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"Warten auf ein OLG-Urteil"?
15|03|2011



Energie wird für VerbraucherInnen immer teurer, bwohl auch beim Gas der Bezugspreis sinkt.

EWE klammert sich an einen Strohhalm - Reshöft: "Unfug"

Mit weiterem Zögern nimmt EWE nicht nur die eigenen Kunden, sondern ganz Niedersachsen gegen sich ein
 
Laut NWZ vom 23.2.11 hat Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann die EWE vor einer „nachhaltigen Belastung der Justiz und des Steuerzahlers“ durch die von EWE provozierte Prozesslawine gewarnt. Der Bundesgerichtshof hat die von EWE seit April 2007 verwendeten Gaspreisklauseln in einem Urteil vom 14.7.10 für nichtig erklärt. Die EWE erstattet den über 600.000 betroffenen Kunden freiwillig jedoch nur einen Teilbetrag [40%] der Gaspreiserhöhungen 2008/2009 als sogenannten „Scherf-Kompromiss“.

Immer mehr Betroffene, laut NWZ vom 11.3.11 inzwischen über 4.000, klagen auf Vollauszahlung – in allen bisher über 100 von 8 Gerichten, darunter inzwischen auch das Landgericht Oldenburg, entschiedenen Fällen mit Erfolg. Busemann sagte der NWZ: „Wenn das noch mehr Klagen in dieser Sache werden – und ich gehe mal von einer hohen zweistelligen Zahl jeden Tag aus – dann muss ich als Minister Personalmaßnahmen treffen, Mitarbeiter abordnen oder neue einstellen.“
 
Nicht nur Hunderttausende Kunden nimmt EWE mit diesem Zögern bei der "Nachbesserung der Scherf-Lösung", die nach Auffassung vieler nur noch eine vollständige Rückzahlung an alle sein kann, gegen sich ein, sondern zunehmend auch Millionen Steuerzahler Niedersachsens.

Denn es ist ja klar, dass die 75 oder 105 €, die ein Amtsgericht bei Streitwerten bis 300 oder 600 € pro Klage an Gebühr erhebt, nicht die tatsächlichen Kosten der Gerichte decken können. EWE besteht bisher bei jeder Klage auf mündlicher Verhandlung, allein die EWE-Schriftsätze sind 30 - 60 Seiten lang, hinzu kommen die der Kläger. Oft reicht EWE kurzfristig per Fax „neue“ Erkenntnisse nach, häufig unvollständig und nicht an alle, so dass nachgearbeitet werden muss. Dazu kommen Ladungen, Weiterleiten der Schriftsätze, Verhandlungen, Urteilserstellung und Zustellung. Ein Fall wird das Gericht vermutlich mindestens das Fünffache der erhobenen Gebühr kosten. Um selbst eine höhere Rückzahlung an die Kunden zu vermeiden, wälzt EWE in vielen tausend Fällen Lasten auf die Justiz und Kosten auf die Steuerzahler ab. Das könnte auch ein Fall für den Bund der Steuerzahler sein.
 
Zwar hat EWE auf Busemanns Vorhaltungen zunächst Betroffenheit gezeigt und angekündigt, die bisher verfolgte sture Strategie – „freiwillig zahlen wir nur 40%, sollen die Kunden doch klagen“ – zu überdenken. Dabei ist bisher aber nichts heraus gekommen. Die Eigentümer-Kommunen beschlossen vielmehr, jetzt erst einmal das OLG-Urteil in einem laufenden Berufungsverfahren abzuwarten. Dort geht es um Rückzahlungsforderungen für einen Zeitraum von 2005 bis 2009. Das Verfahren wird nach einer Auftaktverhandlung, die am 19.1.11 stattfand, vermutlich erst im April, also nach 2 ½ Monaten überhaupt erst fortgesetzt. Es geht dort auch nicht nur um die vom BGH im Grundsatz entschiedenen Forderungen für 2008/2009, sondern zusätzlich um länger zurückliegende Forderungen, bei denen noch Klärungsbedarf besteht. Es ist daher nicht gesagt, dass das Verfahren schnell zu Ende geht.
 
