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Tipps zu Gasanbieterwechsel und EWE-Rückzahlung 18|10|2010
Wenn ein Gasanbieter zu teuer ist, kann man auch zu einem günstigeren Angebot wechseln.
Im mit 150 Besuchern vollbesetzten Großen Saal des Bürgerhauses Schortens informierte die Interessengemeinschaft Energie über die Themen Gasanbieterwechsel und EWE-Rückzahlung.
Um die zum 1. Dezember angekündigte Gaspreiserhöhung von 15,9% zu vermeiden, können EWE-Gaskunden von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Die Kündigung muss schriftlich bis Ende Oktober an EWE geschickt werden, das gehe aber auch per Fax oder Email, so IG-Sprecher Janto Just.
Parallel dazu sollte bei einem preiswerteren Versorger ein Wechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt werden. Es gebe mehrere Anbieter, bei denen im ersten Jahr bei durchschnittlichem Verbrauch von 20.000 kWh 150 bis 250 € gespart werden könnten und das mit Preisgarantie. Wenn der EWE die Auftragsbestätigung des neuen Anbieters zugesandt wird, bekommt man auch dann keine Preiserhöhung, wenn sich der Wechsel über den 1. Dezember hinauszögert.
Die IG bietet ein Kündigungsformular und Wechselempfehlungen an, die per Email bei janto.just@online.de angefordert werden können.
Die freiwillige Rückzahlung der EWE betrage nur 40% der vom BGH beanstandeten Gaspreiserhöhungen.
Damit müsse sich niemand zufrieden geben.
Just empfahl, die in Oldenburg und Aurich bereits angelaufenen Pilotverfahren um eine vollständige Rückzahlung abzuwarten und bei für die Verbraucher positivem Ausgang der EWE die eigene Forderung zu präsentieren. Dann müsse man vielleicht nicht einmal mehr selbst klagen. „Dann reicht wahrscheinlich ein einfaches Forderungsschreiben mit Fristsetzung und Klageandrohung“, so Just. Für die genaue Anspruchsberechnung bietet die IG Rechenblätter an.
Janto Just
Quelle: Interessengemeinschaft Energie Schortens
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