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BMU-Anhörung zum Umweltgesetzbuch:
Experten schlagen Alarm
19|06|2008



Immer mehr Natur geht verloren auf Kosten der Lobbyisten der
Industrie, die alles andere ihrer Profitgier unterordnen.

Das Umweltrecht soll neu und einheitlich geregelt werden:
Industrieverbände nutzen dies für Angriff auf bestehende
Umweltstandards – Rechtsexperten von Öko-Institut,
Deutscher Umwelthilfe und Unabhängigem Institut für
Umweltfragen sehen zukunftsfähige Umweltpolitik gefährdet –
Auch Sachverständigenrat für Umweltfragen
[SRU] besorgt

Berlin, 19. Juni 2008: Industrie und Agrarlobby sehen
das derzeit zwischen Bund und Ländern beratene ein-
heitliche Umweltgesetzbuch
[UGB] vor allem als Mög-
lichkeit, etablierte Umweltstandards auszuhebeln.
Dieses ernüchternde Fazit ziehen das Öko-Institut,
die Deutsche Umwelthilfe
[DUH] und das Unabhängige
Institut für Umweltfragen
[UfU] nach einer dreitätigen
Anhörung zum UGB-Entwurf im Bundesumweltminis-
terium, die heute zu Ende ging. In der kommenden
Woche werden die Bundesländer gehört. Besonders
besorgt zeigen sich die drei Organisationen, die den
Gesetzgebungsprozess des wichtigsten umweltrecht-
lichen Vorhabens der letzten Jahrzehnte von Beginn
an fachlich begleitet haben, weil sich der „Versuch
eines umweltpolitischen Rollbacks“ seit Monaten
weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit
vollzieht.
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„Wir haben immer darauf hingewiesen, dass die
im Grundsatz überfällige Vereinheitlichung des
deutschen Umweltrechts nur erfolgreich sein
kann, wenn sie unser Land auf die ökologischen
und wirtschaftlichen Herausforderungen der
Zukunft vorbereitet.
Dafür müsste das bestehende Umweltrecht
dringend weiterentwickelt werden.
Nun erzwingen Industrie, Landwirtschaftslobby
und ihre Fürsprecher in der Politik einen harten
Abwehrkampf.
Das steht im Widerspruch zur weit verbreiteten
Rhetorik und PR um Nachhaltigkeit und
Corporate Social Responsibility und den ernst-
haften Bemühungen einiger Unternehmen, sich
ihrer Verantwortung zu stellen.
Wenn es aber um die harten Fakten geht, also
um die verbindlichen Regeln, nach denen in
den nächsten Jahrzehnten in Deutschland
darüber entschieden wird, welche Anforde-
rungen Industrie und Landwirtschaft zum
Schutz von Umwelt, Klima und Biodiversität
einhalten müssen, fallen die Lobbyverbände
zurück in alte Muster.
Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit
werden als Gegensätze zugespitzt, jegliche
Innovation wird abgelehnt.
Das Exportland Deutschland wird nur dann
erfolgreich sein, wenn es ökologisch gegenüber
anderen Nationen nicht zurückfällt“, erklärte
Regine Barth, die Koordinatorin Umweltrecht &
Governance des Öko-Instituts.

___________________________________________

Es werden Regelungen verlangt, die die Möglichkeiten des Staates
bei der Genehmigung von Industrieanlagen auf mögliche neue
Erkenntnisse und ökologische Herausforderungen zu reagieren,
weiter einschränken würden. Das Gegenteil wäre notwendig.
Die Grundprinzipien des deutschen Genehmigungsrechts sind
Jahrzehnte alt. Eine entscheidende Schwäche ist zum Beispiel,
dass selbst bei langfristig genutzten umweltbelastenden tech-
nischen Anlagen wenige Spielräume für spätere entschädigungs-
freie Nachrüstungsanforderungen bestehen. Notwendig wäre
eine neue Balance.
Auf der einen Seite wiegen sachgerechte Umweltstandards, die
sicherstellen müssen, dass die aktuellen umweltpolitischen Ziele
der Bundesrepublik erreichbar werden und der Staat seine unab-
dingbaren mittelfristigen Handlungsspielräume erhält.
Auf der anderen Seite wiegen die Anliegen Investitionssicherheit,
Bestandsschutz und Entbürokratisierung. Stattdessen wurde vor-
geschlagen, bewährte Umweltstandards zurückzudrehen. Zum
Beispiel bei der Benutzung von Gewässern. Aktuell haben Behörden
die Möglichkeit, deren Benutzung nur für den Zeitraum einer
Generation zu erlauben. Geht es nach den Wünschen der Industrie,
soll diese gestrichen oder erheblich erschwert werden.
___________________________________________
„Bedauerlich ist, dass versucht wird, die vor-
herige Information und Beteiligung von Nach-
barn und Öffentlichkeit in einer Reihe von
konfliktträchtigen Vorhabensarten zu streichen.
Eine moderne Verwaltung sieht anders aus.
Sie setzt auf Transparenz und Interessensaus-
gleich. Viele Konflikte - gerade in kleineren
Verfahren - können durch die Beteiligung der
Öffentlichkeit frühzeitig gelöst werden und
brauchen nicht vor Gericht getragen zu werden.
Selbst wenn sich die Ressorts der Bundes-
regierung verständigen sollten, müssen wir
fürchten, dass über den Bundesrat oder die
Unionsfraktion später verbliebene Pluspunkte
aus dem Entwurf des Bundesumweltministeriums
gestrichen werden“, sagt Michael Zschiesche, der
Geschäftsführer des UfU.
___________________________________________

