Seit 24-03-2022 online:
Zur Webside (https://help.gov.ua/): [Hilfe für die Ukraine]
Gaspreisstreit: Positive Sensation beim BGH 12|02|2011
Nun scheint der Gaspreisstreit richtige Dimensionen anzunehmen.
Gewaltige Bedeutung für EWE-Preiserhöhungen 2004 – 2007 - Aber auch für Rückforderungsklagen 2008/2009
Der BGH schließt sich nachträglich - gegen sein eigenes Urteil vom 14.7.10! - der Auffassung des 12. Senats des OLG Oldenburg an, die Preisanpassungsklauseln der EWE aus der Zeit 2004 - 2007 dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen. Das ist von sehr großer Bedeutung für alle Forderungsklagen der EWE 2004 - 2007 wie auch von Bedeutung für alle Rückforderungsklagen der Kunden für 2008/2009.
Warum?
1. Beim OLG Oldenburg war gerade der 5. statt des 12. Senats für alle EWE-Verfahren für zuständig erklärt worden. Der 5. Senat hatte an den Preisanpassungsklauseln der EWE 2004 - 2007 nichts auszusetzen, wollte daher auch nicht auf eine Entscheidung des soeben erst angerufenen EuGH warten, sondern stattdessen die EWE gerade einladen, ausführlich darzulegen, dass sie in der Zeit 2004 -2007 keine überhöhten Preise genommen hat.
Dann wäre ein Großteil der anstehenden 1.000 [!] Verfahren vor den Landgerichten vermutlich zugunsten der EWE erledigt worden, bevor der EuGH in 1 1/2 - 2 Jahren zu einer ebenso vermutlich anderen Entscheidung gekommen wäre. Nun dürften alle diese 1.000 Verfahren bis zur EuGH-Entscheidung ausgesetzt werden - und von Europa her weht ein bedeutend verbraucherfreundlicherer Wind! Der 5. Senat des OLG ist damit völlig ausgebremst worden und kann bis zur Entscheidung des EuGH im Grunde nur einpacken, weil jedes vorgreifende Urteil vom BGH vermutlich wieder aufgehoben oder zumindest ausgesetzt würde.
2. In seinem Überschwang wollte der 5. Senat nicht nur dem EuGH zuvorkommen, er wollte auch das BGH-Urteil vom 14.7.10 zumindest teilweise aushebeln. Zwar gibt es laut BGH keinen Zweifel, dass alle EWE-Kunden die Preiserhöhungen von 2008/2009 zurückfordern können. Aber der 5. Senat überlegte zumindest laut, ob er nicht einen für die EWE günstigeren Ausgangspreis festsetzen könnte.
Alle Gerichte bisher hatten den Preis vom 1.4.2007 als Basispreis genommen, weil das der letzte noch nach dem alten, vom BGH nicht beanstandeten Preisänderungsrecht zustande gekommene Preis war. Wenn der 5. Senat wie angedacht einen Preis aus 2006 als Basispreis etablieren würde, würde das die Kunden um 30% bis 50% ihrer Rückanforderungsansprüche bringen und ihnen zudem noch anteilige Prozesskosten aufbürden. Rückzahlungsklagen hätten zu Nullsummenspielen werden oder sogar zu Verlusten führen können. Nach dem gewaltigen Dämpfer durch den BGH ist nun nicht mehr zu erwarten, dass der 5. Senat das noch größere Abenteuer unternimmt, gegen alle Gerichte und gegen allen gesunden Menschenverstand einen anderen Basispreis als den vom 1.4.2007 anzusetzen. Nicht einmal die EWE und ihre Anwälte waren bisher auf einen so abwegigen Gedanken gekommen!
Es sieht also gut aus für alle Klagen der Kunden und es sieht schlecht aus für alle Klagen der EWE - egal für welchen Zeitraum.
Wir haben den Bericht über die sensationelle Wende beim BGH auf der neuen Homepage des Vereins "Bezahlbare Energie" [www.bezahlbare-energie.de] eingestellt - außerdem wie bisher auf www.janto-just.de.
Freundliche Grüße Janto Just
Quelle: Verein "Bezahlbare Energie" www.janto-just.de
Startseite/Aktuell |
Kontakt |
Links |
Termine |
Impressum |
Karikaturen |
Fiktive Interviews|
Schicken Sie uns Ihre Leserbriefe |
Archiv |
Spenden |
Leserbriefe |
Newsletter |
|