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Erklärung aus dem ASSE-II-Koordinationskreis
zum Kriterienbericht des BfS
22|09|2009



Was da wohl noch in den Tiefen des Salzstocks ASSE 2 schlummert. [©Foto T. Erbe]

Bei ASSE-II Schließung sind Revidierbarkeit der Atommüll-Lagerung und Beobachtbarkeit des Atommülls zentral!

Bundesumweltminister und Bundesamt für Strahlenschutz [BfS] haben Anfang September 2009 ihre Kriterien für die Entscheidung über das Schließungskonzept für ASSE II vorgelegt und sich darauf berufen, diese seien gemeinsam mit Bürgerinitiativen und dem Begleitgremium erarbeitet worden.
 
Jedoch wurden wesentliche Anforderungen aus der Bevölkerung in diesem Kriterienbericht nicht aufgenommen, nämlich die „Revidierbarkeit“ der Atommüll-Lagerung und die „Überwachbarkeit“ des Atommülls. Beide Kriterien lassen sich abschätzen und für den Optionenvergleich heranziehen, wie ihn der ASSE-II-Koordinationskreis in der Remlinger Erklärung vom 4. April 2007 gefordert hatte.
 
Für die „Überwachbarkeit“ gilt:
Egal wo der gegenwärtig in der Asse lagernde Atommüll einst liegen wird – in der Umgebung des Mülls sollten sich Messgeräte installieren lassen, die überwachen können, ob der Müll noch an Ort undStelle fixiert ist oder ob und wie weit er mobilisiert wurde. Dies kann auf der 750-m-Sohle in der Asse im Rahmen einer Betonverfüllung ebenso geschehen wir einige hundert Meter tiefer nach einer Umlagerung oder in einem oberirdischen oder oberflächennahen Atommüll-Lager nach einer Rückholung. Lediglich die Umsetzung ist unterschiedlich komplex.


Genauso lässt  sich die „Revidierbarkeit“ der bei  jeder der benannten Optionen gewählten Atommüll-Lagerung bewerten. Sie ist im Prinzip bei jeder Variante möglich; selbst bei der Verfüllung mit Beton könnte man den Atommüll z.B. wieder herausfräsen. Die Erfahrung mit der ASSE hat jedoch gezeigt, dass es besser ist, wenn die gewählte Endlagervariante mit möglichst geringem Aufwand zu revidieren ist.

Die beiden Kriterien „Überwachbarkeit“ und „Revidierbarkeit“ stehen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang: Fehlentwicklungen müssen erkennbar sein [Überwachbarkeit] und auf diese muss eingegangen werden können [Revidierbarkeit].

Am Ausschluss der Kriterien „Revidierbarkeit“ und „Überwachbarkeit“ wird deutlich:
Das BfS ist an politische Vorgaben gebunden. Die deutsche Endlagerstrategie verlangt  eine „wartungsfreie [d.h. unkontrollierte] Lagerung von Atommüll in tiefen geologischen Schichten“. In der Asse ist diese Strategie gescheitert, Laugenzufluss und begrenzte Stabilität des Grubengebäudes zeigen dies deutlich.


Nur weil die gegenwärtige deutsche Endlagerstrategie nicht angetastet werden soll, werden wichtige und von der Region geforderte Beurteilungskriterien vom BfS ausgeblendet. Das darf nicht sein, denn sonst dominieren Vorstellungen von Endlagerung, die mehr als 40 Jahre alt sind die Suche nach der Entscheidung im Optionenvergleich.

Die katastrophale Situation in der Asse und in Morsleben belegen: Die These von der „wartungsfreien Lagerung in tiefen Geologischen Schichten“ muss auf den Prüfstand. Sie ist zu hinterfragen und neu zu bewerten. Ein „Denkverbot“ können wir an dieser Stelle nicht akzeptieren.

Wenn die Realität zeigt, dass die Theorie falsch ist, dann muss sich die Theorie ändern, ansonsten wird sie zur Ideologie.

Wir fordern das BfS auf, den „Kriterienbericht“ umfassend zu überarbeiten. Dazu gehört
1. die Kriterien „Überwachbarkeit“ und „Revidierbarkeit“ aufzunehmen;
2. die Langzeitsicherheit ernsthafter zu beachten;
3. und die Kriterien „Überwachbarkeit“ und „Revidierbarkeit“ begründet zu gewichten.
Die Überarbeitung des „Kriterienberichts“ sollte der Öffentlichkeit zur weiteren Diskussion vorgelegt werden.

Quelle: ASSE-II-Koordinationskreis



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