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Schulelternräte dürfen Bürgerbegehren "Wir machen Schule" unterstützen 27|02|2014

Michael Au hat nachgehakt.
Wie bereits angekündigt hat der Stadtelternrat [StER] sich bei der Landesschulbehörde in Osnabrück erkundigt, inwiefern die Schulelternräte [SER] im Rahmen ihrer Aktivitäten das Bürgerbegehren "Wir machen Schule" [BBG] unterstützen dürfen.
Das besondere Augenmerk lag hierbei darauf, ob in der Schule über das BBG informiert werden darf und Unterschriften gesammelt werden dürfen.
Die klare Ansage von Frau Schröder von der Landesschulbehörde:
Wenn die SER selbst aktiv werden, und über das BBG in der Schule informieren und Unterschriften sammeln, wird dies ganz klar vom Schulgesetz getragen.
In diesem Moment hat die Schulleitung keine Möglichkeit und auch gar keinen Grund zu intervenieren.
Wenn der SER die Schulleitung um Unterstützung bittet, dann hat diese der Bitte zu entsprechen, sofern es sich um schulspezifische Dinge handelt [was ja hier außer Frage steht].
Sofern sich ein SER dazu entschließt, die Initiatoren des BBG zu einer Veranstaltung einzuladen, sind diese als Gäste des SER natürlich berechtigt, das Schulgelände zu betreten, dort ihre Sache darzustellen und Unterschriften zu sammeln.
Die Anweisung des Schulträgers an die Schulleiter, das BBG nicht zu unterstützen und nicht aufs Gelände zu lassen, betrifft nur die Schulleiter, ist jedoch für die SER nicht im geringsten bindend, denn dann würde sie in die gesetzlich verbriefte Handlungsfreiheit der SER eingreifen.
Insofern sollten sich die SER nicht einschüchtern lassen und weiter ihre Rechte wahrnehmen.
Quelle: Stadtelternrat Wilhelmshaven
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