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Der goldene Topf: Grundsätze für das Rettungspaket der Bundesregierung 15|10|2008
Der
Dax, das Gefühlsbarometer der Spekulanten für das jetzt die Bürger
bürgen müssen - besser gehts doch gar nicht, ist man Spekulant! [Bild:
Screenshot Dax 14|10|2008]
Das Kabinett von Angela Merkel hat am Montag beschlossen, ein Sondervermögen für die Rettung des Bankensystems
in Deutschland einzurichten. Dabei werden rund 500 Mrd. Euro zur
Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt einfach durch die
Bundesbank, die im Austausch dafür Schuldverschreibungen des Bundes
entgegen nimmt. Würde das Geld für reale Güter und Dienstleistungen
ausgegeben, dann wäre das die klassische inflationäre Geldschöpfung,
die schon jedes Staatswesen ruiniert hat. Nun soll dies ja nicht für
derartige Zwecke einsetzt werden.Hierzu zählen:
Die Rekapitalisierung der Geschäftsbanken
Da aufgrund der weltweiten Finanzkrise sich Banken nicht mehr
Kapital wie in normalen Zeiten über den Kapitalmarkt beschaffen können
oder wollen, soll ihnen durch den Erwerb des Staates von Anteilen
(stimmlose Vorzugsaktien) das Kapital zur Verfügung gestellt werden.
Hintergrund ist, dass durch riskante Geldgeschäfte insbesondere mit
Finanzinnovationen wie Verbriefungen oder Credit Default Swaps [CDS]
mit denen Risiken losgelöst von den dahinter stehenden Substanzwerten
wie Häuser, Fabrikanlagen oder immaterielle Eigentumsrechte
untereinander gehandelt werden konnten. Das Prinzip dieser
Finanzinnovationen ist es Risiken getrennt von den eigentlichen
Produkten handelbar zu machen. Credit Default Swaps trennen neben den
Preisrisiken noch die Insolvenzrisiken von diesen als eigenes handelbares Wertpapier im Sinne einer Ausfallsversicherung ab.
Was sind Termingeschäfte?
Das geht nach dem Prinzip einer Wette. Da Geschäfte unsicher sind,
weil Preise für Waren, Zinsen für Darlehen steigen oder fallen können,
wird nicht direkt das Objekt der jeweiligen Begierde gehandelt, sondern
nur das Risiko, einer damit verbundenen Änderungen in der Bewertung.
Bei Schweinehälften, die beispielsweise an der Chicagoer Terminbörse
gehandelt werden, kann man diese auf Termin kaufen. Dabei ist die
Differenz zwischen dem aktuellen und dem zukünftigen Preis einer
Schweinehälfte das Risiko, das getrennt von der Schweinehälfte
gehandelt werden kann. Steigt der Preis von 100 auf 110 Dollar, dann
hat ein Optionshändler hierfür zum jetzigen Zeitpunkt zehn Dollar zu
zahlen. Tritt diese erwartete Entwicklung auch tatsächlich ein, dann
hat er am Ende – lassen wir vorübergehend mal Zinsüberlegungen außer
Betracht – dann hat der Optionshändler weder etwas gewonnen noch
verloren.
Hat aber derjenige der auf Termin einen Kontrakt für 110
Dollar zum Tag x anbietet die zukünftige Entwicklung besser
eingeschätzt, d.h. der Preis ist sogar stärker gestiegen und liegt er
statt bei 110 bei 120 Dollar, dann hat er neben seinem Einsatz von 110
Dollar – denn mehr muss er als Eigenkapital für den Terminkontrakt
nicht zahlen, die Wette gewonnen und erhält nicht nur sein Geld zurück,
sondern auch noch die zehn zusätzlichen Dollar mit der der
Schweinehälftenpreis über dem im Terminkontrakt vereinbarten liegt. Bei
einem Einsatz von zehn Dollar kann er also 100 Prozent Gewinn machen
und muss dafür nur einen Bruchteil des tatsächlichen Warenwerts
einsetzen. Liegt der Preis jedoch nicht bei 120 sondern bei 100 Dollar,
dann verliert der Terminkontrakthändler nicht nur seinen Einsatz von
zehn Dollar, denn er muss 110 Dollar zahlen, obwohl die Preise bei 100
liegen.
