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Jagd auf kranke Hartz-IV-Empfänger
09|04|2013



Die Stigmatisierung von Hartz IV Beziehern geht munter weiter.

... die Kleinen hängt man ...

Nach Schätzungen der OECD schädigen Steuerhinterzieher den deutschen Staat mit jährlich mehr als 100 Mrd. Euro. Durch die Aufdeckung der „Offshore-Leaks“ ist das Thema wieder auf die Tagesordnung zurückgekehrt. Doch was machen die deutschen Behörden? Jagen sie Steuerhinterzieher und deren Helfershelfer bei der Deutschen Bank? Nein.

Deutsche Behörden machen stattdessen Jagd auf kranke Hartz-IV-Empfänger. Wenn erwerbsfähige Erwerbslose sich krankmelden, droht ihnen künftig ein Termin beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung [MDK]. Und wenn das subjektive Gesundheitsempfinden nicht mit den objektiven Kriterien des MDK übereinstimmt, müssen die Erwerbslosen mit einer Sanktion rechnen – was nichts anderes heißt, als dass der Staat ihnen zeitweise die vom Grundgesetz garantierte Menschenwürde entzieht und ihnen das Existenzminimum verweigert. Die Kleinen hängt man, die Großen dürfen ihre eigenen Gesetze schreiben.

Um was geht es?
Der angebliche „Geheimplan“ auf den sich die BILD-Zeitung in ihrer Ausgabe vom 08. April 2013 bezieht, ist nicht sonderlich geheim, sondern vielmehr eine Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit, die auf den 20. März datiert und nicht nur „BILD vorliegt“, sondern im Internet für jedermann abrufbar [PDF - 84.7 KB] ist. Auch der gesetzliche Rahmen für diese Anweisung ist keinesfalls neu, sondern wurde am 21. Dezember 2008 – pünktlich vor Weihnachten – von der großen Koalition im „Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ verabschiedet. Neu ist jedoch, dass die Bundesagentur für Arbeit den Mitarbeitern ihrer Jobcenter einen detaillierten Leitfaden an die Hand gibt, um die rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

Ist Krankheit sanktionierbar?
Bei „begründeten“ Verdacht, dass ein ansonsten erwerbsfähiger Erwerbsloser trotz ärztlichen Attests doch nicht krank – also arbeitsunfähig ist –, können die Mitarbeiter in den Jobcentern nun den MDK einschalten und eine Prüfung veranlassen. Eine solche Begründung liegt laut Dienstanweisung beispielsweise dann vor, wenn der Erwerbslose das Pech hat und am Ende seines Urlaubs, am falschen Wochentag oder einfach nur „auffällig häufig“ krank wird. Eine Prüfung soll auch dann veranlasst werden, wenn der krankschreibende Arzt dem Jobcenter in welcher Art auch immer verdächtig erscheint. Der Willkür sind dabei Tür und Tor geöffnet.

Der MDK ist eine Einrichtung der gesetzlichen Krankenkassen, der für so wichtige Dinge wie der Frage, ob man überhaupt als erwerbsfähig gilt oder ob man pflegebedürftig ist. Mit der Frage, ob ein Hartz-IV-Empfänger beim Arzt bei der Krankschreibung ein wenig gemogelt hat, hatte MDK bis dato nichts zu tun. Es geht der Bundesagentur jedoch nicht nur ums „Blaumachen“, sondern auch um „Irrtümer“ bei der „Selbsteinschätzung“ ihrer Kunden. Sprich – das Jobcenter darf Erwerbslose auch dann sanktionieren, wenn sie „irrtümlich“ der Meinung waren, aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig zu sein, dies jedoch vom MDK „objektiv“ anders gesehen wird. In der Dienstanweisung heißt es wörtlich: „Ein solcher Irrtum hindert den Eintritt einer Sanktion nicht“. Erwerbslose, die von psychischen und psychosomatischen Beschwerden gepeinigt werden, könnten dadurch eine böse Überraschung erleben und für ihre Erkrankung doppelt bestraft werden – unter anderem mit einer Sanktionierung, also einem zeitweisen Entzug des soziokulturellen Existenzminimums.