Am Rande einer Amtsgerichtsverhandlung am 9.3.11 in Wittmund hat Rechtsanwalt Reshöft, der auch den Kläger vor dem OLG vertritt, gesagt, es sei "Unfug", für eine Nachbesserung des Scherf-Angebotes erst noch das OLG-Urteil abzuwarten. Amtsgerichtsdirektor Brack, Wittmund, hat diese Einschätzung mehr oder minder mit den Worten bestätigt: „EWE klammert sich an jeden Strohhalm.“
 
NWZ-Redakteure waren bei der Auftaktverhandlung beim OLG am 19.1.11 dabei und haben in ihrem Artikel am Folgetag bereits in ihrer Überschrift „Allen Kunden steht Rückzahlungsanspruch zu“ festgestellt: Das OLG hat wirklich einige von anderen Gerichten vertretene Auffassungen in Frage gestellt, aber eins nicht - den eindeutigen und 100%igen Rückforderungsanspruch der Kunden für die Preiserhöhungen 2008/2009 gemäß BGH-Urteil. Zitat NWZ: „Auch das Oberlandesgericht [OLG] Oldenburg neigt im Streit zwischen Kunden und der EWE wie der Bundesgerichtshof zu einem vollen Rückzahlungsanspruch von Erhöhungsbeträgen ab 2007. Das deutete der Vorsitzende Richter Günther Jannsen [5. Zivilsenat] bei einer Anhörung im Berufungsverfahren um einen ostfriesischen Kläger an. „Allen Kunden steht die Rückzahlung zu“, sagte er am Mittwoch.““ Worauf wollen EWE und Eigentümer-Kommunen warten?
 
Richter Jannsen hat nur Überlegungen angestellt, ob man auch von einer anderen Preisbasis als der vom 1.4.07 ausgehen könne, nämlich von dem davor gültigen Preis. Das wäre dann für EWE in der Gesamtsumme um etwa ein Drittel günstiger. Es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass das OLG am Ende wirklich zu einer anderen Preisbasis kommt. Für alle Amtsgerichte und zuletzt auch das Landgericht OL war eindeutig, dass der Preis vom 1.4.07 noch auf Grundlage der alten AGB zustande gekommen und somit der letzte, rechtsgültig zustande gekommene Preis ist.

Selbst die EWE-Anwälte haben in keinem der vielen hundert Klagesätze, die 30 bis 60 Seiten lang sind, den Versuch unternommen, von einer anderen, für EWE günstigeren Preisbasis auszugehen. Das OLG wird sich kaum zu einem Schluss verleiten lassen, der nicht nur dem gesunden Menschenverstand widerspricht, sondern bis dahin auch Hunderten von Urteilen unterer Instanzen und mit großer Chance vom BGH wieder kassiert wird. Die Gefahr einer Riesenblamage vor dem BGH, den unteren Instanzen und der Öffentlichkeit, die dann auch weitere Feststellungen des Senats in ein schiefes Licht rücken würde, wäre sehr, sehr groß.

 
Das bedeutet, dass sich die EWE und/oder die Eigentümerkommunen wirklich nur an einen "Strohhalm" [Amsgerichtsdirektor Brack] klammern, wenn sie jetzt, statt zu handeln, wieder erst dieses OLG-Urteil abwarten wollen.
 
Was wird mit dem Warten auf das OLG-Urteil letztlich erreicht oder vielmehr angestellt? Möglicherweise zieht sich das Verfahren noch längere Zeit hin. Mehrere Hundert weitere Verfahren wird die EWE bis dahin verlieren. Man muss davon ausgehen, dass in den meisten Amtsgerichtsbezirken die Klagewelle noch gar nicht richtig in Gang gekommen ist. Dort warten die Leute zum größten Teil erst noch ab, wie das erste richtungweisende Urteil "ihres" Amtsgerichts ausfällt. In dem Moment, wo diese ersten Urteile zugunsten der Kunden ausgehen, geht es dann los. Die Zahl der Klagen - bisher über 4.000 - wird nicht nur einfach, sondern exponentiell zunehmen. Urteile weiterer Landgerichte werden zusätzlichen Schwung geben.
 
Welcher Schaden wird hier weiter aufgetürmt mit welcher realistischen [!] Hoffnung?!
 
In zwei, drei Monaten oder noch später wird EWE mit großer Wahrscheinlichkeit feststellen, dass das OLG in Sachen 2008/2009 nicht anders entscheidet als die unteren Gerichte bis dahin. Dann hat es aber vielleicht schon über 1.000 Niederlagen gegeben und über 10.000 Klagen sind eingereicht.

Dann wird EWE sehr viel mehr die Geschlagene und Getriebene sein und alle Leute werden sagen: EWE und Eigentümerkommunen muss man offenbar erst "völlig windelweich prügeln und zu Boden schlagen", von selbst werden die einfach nicht klug. Muss das sein?
 
Janto Just
Verein „Bezahlbare Energie“
www.bezahlbare-energie.de


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