Solche
Terminwetten können unter Umständen als Methode angesehen werden, das
Wissen einer Gesellschaft über zukünftige Entwicklungen möglichst
effizient auszunutzen. Im Wettbewerb untereinander werden diejenigen
Wetten abgeschlossen werden, die am besten den aus Sicht aller
Marktteilnehmer zu erwartenden Preisen für Schweinehälften entsprechen.
Der Anbieter von Schweinehälften hat darüber hinaus die Möglichkeit
sein Geld vor Fälligkeit der Ware bereits zu erhalten. Dies schafft für
ihn eine niedrigere Kapitalbindung und er vermeidet das Risiko seine
Ware später zu einem anderen als den aktuellen Preis verkaufen zu
können.
Über die Zukunft der Preise streiten andere, die Terminhändler. Wenn
alles ordentlich läuft, dann ist solch ein kollektives Wettsystem für
eine Gesellschaft sehr nützlich. Die Produzenten können sich auf das
produzieren von Schweinehälften konzentrieren, die Terminhändler auf
das spekulieren über die Preisentwicklung. Diese Form einer
Arbeitsteilung lässt sich nun unendlich auf jedwedes Geschäft anwenden
und in vielfältiger Form miteinander kombinieren. Nach Schätzungen gibt
es in Deutschland rund 350.000 verschiedene Derivate auf die gewettet
werden kann. Mithin können Finanzinnovationen in beliebiger Vielfalt
erzeugt werden, da ja je nach Interessenlage nur zwei Marktteilnehmer
bereit sein müssen über einen bestimmten Vorgang eine Wette
abzuschließen. Da bei den Wetten keine realen Produkte erzeugt werden,
ist das einzige Ergebnis des Wettspiels eine Information über die
Zukunftserwartungen. Allerdings sollten nur solche Termin- und Derivate
als Geschäftstätigkeit angestrebt werden, die den erforderlichen
Transparenzregeln und Risikobegrenzungen entsprechen. Hierfür müssen
Grundsätze vorher festgelegt und laufend eine Kontrolle von deren
Einhaltung sichergestellt werden.
Krise an Termin- und Derivatemärkten
Wenn nun aber Banken in großem Stil sich bei ihren Wetten irren,
dann droht ihnen unter Umständen eine Situation, die man schlichtweg
als Pleite bezeichnen könnte. Man hat auf eine Preisentwicklung
gewettet, die aber zuungunsten der Bank ausgegangen ist, plötzlich muss
man im großen Stil seine Wetteinsätze abschreiben und sogar noch
nachschießen. Reicht die eigene Kasse nicht aus, dann übersteigen die
Verbindlichkeiten die eigenen Forderungen und zehren das vorhandene
Eigenkapital auf. Man ist dann bilanztechnisch insolvent. Wenn nun kein
anderer bereit ist, in das eigene insolvente Unternehmen noch einen
Dollar zu investieren, dann ist man total pleite.
Vor
diesem Problem stehen offenbar einige Großbanken in Deutschland. Sie
haben im großen Stil auf diversen Märkten insbesondere auch bei
Immobilienmärkten gewettet, nun stellt sich heraus, dass die erhofften
Einnahmen ausbleiben und stattdessen Verluste in Milliardenhöhe
anfallen. Die Immobilienpreise in vielen Ländern fallen und die
Hypothekenkredit und deren regelmäßige Tilgung durch die Schuldner
fallen aus. Es kommt zu einem Dominoeffekt. Um nicht insolvent zu
werden, schränken die Banken dann vorsorglich ihre Wetten ein und es
gibt immer weniger Marktteilnehmer, die auf Immobilien ihre Wetten
abschließen wollen. Das Risiko ist allen zu hoch. Das hat nun aber auch
negative Folgen für die Schuldner, wenn diese sich dort refinanzieren
wollen. Der gesamte Kreislauf zwischen den einzelnen Markteilnehmern
bricht zusammen. Dies nennt man dann eine systemische Krise.
Um aus diesem Gefangenendilemma die Markteilnehmer zu befreien,
springt der Staat in die Bresche. Sofern der Markt aufgrund einer
besonders ungünstigen Marktkonstellation zusammengebrochen ist, kann
das Spiel erneut beginnen. Wenn die Bank nach einiger Zeit durch
geschicktes Wetten wieder Gewinne abwirft, dann kann sie sogar ihre
Schulden beim Staat zurückzahlen. Damit wäre die Krise am Ende
glücklich überwunden und lebten glücklich fort bis an ihr Lebensende.
