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Fünf Jahre nach Einführung der Umweltzonen: Endlich wirksame Kontrollen der Plakettenpflicht in den meisten Städten
08|11|201



Entgegen vieler Gegner von Umweltzonen ist Fienstaub nach wie vor ein hohes Gesundheitsrisiko.

Nur noch Halle und Magdeburg verweigern sich einer Kontrolle des stehenden Verkehrs – In Karlsruhe wurden mehr als 5.000 Verstöße in drei Monaten festgestellt

48 Umweltzonen gibt es in Deutschland verteilt auf 69 Städte. Wirksam kontrollieren wollten zahlreiche Kommunen diese jedoch jahrelang nicht. Das ist seit dem 1. April 2013 anders, wie eine neue Umfrage der Deutschen Umwelthilfe e.V. [DUH] zeigt. Die Umweltschutzorganisation hatte bei 15 Kommunen, die sich bisher geweigert hatten, den stehenden Verkehr zu kontrollieren, um Auskunft zu den Umweltzonenkontrollen gebeten. Die Mehrheit der Städte überprüft inzwischen, ob Fahrzeuge über eine ausreichende Abgasreinigung und eine Umweltplakette verfügen. Die Umweltschutzorganisation begrüßte die Ergebnisse, übte aber auch Kritik an einzelnen Kommunen, die sich weiterhin weigern, wirksame Maßnahmen zur Einhaltung der Luftreinhaltegrenzwerte zu ergreifen. Sie kündigte an, rechtliche Schritte gegen diese Städte einzuleiten.

Hintergrund für die Befragung ist die am 1. April 2013 in Kraft getretene Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung [StVO], welche die Rechte und Pflichten der Städte hinsichtlich der Umweltzonenkontrolle neu definiert. Kommunen sind danach auch für die Kontrolle parkender Fahrzeuge zuständig und berechtigt, Verstöße zu ahnden. In der bereits zweiten Umfrage in diesem Jahr erkundigte sich die DUH, ob insbesondere Städte in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt die eindeutige Rechtslage beachten und ungefilterte Dieselfahrzeuge aussperren. In der Vergangenheit hatten sich Kommunen dieser Bundesländer geweigert, wirksame Kontrollen durchzuführen. Die DUH wollte wissen, wie viele Verstöße in den drei Monaten vor und nach der Neuordnung der StVO festgestellt beziehungsweise Bußgelder verhängt wurden.

„Es ist beschämend, dass Oberbürgermeister fünf Jahre nach Einführung der ersten Umweltzone in Deutschland immer noch ein Herz für schmutzige Diesel-Fahrzeuge haben und ihren Bürgern ihr Recht auf saubere Luft verweigern“, erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Fünf der untersuchten 15 Städte erhielten die „Rote Karte“ für nicht ausreichende Kontrollen ihrer Umweltzonen. Als besonders peinlich bezeichnete die DUH das Ergebnis in der von einem grünen Oberbürgermeister regierten Stadt Freiburg im Breisgau. Hier überprüft die Stadt den ruhenden Verkehr erst seit 1. Oktober 2013. Dass sie innerhalb nur eines Monats bereits 1.500 Verstöße registrierte, macht deutlich, wie hoch die jahrelang geduldete zusätzliche Luftbelastung für die Bürger war. In Karlsruhe stieg die Anzahl festgestellter Verstöße von 54 im ersten Quartal 2013 auf 5.482 Verstöße im zweiten Quartal. Insgesamt verhängte das zuständige Ordnungsamt 3.312 Bußgeldbescheide, überwiegend für Fahrzeuge im ruhenden Verkehr. Auch Mannheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm schauen inzwischen genau hin, welche Fahrzeuge in die Umweltzone einfahren und erhielten von der DUH die „Grüne“ Karte für die deutlich verbesserte Überprüfung des fließenden und ruhenden Verkehrs. Die Anzahl festgestellter Verstöße stieg in diesen Städten im Vergleich zu den Vorjahren deutlich an.

Negativ fielen der DUH die Städte Halle und Magdeburg auf, die sich nach wie vor nicht in der Verantwortung sehen, parkende Fahrzeuge zu kontrollieren. Sehr spät begann auch der Gemeindevollzugsdienst in Tübingen mit der Kontrolle der Umweltzone. Im ersten Halbjahr 2013 wurden bereits 1.334 Verstöße festgestellt – in den vier Jahren zuvor insgesamt lediglich vier.

„Viele Städte haben durch ihre Untätigkeit über Jahre die Wirksamkeit der Umweltzonen boykottiert. Sie sind verantwortlich, dass die Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Dieselruß und Stickoxiden erkranken. Wir fordern die Aufsichtsbehörden der Länder auf, die letzten Widerständler unter den Städten zu einer rechtskonformen Kontrolle zu bewegen“, so Resch. Die DUH kündigte an, nach den Klageerfolgen in München und Darmstadt wenn nötig weitere Gerichtsverfahren anzustrengen, um eine wirksame Aussperrung ungefilterter Dieselfahrzeuge durchzusetzen.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe



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