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Wirtschaftsministerium hat Bundestag entscheidendes Gutachten zur Energiesicherheit vorenthalten
13|12|2010



Bei der derzeituigen Interpretation von Versorgungssicherheit könnte es in manchen Gegenden könnte zukünftig ganz schön gefährlich werden Urlaub zu machen .

Greenpeace-Klage zeigt: BMWi verletzt gesetzliche Pflichten

Durch das Missachten der Veröffentlichungspflicht für einen Bericht zur Energiesicherheit Deutschlands hat das Bundeswirtschaftsministerium seine gesetzlichen Pflichten verletzt, also sich rechtswidrig verhalten.

Zu dieser Einschätzung ist das Verwaltungsgericht Berlin in der mündlichen Verhandlung einer Klage der unabhängigen Umweltorganisation Greenpeace gekommen. In der Verhandlung gab das BMWi außerdem zu, dass ihm das für diesen Bericht maßgebliche Gutachten bereits 17 Tage vor der Bundestagsabstimmung zur Laufzeitverlängerung vorlag. Greenpeace wird die Herausgabe des Gutachtens beim Ministerium auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes beantragen.

"Wirtschaftsminister Brüderle hat den Bundestag vor der Abstimmung bewusst im Dunkeln gelassen. Mit dem Vorenthalten des brisanten Gutachtens hat der Minister eine Rechtschutzlücke, also ein Defizit bei der Durchsetzung von Recht, eiskalt ausgenutzt", sagt Tobias Münchmeyer, Energieexperte von Greenpeace. "Wäre der Bericht im Juli korrekt vorgelegt worden, hätte er der Laufzeitverlängerung die wichtigste Grundlage entzogen. Die Daten hätten somit entscheidenden Einfluss auf das Abstimmungsverhalten im Bundestag haben können."

Das Wirtschaftsministerium ist laut Energiewirtschaftsgesetz dazu verpflichtet, alle 24 Monate bis spätestens zum 31. Juli des entsprechenden Jahres den Bericht über die Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung zu veröffentlichen und diesen unverzüglich an die Europäische Kommission zu übermitteln. Aus diesem Monitoring-Bericht lässt sich ableiten, ob die zukünftige Stromversorgung Deutschlands auch ohne Laufzeitverlängerungen bei Atomkraftwerken gesichert ist.

Da das Versäumnis des Ministeriums als Amtspflichtverletzung gilt, hatte Greenpeace am 23. August eine Verpflichtungsklage zum Gesetzesvollzug eingereicht. Der Klage wurde nur deshalb nicht stattgegeben, weil nicht anerkannt wurde, dass Greenpeace durch die Zurückhaltung des Berichts in eigenen Rechten verletzt sein könnte.


Laufzeitverlängerung auf mangelhafter Datenbasis beschlossen
"Der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken ist durch Manipulation, Täuschung und Geheimverträge der Weg bereitet worden. Eine derartige politische Kultur ist in einer modernen Demokratie nicht hinnehmbar. Die Menschen werden dadurch betrogen. Greenpeace wird solches Fehlverhalten von Politikern weiterhin anprangern und bekämpfen", so Münchmeyer.

Wirtschaftsminister Rainer Brüderle [FDP] hatte unter anderem das von den Energiekonzernen RWE und E.ON finanzierte Energiewirtschaftliche Institut der Universität Köln [EWI] damit beauftragt, die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Laufzeitverlängerung zu berechnen. Für diese Berechnungen konnte nicht auf die Ergebnisse des zurückgehaltenen Monitoring-Berichtes zurückgegriffen werden.

Quelle: Greenpeace


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