Soweit die Sicht der Bundesregierung. Man muss nur vertrauen in unsere
Großbanken haben und dann kehren wir rasch danach wieder zu normalen
Verhältnissen zurück. Die Wetter der Großbank, die Termin- und
Derivatehändler sind schließlich erfahren genug, um nach einer
ungewöhnlichen Pechsträhne, die zur Krise führte, wieder erfolgreich
mit ihren Wettspielen fortzufahren. Der Bankensektor ist dann wieder
konsolidiert.
Was stimmt bei einer Rekapitalisierung durch Teilerwerb der Bank nicht?
Wenn der Staat als Anteilseigner der Bank auftritt, dann gibt er ihr
keinen Kredit, sondern wird zum Teilhaber am Wettspiel. Mithin, trägt
er das gleiche Risiko wie die Geschäftsbank selbst. Ist diese nicht nur
aufgrund einer ungewöhnlichen Marktlage in ihre Problemlage einer
drohenden Insolvenz geraten, dann verliert der Staat als Anteilseigner
ebensoviel wie die anderen privaten Anteilseigner. Der Staat geht ins
Risiko der Bank. Dies tut er jedoch in diesem Falle vorwiegen nur, weil
ein Staatskredit an die Bank bilanztechnisch nicht als Eigenkapital
verbucht werden kann. Mithin, wenn dann demnächst aus dem goldenen Topf
der Bundesregierung die eine oder andere Milliarde Euro an die eine
oder andere Geschäftsbank fließt, dann muss sie guten Glaubens sein,
dass sie einen Partner hat, der zukünftig erfolgreich bei Wetten sein
wird. Sonst wirft man ja am Ende nur dem schlechten Geld nur noch gutes
hinterher. Wenn daher die Bundesregierung verspricht, die Staatsgelder,
die ja letztlich die Steuereinnahmen zu einem späteren Zeitpunkt
finanziert werden müssen, dann ist sie guten Glaubens die Banken würden
zukünftig derartige Fehler vermeiden, die sie in den Ruin getrieben
hätte. Die Bürger müssen deshalb den gleichen Glauben wie die Regierung
haben, dass die Finanzkrise nur ein unglücklicher Zufall war und nicht
durch systematisches Versagen zustande kam.
Nun über solche Einschätzungen lässt sich ebenso wie über andere
Terminkontrakte trefflich streiten. Haben Steinbrück und Merkel recht,
dass unsere guten Banken am Ende an den Staat mit Zins und Zinseszins
unsere zukünftigen Steuergelder zurückzahlen? Es gibt sicherlich
etliche, die da so ihre Zweifel hegen. Nur was passiert, wenn die Sache
schief geht? Nun die Politiker wie auch die Bankmanager haften in der
Regel nicht für die Vermögensschäden, die sie anrichten. Verluste
tragen hingegen die Steuerzahler und die übrigen Anteilseigner der
Bank. Das moralische Risiko einer solchen Maßnahme ist, dass Politiker
und Manager große Versprechungen machen, die sie am Ende nicht
einhalten können. Hierüber, ob die Regierung das Vertrauen der
Bevölkerung genießt finden regelmäßig Wahlen statt. Leider kann man
über einen solch massiven Eingriff in das Wirtschaftsleben derzeit
keine Wahlabstimmung abhalten lassen.
Die
Große Koalition entscheidet einfach, weil man ihr durch das letzte
Wahlergebnis das Mandat gegeben hat, für das Volk entscheiden zu
dürfen. Sollte die Regierungswette über die Rekapitalisierung der
Banken schief gehen und der Bürger Milliarden als Verluste im
Staatssäckel mittrage müssen, dann hat er zumindest im kommenden Jahr
die Wahl die Regierung abzuwählen.
Mithin
sollte neben allen Versprechungen der Banken und der Regierung über das
Ergebnis ihrer Wettspiele am Kapitalmarkt rechtzeitig Rechenschaft
geben. Dann kann man ja sich entscheiden. Es wäre daher hilfreich, wenn
vor dem Wahltermin die Regierung über den Stand der Dinge ohne
Schönfärberei das Volk informieren würde. Sollte dies schlicht
vergessen werden, dann sollte man sich doch überlegen, ob man einem
solchen Vorstandsmitglied nicht das Mandat entzieht. Die
Rechenschaftspflicht sollte daher in das Eilgesetz der Bundesregierung
aufgenommen werden, um deren möglicherweise leichtfertigen Umgang mit
öffentlichen Geldern auch sanktionieren zu können.
