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Amtsgericht Varel entscheidet 10 mal gegen EWE
23|02|2011



Die Gerichte lassen sich von der "Nicht-Alles-Zurückzahlenwollen-Strtategie" des EWE-Konzerns nicht beeindrucken.

Urteilsverkündung war Dienstag, 22.2.11 um 9:00 Uhr - Weitere 70 Verfahren stehen in Varel an

In allen Fällen unter 600 € lässt Amtsgerichtsdirektor Duvenhorst keine Berufung zu
Eigentlich könnten alle Klagen im schriftlichen Verfahren, ohne mündliche Verhandlung, erledigt werden
 
Aus der Sicht eines Prozessbeobachters:
Das Amtsgericht Varel schließt sich der Argumentation des BGH und der Amtsgerichte Aurich, Oldenburg, Leer und Brake an und verurteilt die EWE in zunächst 10 Fällen zur vollständigen Rückzahlung unberechtigter Gaspreiserhöhungen aus den Jahren 2008/2009. Weitere 70 Klagen stehen an und laut Amtsgerichtsdirektor Duvenhorst werden es täglich mehr.

Vor Pressevertretern und etlichen Interessierten, die sich zum Teil für eine eigene Klage schlau machen wollten, erläuterte Duvenhorst, dass sich das Amtsgericht Varel der Argumentation des BGH und der Amtsgerichte Aurich, Oldenburg usw. anschließe.

Die Preisänderungsklausel der EWE seit 2007 war unwirksam, die Preiserhöhungen 2008/2009 somit unberechtigt und EWE müsse diese vollständig zurückzahlen. Die Rückzahlungsbeträge lagen zwischen 222 und 819 €. Nur ein Urteil, bei dem der Forderungsbetrag über 600 € lag, ist berufungsfähig. Bei allen anderen Urteilen schloss Richter Duvenhorst die Berufung aus. Die Urteile sind also rechtskräftig.

 
EWE-Vertreter waren zur Urteilsverkündung nicht erschienen, so dass von EWE zunächst kein Kommentar zu erhalten war. Rechtsanwalt Hollander, der 9 von 10 Kläger vertrat, teilte aus eigenem Umgang mit potentiellen Klägern mit, dass viele seiner Mandanten auf dieses erste Urteil in Varel, das für dieses Amtsgericht von nun an wohl richtungweisend sein dürfte, gewartet hätten, um bei positivem Ausgang nun selbst zu klagen. Die Zahl 70 dürfte bei den in Varel anstehenden Klagen somit rasch deutlich überschritten werden.
 
Zum Verfahrensablauf erklärte Duvenhorst, dass mündliche Verhandlungen seiner Meinung nach eigentlich nicht mehr nötig seien. Schon bei der letzten mündlichen Verhandlung, die nur 15 Minuten gedauert habe, hätte es keinen weiteren Klärungsbedarf gegeben. Wenn EWE nicht formal auf mündlicher Verhandlung bestehen würde, könnten die Gerichte die Angelegenheit im schriftlichen Verfahren schneller und vor allem arbeitssparend erledigen. Das wäre für die Amtsgerichte eine große Erleichterung. Auch die Schriftsätze der EWE, so deutete Duvenhorst an, seien mit 25 – 30 Seiten wohl unnötig „umfangreich“, zumal in allen wohl das Gleiche steht.
 
Die klare Angelegenheit in Varel sollte weitere EWE-Kunden, auch in anderen Amtsgerichtsbezirken, zum Einklagen ihrer berechtigten Forderungen ermutigen.
 
Das Amtsgericht Varel hat zu den Urteilen eine Presseerklärung herausgegeben, die unter:
www.janto-just.de
oder:
www.bezahlbare-energie.de
nachzulesen ist.

Janto Just:
Verein „Bezahlbare Energie“
www.bezahlbare-energie.de


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