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Steuernachteile für Mehrweg-Einheitsflaschen



Das Problem der Politiker sind oft Sie und ihre Entscheiungen selbst.

11-02-2020 – Deutsche Umwelthilfe enthüllt Planungsmängel für weiteres LNG-Terminal

Bundesfinanzminister Scholz plant Änderungen bei der Besteuerung von Mehrwegflaschen und untergräbt somit Abfallvermeidung, Ressourcen- und Klimaschutz – Existenzielle Bedrohung für Abfüller besonders umweltfreundlicher Mehrweg-Einheitsflaschen durch zusätzliche Steuerzahlungen und unzumutbare Anforderungen an Logistik- und Buchhaltungsprozesse – Insbesondere kleine und mittelständische Brauereien wären besonders betroffen – Steuerliche Schlechterstellung von Mehrweg-Einheitsflaschen provoziert Wechsel zu Individualflaschen und unökologischen Einweggetränkeverpackungen

Die Deutsche Umwelthilfe [DUH] und der Verband Private Brauereien Deutschland kritisieren die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz scharf, besonders klimafreundliche Mehrweg-Einheitsflaschen durch eine Änderung der Besteuerung finanziell zu benachteiligen. Nach Einschätzung der Verbände wären die Folgen katastrophal und würden durch zusätzliche Steuerzahlungen insbesondere kleine und mittelständische Brauereien existenziell gefährden. Scholz´ Pläne würden zudem falsche Anreize setzen, auf Individualflaschen oder umweltschädliche Einwegflaschen und Dosen umzusteigen. Die bisherige Rechtslage der problemlosen steuerrechtlichen Betrachtung von Mehrweg-Einheitsflaschen muss beibehalten werden. Hierzu muss Olaf Scholz, aufgrund eines entgegenstehenden Urteils des Bundesfinanzhofs, unverzüglich eine neue gesetzliche Grundlage schaffen. Dazu ist er jedoch bislang nicht bereit.



"Indem Bundesfinanzminister Scholz ausgerechnet die klimafreundlichste Getränkeverpackung steuerrechtlich schlechterstellt, erweist er dem Klimaschutz einen Bärendienst. Kleine und mittelständische Brauereien sind das Rückgrat des deutschen Mehrwegsystems. Sie bestraft Scholz durch existenzbedrohende Steuerforderungen für ihren Klimaschutzbeitrag. Das ist eine kontraproduktive und absurde Finanzpolitik. Olaf Scholz muss einlenken und die Benachteiligung von Einheitsflaschen verhindern", fordert die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
"Von der steuerrechtlichen Schlechterstellung nicht betroffen sind Individual-Mehrwegflaschen, in denen zum Beispiel Brauereilogos eingraviert sind. Diese sind zwar umweltfreundlicher als Einweg, müssen jedoch immer wieder zum ursprünglichen Abfüller zurück transportiert werden, was bei Einheitsflaschen nicht der Fall ist. Letztere können von vielen Anwendern gleichzeitig genutzt werden, wodurch die Transportwege besonders geringgehalten werden. Einheits-Mehrwegflaschen bieten im Vergleich das Optimum an Umwelt- sowie Klimaschutz und sollten deshalb steuerlich bessergestellt und nicht benachteiligt werden", sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.


"Die bilanzsteuerliche Schlechterstellung von Einheitsleergut macht eine Teilnahme am ökologisch besonders vorteilhaften Mehrweg-Einheitsflaschensystem unattraktiv. Es werden falsche Anreize für eine weitere Individualisierung von Mehrwegflaschen oder deren Ersatz durch Einweggebinde gesetzt. Der gewachsene Sortieraufwand erhöht sich bei zunehmender Anzahl unterschiedlicher Flaschenarten. Dies gefährdet den Fortbestand des bewährten Mehrwegsystems, denn je komplexer das System wird, desto größer der Impuls auf Einwegverpackungen, wie die besonders umweltschädliche Dose, umzusteigen. Durch Lohnabfüllung von Bier in Dosen ist dies leider auch für kleine Brauereien potentiell eine Option. Dies muss aus Umweltschutzgründen jedoch unbedingt verhindert werden", sagt Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbandes Private Brauereien Deutschland.

Hintergrund:
Auslöser für die steuerrechtliche Neubetrachtung von Mehrwegleergut ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums von 2019, das auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2013 zurückgreift. Demnach sollen die Steuerbehörden Leergut einheitlicher Mehrwegflaschen bilanziell neu bewerten. Für die gewöhnlichen Mehrweg-Einheitsflaschen, wie z.B. die 0,5-Liter-NRW-Flasche oder die bekannte 0,5-Liter-Euro-Flasche, dürfen dann keine Pfandrückstellungen zur Ausbezahlung erhobener Pfandgelder mehr gebildet werden. Durch das Auflösen der sehr hohen – für die Auszahlung der Pfandbeträge gebildeten – Rückstellungen in den Bilanzen der Brauereien, entstünde ein sofort zu versteuernder buchhalterischer Gewinn. Die einmalig zu zahlende Steuerlast gefährdet insbesondere kleine und mittelständische Brauereien in ihrer Existenz.



Zur korrekten buchhalterischen Erfassung müsste nach den geplanten neuen Steuerregeln zudem Einheits- und Individual-Leergut noch vor dem Wareneingang bei der Anlieferung voneinander getrennt registriert werden. Das Leergut kann sich jedoch gemischt in ein und demselben Kasten befinden, sodass eine getrennte Erfassung weder praktikabel noch systemkonform ist. Hierdurch entstünden dauerhaft zusätzliche Kosten für die Anwender von Mehrweg-Einheitsflaschen.


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