Eine Prüfung durch den MDK kostet die Bundesagentur – und damit die Steuerzahler – bis zu 260 Euro, also drei Viertel des Hartz-IV-Regelsatzes. Ein wie auch immer geartetes Einsparpotential ist durch diese Maßnahmen somit nicht zu erwarten – im Gegenteil. Es geht vielmehr darum, den massiven Druck auf die Erwerbslosen abermals zu steigern: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. Und wer beispielsweise unter sporadischen Migräneanfällen leidet, sollte sich doch bitte zweimal überlegen, ob er sich beim Jobcenter krank meldet und damit vielleicht eine Sanktionierung riskiert. Wieder einmal zeigt sich, dass die Sanktionen nicht nur in Ausnahmefällen als letztes Mittel eingesetzt werden, sondern mittlerweile ein alltägliches Disziplinierungsinstrument zur Zwangsausübung sind. Die Politik ist stets ganz weit vorn, wenn es darum geht, Menschenrechtsverletzungen in Ländern, die nicht mit uns verbündet sind, zu beklagen. An die Menschenrechte der Erwerbslosen im eigenen Land denkt dabei niemand; erst recht dann nicht, wenn es sich um kranke Erwerbslose handelt.

Halali! Die Hatz auf die Armen ist eröffnet
Natürlich gibt es Erwerbslose, die lieber „blaumachen“ als einem Vermittlungsangebot der Arbeitsagentur folge leisten. Und dazu zählt nicht nur der ehemalige Ingenieur, der mit seinen 55 Jahren keine Lust hat, sich die Beine für sechs Euro pro Stunde als Wachmann in den Bauch zu stehen. Warum sollten Erwerbslose auch mustergültigere Bürger als der Rest der Gesellschaft sein. Und? Ist das wirklich so dramatisch? Was kommt als nächstes? Die elektronische Fußfessel für Erwerbslose? Schließlich steht ja auch der Vorwurf im Raum, dass nicht jeder Erwerbslose 24 Stunden am Tag vor seinem Telefon auf einen Vermittlungsvorschlag des Jobcenters wartet

Glauben unsere Politiker denn wirklich an den „anstrengungslosen Wohlstand“, die „spätrömische Dekadenz“, die „soziale Hängematte“, in der man es sich mit 382 Euro im Monat gemütlich machen kann? Oder hat der Niedriglohnsektor etwa auch schon einen „Fachkräftemangel“ vermeldet, weil Millionen Erwerbslose lieber „blaumachen“ als einen miserabel bezahlten Job anzunehmen? Dagegen gäbe es eine Medizin: Löhne rauf! Aber das wäre ja der Untergang des Abendlandes. Dann lassen wir lieber kranke Erwerbslose vom MDK jagen. Wer weiß? Vielleicht verbringt einer dieser erwerbslosen Faulenzer seine erwerbslose Zeit ja in Wirklichkeit nicht krank, sondern gesund auf der Couch? Als ob dieses Land keine anderen Probleme hätte. Würden die Behörden bei potentiellen Steuerhinterziehern nur ansatzweise so gnadenlos sein wie bei potentiellen Hartz-IV-Blaumachern, hätte der Staat zumindest mehr als genug Geld, um Erwerbslose sinnvoll zu fördern. Aber dann würde ja auch der Druck auf potentielle Niedriglöhner sinken und das im Niedriglohnparadies Deutschland natürlich nie geschehen.

Eine kleine Notiz am Rande:
Da der MDK eine Einrichtung der gesetzlichen Krankenkassen ist, gilt die Regelung der Bundesagentur für Arbeit nicht für privatversicherte Erwerbslose. Die dürfen – wenn Sie es denn wollen – auch künftig blau machen. Ob damit der Wettbewerb zwischen den Krankenkassensystemen angekurbelt werden soll? Man weiß so wenig …


Quelle: nachdenkseiten | Jens Berger


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