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Entwurf des Pflanzenschutzgesetzes bietet keinen Schutz von Umwelt und Wasserressourcen
27|10|2011



Beim gegnwärtigen Pflanzenschutzmittelverbrauch sollten wir uns vielleicht einmal mehr fragen, ob soviel Chemie wirklich gut ist.

Verbände fordern gesetzliche Maßnahmen für weniger Pestizideinsatz.

Anlässlich der anstehenden Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes haben der Naturschutzbund [NABU], der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft [BDEW], der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland [BUND] und das Pestizid-Aktions-Netzwerk [PAN Germany] den vorliegenden Gesetzentwurf kritisiert.

"Der Entwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium bietet keinen besseren Schutz von Umwelt, Wasserressourcen und Verbrauchern vor Pestiziden und ist noch nicht einmal geeignet, die europäischen Rechtsgrundlagen vollständig umzusetzen", sagte NABU-Agrarexperte Florian Schöne.

"Es sind weder verbindliche Vorgaben für die gute fachliche Praxis des Pflanzenschutzes, noch Mindestabstände von landwirtschaftlichen Nutzflächen zu Gewässern oder Sonderregeln in Natur- oder Wasserschutzgebieten vorgesehen", so Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Germany. Trotz zahlreicher Bemühungen sei bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bis heute keine Entlastung der Umwelt eingetreten. Der Inlandsabsatz an Pflanzenschutzmitteln bleibe auf hohem Niveau oder steige sogar noch an.

"Wir beobachten eine deutliche Intensivierung der Landnutzung, die sämtliche Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung gefährdet", sagte BUND-Pestizidexperte Tomas Brückmann.

Die Novelle des Pflanzenschutzgesetzes müsse dem und dem novellierten europäischen Regelwerk besser Rechnung tragen, indem konkretere Anforderungen an eine Reduzierung der eingesetzten Mengen und der Umweltbelastung durch Pflanzenschutzmittel festgeschrieben werden. Zudem müsse das Pflanzenschutzrecht stärker mit dem Wasserrecht wie mit den konkreten Zielen der Wasserrahmenrichtlinie verknüpft werden.

Nach Auffassung der Verbände könne auch der von Brüssel vorgeschriebene "Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" [NAP] kein Ersatz für ein unzureichendes Gesetz sein. Offensichtlich wolle das Agrarressort umstrittene Punkte auf die unverbindliche Ebene eines Aktionsplans verlagern, der zudem nur den kleinsten gemeinsamen Nenner sämtlicher Interessensverbände formulieren könne. "Nach vielen Jahren der Diskussion sind hier keine Fortschritte erzielt worden, daher stellen die Verbände den NAP-Prozess grundsätzlich in Frage", so Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.

Statt konkreter Ziele zur Minderung der Pestizidbelastung fänden sich im Entwurf des Aktionsplans lediglich vage Forschungsvorhaben und unzureichende Maßnahmen.


Quelle: BUND


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