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TTIP: Investor-Staat-Streitschlichtung [ISDS] ist >alter Wein in neuen Schläuchen< 18|02|2016
Konzerne sollen Sonderklagerechte erhalten und können zukünftig die originäre Rechtssprechung "aushebeln".
Reformvorschlag der EU-Kommission zur Investor-Staat-Streitschlichtung [ISDS] ist "alter Wein in neuen Schläuchen". BUND fordert verbindliche Standards für Konzerne anstatt Sonderrechte
Vor der in der kommenden Woche beginnenden zwölften Verhandlungsrunde des Transatlantischen Freihandelsabkommens [TTIP] in Brüssel hat Hubert Weiger, der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland [BUND], den Reformvorschlag für das Investor-Staat-Streitschlichtungssystem [ISDS] der EU-Kommission kritisiert.
Weiger: "Der Vorschlag der EU-Kommission ist alter Wein in neuen Schläuchen. Hier wird als Richtungswechsel verkauft, was am Grundsatzproblem nichts ändert. Die Konzerne behalten Sonderklagerechte, mit denen sie gesetzgeberische oder staatliche Maßnahmen aushebeln können, ohne an ökologische oder soziale Standards gebunden zu sein." Zwar reagiere der Vorschlag der EU-Kommission auf von Nichtregierungsorganisationen geäußerte Kritik an der Investor-Staat-Streitschlichtung. So sollen die Streitverfahren nicht mehr unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Laut EU-Kommission enthalte der Reformvorschlag außerdem Regeln, um Gesetze zum Schutz der Verbraucher und der Umwelt von Investorenklagen auszunehmen. Diese Regelungen seien jedoch viel zu schwammig formuliert. "Der Umwelt- und Verbraucherschutz soll auch künftig hinter den Gewinninteressen von Unternehmen zurückstehen. Im Gegensatz zu einheimischen Firmen und Privatpersonen können ausländische Konzerne weiterhin nationales Recht umgehen und Regierungen auf hohe Schadensersatzsummen verklagen. Jedes auf nationaler, Landes- oder kommunaler Ebene erlassene Gesetz kann dann Anlass für eine Klage sein", sagte Weiger. "Das System der Investor-Staat-Streitschlichtung hat sich überlebt. Viele Großkonzerne benutzen es, um demokratisch legitimierte Entscheidungen in ihrem Sinne zu verändern oder zu blockieren. Die Klage des Energiekonzerns Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg ist dafür nur ein Beispiel. Die Vorschläge der EU-Kommission ändern daran leider nichts", sagte der BUND-Vorsitzende. Anstatt Konzernen mehr Rechte zu geben, sollten sich die EU-Kommission und die deutsche Bundesregierung für international verbindliche ökologische und soziale Pflichten für Unternehmen einsetzen. Davon sei weder beim Handelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA noch bei CETA zwischen EU und Kanada die Rede, so Weiger.
Quelle: BUND
Links:
Eine BUND-Analyse zur Ablehnung des ISDS-Reformvorschlags der EU-Kommission finden Sie im Internet unter: www.bund.net/isds
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