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Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen
NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers
14|10|2009



Der ortsansässige Oberbürgermeister präsentiert sich im Rahmen des Klima- und Umweltschutzes als einiger Partner der Autoindustrie, die gern mit hubraumstarken Autos Geld verdient und sich die Umweltrichtlinien am liebsten selbst gestaltet, damit der Profit nicht leidet.

NRW-Ministerpräsident Rüttgers muss CO2-Emissionen seines Dienstwagens veröffentlichen, urteilt das Verwaltungsgericht Düsseldorf – das Urteil bestätigt den Anspruch gegenüber Spitzenpolitikern auf Herausgabe von Umweltdaten – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch gibt sich zuversichtlich: „Ministerpräsidenten und Landesminister werden zukünftig klimaverträglichere Dienstwagen anschaffen“

Berlin - Einen klaren Sieg für die Informationsrechte der Bürger hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. [DUH] vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf errungen. Das Gericht hat Ministerpräsident Jürgen Rüttgers [CDU] verurteilt, Höchstgeschwindigkeit, CO2-Emissionen, den Modellnamen und den Namen des Fahrzeugtyps seines – bezogen auf den Kohlendioxidausstoß – emissionsstärksten Dienstwagens mitzuteilen.

Das Urteil basiert auf dem Umweltinformationsgesetz [UIG] und dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen [IFG NRW]. Da der Anspruch nach dem IFG NRW nur von natürlichen Personen und nicht unmittelbar von Verbänden geltend gemacht werden kann, trat der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, als Kläger auf. „Das Gericht bestätigt den Rechtsanspruch auf Mitteilung umweltrelevanter Daten und zwar bundesweit“, sagte Jürgen Resch.

„Mit diesem Urteil wird Klimaschutz transparent, denn nun können sich weder die Bundesminister noch die Ministerpräsidenten und Minister in den Ländern davor drücken, den Spritverbrauch und den CO2-Ausstoß ihrer Dienstkarossen zu veröffentlichen. Wir sind gespannt", so Resch weiter, „ob Jürgen Rüttgers Einsicht zeige und nun die Daten bekannt gebe oder ob er in die Berufung gehe und als Klima-Betonkopf mit einer übermotorisierten Luxuskarosse durch den bevorstehenden Landtagswahlkampf brettern werde".

Die DUH hatte im August 2008 gegen die fortwährende Missachtung des UIG und des IFG NRW durch NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben. Zuvor hatte die DUH mehrfach um die Herausgabe der Informationen der aktuellen Dienstwagen von Rüttgers gebeten. Die Staatskanzlei in Düsseldorf lehnte dies jedoch rundweg ab und erwies sich als ausgesprochen phantasievoll in der Begründung ihrer Verweigerung.

Wiederholt teilte die NRW-Regierung mit, dass es die Sicherheit „bedeutsamer Schutzgüter“ – gemeint ist: Ministerpräsident Jürgen Rüttgers – nicht erlaube, die Informationen herauszugeben. Selbst die Mitteilung des benutzten Fahrzeugtyps und der Fahrzeugmodelle könne nicht erfolgen, da die Bekanntgabe „die Gefährdungslage erhöhen würde, indem es die Identifikation der Dienstwagen des Ministerpräsidenten erleichterte“.

Die Ministerpräsidenten der zwölf anderen Bundesländer, die die Daten über Dienstwagen ebenfalls zurückhalten, können sich jetzt auf die Herausgabe der umweltrelevanten Informationen einstellen. „Das Schweigen der Länder ist klar rechtswidrig“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Resch und kündigte eine erneute Umfrage an.

„Wir werden die Politiker solange mit ihrem klimaschädigenden Verhalten vorführen, bis sie nicht mehr mit ihren seitens der Autoindustrie hoch subventionierten Klimakiller-Werbefahrzeugen durch die Tagesschau fahren“, sagte Resch. Minister und andere hochrangige Politiker hätten nun mal eine Vorbildfunktion und die könnten sie nur dann ausfüllen, wenn sie spritsparende und klimafreundliche Autos als Dienstwagen nutzten.

„Die Informationsfreiheit ist mittlerweile ein Bürgerrecht. Dieses kann nur aus sehr schwerwiegenden Gründen eingeschränkt werden. Das Verfahren gegen Herrn Rüttgers hat gezeigt, das vorgeschobene Gründe dazu nicht taugen", sagte Dr. Remo Klinger von der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger, die die Klage für die DUH geführt hat.

Das Urteil des VG Düsseldorf [Az 26 K 5707/08 – nicht rechtskräftig] lässt sich laut Klinger auf alle Bundesminister übertragen, da hier das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gilt. Im Hinblick auf das Treibhausgas CO2 gilt es auch für alle Landespolitiker, da diese Information unter das jeweilige Umweltinformationsgesetz des Landes fällt.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe


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