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Trotz erzielter Teilerfolge bleibt Kritik an der Lex Asse ASSE
01|03|2013



Atommüll hat so seine Tücken, besonders, wenn man ihn ohne Kontrollmechanismen unter die Erde schafft.

Das Engagement des Asse II-Koordinationskreises [A2K] für Änderungen in der Lex Asse hat sich gelohnt, wenn auch der Bundestag nicht alle Anderungsvorschläge zur Beschleunigung der Rückholung in das Gesetz aufgenommen hat.

Es ist gut, dass es eine Gesetzesänderung des Atomgesetzes mit einer Festlegung auf die Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II gibt. Dennoch bleiben verschiedene Kritikpunkte bezüglich der Formulierung von Gesetz und Gesetzesbegründung bestehen.

Mehrere Forderungen des Asse II-Koordinationskreises konnten durchgesetzt werden: So wurde der abschwächende Begriff „vorzugsweise“ gestrichen, mit dem die Dringlichkeit der Rückholung relativiert worden war. Außerdem wurden zusätzliche Regelungen bezüglich der Transparenz von Verwaltungsvorschriften zur Asse getroffen, die nun auf einer Internetplattform veröffentlicht werden sollen.

Allerdings haben auch zwei wichtige Forderungen keine Mehrheit gefunden. Das betrifft erstens die Verfahrensförderungspflicht, mittels der alle Beteiligten auf eine Förderung der Rückholung des Atommülls aus der Asse verpflichtet worden wären. Zweitens fehlt die explizite Bestimmung der Rückholung des Atommülls als Ziel des Handelns in der Asse, und nicht nur als Weg zur Schließung der Asse, wie es jetzt formuliert bleibt.

Ambivalent ist das Ergebnis bezüglich der Frage, ob die Rückholung des Atommülls eine grundsätzlich gerechtfertigte Tätigkeitsart im Umgang mit radioaktivem Material ist. Zwar war es für alle Fraktionen klar, dass das Ergebnis des aufwändigen Optionenvergleichs eine ausreichende Rechtfertigung für die Rückholung darstellt, und der Gesetzestext wurde auf Verlangen des A2K entsprechend angepasst. Unnötigerweise wurde jedoch aus der Gesetzesbegründung ein Satz wieder entfernt, der in dieser Hinsicht eine unmissverständliche Klarheit gebracht hätte. Der A2K wird aufmerksam darüber wachen, dass weder das Bundesumweltministeriums noch eine andere Behörde künftig weitere unnötige und zeitraubende Untersuchungen, etwa zur Langzeitsicherheit, fordert.

Auf jeden Fall ist diese Lex Asse keine Garantie – und kann es letztendlich auch gar nicht sein – dass die Rückholung auch umgesetzt wird. Der Asse II-Koordinationskreis wird sehr genau darauf achten, ob und wie die beteiligten Behörden die neue Möglichkeiten der Lex Asse nutzen, um die konkrete Planung und Umsetzung der Rückholung zügig anzugehen.

Wir fordern weiterhin mit Nachdruck:
- Keine Flutung des Asse-Schachtes, auch nicht getarnt als „Vollverfüllung” oder „Notfallmaßnahme“!
- Endlich mit der Planung der Rückholung beginnen!
- Jetzt Bergetechnik beschaffen, Personal aufbauen und Regelwerk schaffen!
- Jeder Kubikmeter geborgenen Atommülls ist ein Sicheheitsgewinn!

Quelle: Asse II-Koordinationskreis


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