Mit Horrorszenarien über künftige Zumutungen bei Geneh-
migungsverfahren hätten die Industrieverbände während
der Anhörung massiv versucht, insbesondere den Mittelstand
gegen die Vereinheitlichung des deutschen Umweltrechts in
Stellung zu bringen, sagte Cornelia Nicklas, die Leiterin Recht
der Deutschen Umwelthilfe. „Wir sind erschüttert, dass die
Wirtschaft hinter jeder Ecke Investitionshemmnisse, Wett-
bewerbsnachteile und Rechtsunsicherheit vermuten will.
In den Industrieverbänden und beim Deutschen Bauernver-
band dominiert immer noch die altertümliche Vorstellung
eines Fundamentalkonflikts zwischen Ökonomie und Ökologie.

"Wir erleben einen Frontalangriff auf

den Rechtsschutz für Natur und Umwelt.“

___________________________________________
Nach Überzeugung von DUH, Öko-Institut und
Ufu sprechen die bei der Anhörung auftretenden
Verbandsvertreter bei weitem nicht für die
gesamte deutsche Wirtschaft oder alle Landwirte.
Viele seien weiter und hätten längst verstanden,
dass „die deutsche Volkswirtschaft nur dann
florieren wird, wenn wir Ökonomie und Ökologie
in Einklang miteinander bringen“, sagte Nicklas.
___________________________________________

Ein zentraler Streitpunkt innerhalb der Bundesregierung und
zwischen Bund und Ländern betrifft die so genannte Eingriffs-
regelung, also die Frage, ob künftig Belastungen des Natur-
haushalts einfach durch Geldzahlungen ausgeglichen werden
können, statt wie bisher durch eine entsprechende Entlastung
an anderer Stelle. Über diese Änderung, die nach Überzeugung
von Öko-Institut, DUH und UfU den Kernpunkt des Naturschutz-
rechts auf den Kopf stellen würde, gibt es innerhalb der Bundes-
regierung und zwischen Bund und Ländern Streit.
Anlässlich der Vorstellung des Umweltgutachtens des Sachver-
ständigenrats für Umweltfragen der Bundesregierung [SRU] hatte
sich am Mittwoch auch dessen Vorsitzender Hans-Joachim Koch
besorgt über eine mögliche Änderung gezeigt. Die so genannte
„Naturalkompensation“ sei für einen ernsthaften und nachhaltigen
Naturschutz unverzichtbar, sagte Koch.

Stellungnahme

Die Stellungnahme von Öko-Institut, Deutscher Umwelthilfe
und Unabhängigem Institut für Umweltfragen zum UGB-Entwurf
des Bundesumweltministeriums finden Sie unter:
http://www.umweltgesetzbuch.org/fileadmin/redakteur_
uploads/Stellungnahme_UGB_Anhoerung_OekoInstitut_DUH_UfU_170608.pdf

Für Rückfragen:

Christiane Rathmann
Öffentlichkeit & Kommunikation
Öko-Institut e.V.
Geschäftsstelle Freiburg
Postfach 50 02 40
79028 Freiburg
Tel. 0761 45295-22
Fax: 0761 4529588,
E-Mail: c.rathmann@oeko.de

Regine Barth
Koordinatorin des Forschungsbereichs
Umweltrecht & Governance, Öko-Institut e.V.
Büro Darmstadt
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt
Tel. 06151 8191-30
Fax: 06151 8191-33
E-Mail:
r.barth@oeko.de

Dr. Cornelia Nicklas
Leiterin Recht
Deutsche Umwelthilfe
Hackescher Markt 4
10178 Berlin
Tel: 030 2400867-18
Fax: 030 2400867-19
E-Mail:
nicklas@duh.de

Michael Zschiesche
Geschäftsführer
Unabhängiges Institut für
Umweltfragen e.V. – UfU
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
Tel.: 030 4284993-31
Fax: 030 428004-85
E-Mail:
recht@ufu.de

Quelle:
www.DUH.de
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