [zurzeit 50 Milligramm Nitrat je Liter Grundwasser] müssten geahndet werden.

Wichtiger noch als verschärfte Kontrollen zur Einhaltung der Grenzwerte sei jedoch eine strukturelle Veränderung der Agrarwirtschaft. Zielke: "Neue Tierfabriken dürfen nicht mehr genehmigt werden, und die Anzahl der Tiere, die ein Betrieb halten darf, muss an die Fläche seines Acker- und Grünlandes gekoppelt sein."

Quelle: Grüne | Friesland


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