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Amtsgericht Jever entscheidet auf ganzer Linie gegen EWE
25|03|2011



Bei den juristischen Auseinandersetzungen der Gaspreisrückzahlungen wird es für EWE wird es immer enger.

Inzwischen sogar per „Stuhlurteil“ – Auch alle Kläger ohne Anwalt gewannen

Auch das Amtsgericht Jever hat jetzt gegen EWE entschieden und zwar auf ganzer Linie. Über die ersten 5 Klagen war am 17.2.10 verhandelt worden. Amtsgerichtsdirektor Jackisch hatte es damals noch besonders spannend gemacht und wollte partout nicht durchblicken lassen, wohin er tendiere.
 
Umso klarer heute um 9:00 Uhr seine ersten 5 Urteile: Allen Klägern wurde vollständige Rückzahlung der Preiserhöhungen 2008/2009 zugesprochen. Auch eine klagende GmbH, die nicht soviel Verbraucherschutz in Anspruch nehmen kann wie ein Privathaushalt, bekommt alles zurück. Teilweise Abstriche mussten nur Kläger machen, die in der Zeit 2008/2009 bei EWE einen Tarifwechsel von Classic nach Online vollzogen hatten, weil der Online-Tarif in diesem Fall als freiwillig vereinbart gilt. Das ist aber hinlänglich bekannt und hätte auch der Rechtsanwalt wissen können.
 
Die beiden Kläger, die sich ohne Anwalt selbst vertraten und dafür eine Musterklage der Interessengemeinschaft Energie, jetzt Verein „Bezahlbare Energie“, verwendet hatten, darunter Jevers Ex-Bürgermeister Siegfried [Siebo] Harms, kamen völlig unbeschadet ans Ziel. Siebo Harms hatte von EWE freiwillig nicht einmal die 40%ige Scherf-Rückzahlung erhalten, weil er den Gasanbieter inzwischen gewechselt hatte. Nun bekommt er die Gaspreiserhöhungen zu 100% zurück.
 
So gut es um 9:00 Uhr begonnen hatte, ab 10:00 Uhr ging es für die klagenden EWE-Kunden noch besser weiter. Eigentlich waren nur neue Verhandlungen angesetzt. Für Amtsgerichtsdirektor Jackisch ist der Sachverhalt inzwischen aber soweit klar, dass er nach jeweils 5-minütiger „Verhandlung“ gleich ein sogenanntes „Stuhlurteil“ fällte. Die Kläger konnten ihren Urteilsspruch also gleich mitnehmen. Auch hier hatten sich zwei Kläger ohne Anwalt selbst vertreten. In allen Fällen lautete das Urteil auf vollständige Rückzahlung.
 
Am Rande gab Richter Jackisch bekannt, dass EWE in einem am Montag eingegangenen Schreiben für alle künftigen Klagen auf mündliche Verhandlung verzichtet. Für das Gericht bedeutet das eine große Arbeitsentlastung und für klagende EWE-Kunden bedeutet das, dass sie umso gefahrloser auch ohne Anwalt selbst klagen können, denn sie können möglichen Finten der EWE-Anwälte in mündlicher Verhandlung nicht mehr ausgesetzt sein.
 
Auf ganzer Linie heute also grünes Licht für künftige Kundenklagen vor dem Amtsgericht Jever. Wer bisher noch abgewartet hat, kann sich durch die heutigen Nachrichten aus dem Gerichtssaal nur ermutigt fühlen, selbst aktiv zu werden. Der Verein „Bezahlbare Energie“ wird dazu kommenden Dienstag, 29. März um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Schortens eine öffentliche Info-Veranstaltung unter dem Titel „Klagen ist ganz einfach“ durchführen.

Janto Just
Verein „Bezahlbare Energie“
www.bezahlbare-energie.de


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