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Bürgerarbeit 04|06|2010
Die neue Imagekampagne der Bürgersarbeitsbefürworter.
An Deutscher Gewerkschaftsbund - Frau Dr. Ursula Engelen-Kefer - Henriette-Herz-Platz 2 | 10178 Berlin
Sehr geehrte Frau Dr. Engelen-Kefer,im Zuge der Bemühungen des Bundesarbeitsministeriums sowie der Bundesagentur für Arbeit, vor allem Langzeitarbeitslosen wieder berufliche Perspektiven zu ermöglichen, wurde auch die sogenannte Bürgerarbeit in die nähere Betrachtung gezogen.
Hierbei geht es um eine gemeinnützige, pro Woche 30stündige Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen zu Monatslöhnen von 650,- bis 950,- Euro. Insoweit wurde mittlerweile ein Programm "Bürgerarbeit" aufgelegt, an dem sich bundesweit die regionalen Job-Center bzw. Arbeitsgemeinschaften [ARGEn] nach Antragstellungen beteiligen können.
Nun bietet die Bundesagentur für Arbeit unter der Adresse http://www.arbeitsagentur.de/nn_29406/Dienststellen/RD-SAT/RD-SAT/A04-Vermittlung/Allgemein/Konzept-Buergerarbeit.html verschiedene Broschüren zur Bürgerarbeit an, unter anderem auch eine >Broschüre Bürgerarbeit - aktuell< als PDF zum Download [siehe auch Dateianhang].
Die betreffende Broschüre >Bürgerarbeit< beschreibt darin Bürgerarbeit als ein innovatives Konzept zur Senkung von Arbeitslosigkeit.
Bei Durchsicht der Broschüre sind auch Zitate zur Bürgerarbeit zu finden, unter anderem auch von Ihnen, wie folgt: >"Die Zahl der jungen Menschen wird erheblich abnehmen, die Älteren zunehmen, und von daher wird es im ureigensten Interesse der Wirtschaft und Politik liegen, dass mehr getan wird, um vorhandene Qualifikationen bei Arbeitnehmern und Arbeitslosen besser auszunutzen. Deshalb hat dieses vierstufige Projekt auch eine ganz wesentliche Bedeutung für die Wirtschaft." [Ursula Engelen-Kefer, ehem. DGB-Vizechefin]<
Zunächst mal abgesehen davon, dass Sie nicht konkret beschreiben, welche Qualifikationen Sie im Zusammenhang mit Bürgerarbeit und insoweit von Ihnen nicht näher bezeichneten Tätigkeiten meinen, habe ich nun folgende Fragen an Sie, Frau Dr. Engelen-Kefer:
Falls die langzeitarbeitslosen Menschen bereit bereit sein sollten, diese sogenannte Bürgerarbeit in 30-Stunden-Wochen zu Monatslöhnen von 650,- bis 950,- Euro zu verrichten bei ständig steigenden Lebenshaltungskosten - werden diese Monatslöhne den steigenden Kosten dynamisch angepasst?
Oder müssen die betroffenen Menschen erst die Sozialgerichte bemühen, so wie es bereits das Gesetz Hartz IV überdeutlich bis heute mit mehr als 140.000 Klagen vor den Sozialgerichten zum Ausdruck bringt?
Da Sie bzw. der DGB bereits dem Gesetz Hartz IV vor dessen Einführung Januar 2005 zugestimmt hatten und auch der jetzt propagierten Bürgerarbeit, wie der >Broschüre Bürgerarbeit - aktuell< zu entnehmen ist, doch recht positiv gegenüberstehen bzw. diese begrüßen, sei die Frage erlaubt, ob Sie bzw. der DGB angesichts noch fehlenden Tarifabschlusses für die sogenannten Bürgerarbeiter dann entsprechende Lohn- und Manteltarifverhandlungen durchführen und gegebenenfalls Arbeitskämpfe organisieren? Für eine kurzfristige Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen

Hans-Günter Osterkamp
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Download: BroschuereAktuellBuergerarbeit.pdf
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