Warum will der Staat nur stiller Teilhaber sein?
Es wundert auch, dass der Staat bzw. die Bundesregierung so
eilfertig ihr Mitbestimmungsrecht bei den Banken als Anteilseigner
aufgibt. Man scheint sich selbst nicht zu trauen. Aktuell wird darauf
verwiesen, dass die öffentlichen Landesbanken ebenso wie private
Großbanken massiv sich bei Verbriefungen und anderen
Finanzmarktderivaten verzockt haben. Weil die in öffentlichen Banken
tätigen Bankmanager offenbar nicht besser mit dem ihnen anvertrauten
Geld umgehen konnten, möchte man sich von vornherein ganz aus der
Mitbestimmung an der Geschäftstätigkeit der Bank zurückziehen. Aus
ordnungspolitischen Gründen will sich die Bundesregierung möglichst
rasch wieder als Anteilseigner aus den Banken zurückziehen. Allerdings
hat das setzen einen festen Datums auch erhebliche Nachteile. Es könnte
ja gerade ein ungünstiger Zeitpunkt sein, wo man für seine
Kapitalbeteiligung nicht den erwünschten Erlös erzielt.
Wäre es dann nicht sinnvoller und den Steuersäckel schonender, wenn
man sich hier einen ausreichenden Spielraum ließe? Wir sehen ja gerade
auch bei der Frage der Bahnprivatisierung, dass der richtige Zeitpunkt
besser unter Kenntnis der konkreten Umstände gewählt werden sollte. Da
aber niemand derzeit die Lage der Banken im kommenden Jahr halbwegs
zuverlässig einschätzen kann, wäre mehr Spielraum sinnvoll. Man sollte
hier auch nicht das Ende der Legislaturperiode dieser Regierung als
Richtschnur nehmen. Warum kann darüber nicht das Parlament eine
Entscheidung treffen? Hier besteht jedenfalls kein eindeutiger
Eilbedarf jetzt schon alles festzuschreiben und sich unnötig juristisch
zu binden.
Risikoabschirmung von Interbankgeschäften durch den Staat
Neben der Teilhaberschaft des Staates an zurzeit privaten Großbanken
will die Bundesregierung auch für Ausfallrisiken bei
Interbankgeschäften der Geschäftsbanken untereinander bürgen. So soll –
so wird behauptet - Vertrauen geschaffen werden. An solche
Vollkaskorisikoabdeckung oder -abschirmung schaffen jedoch auch
erhebliche Fehlanreize. Banken könnten bewusst fahrlässig Risiken
eingehen, die - weil ja vom Staat per Bürgschaft versichert – für die
Banken untereinander problemlos wären, wenn sie nicht offensichtlich
als fahrlässiges Handeln erkannt werden können. Mithin sollte der Staat
nicht pauschal jedwedes Risiko per Bürgschaft übernehmen, sondern nur
solche, die auch nur aufgrund verantwortungsvoller Geschäftsführung der
Banken unvermeidlich aufgrund objektiver Irrtümer und unvorhersehbarer
Zufälle sich als Verlust für die Bank erweisen. Eine blanco Bürgschaft
des Staates sollte es jedoch nicht geben. Dies ist keine
vertrauensbildende Maßnahme, sondern verführt zu Leichtfertigkeit der
Manager. Jeder Bankmanager sollte wissen, dass er einer Sorgfalts- und
Rechenschaftspflicht für Verluste unterliegt. Nur dann erfüllt die
geplante Risikoabschirmung ihren eigentlichen Zweck.
Cash for Trash
Die Bundesregierung möchte auch aus dem goldenen Topf derzeit nicht
handelbare Wertpapiere [junk bonds oder toxic assets] den Banken
abkaufen. Nun ist eine solche von der Regierung so genannte
Risikoübernahme eigentlich ist es ja ein ungleicher Tausch zwischen den
toxic assets auf der einen Seite und gutem Bargeld. Mithin ist es
wichtig bei der Wertermittlung der derzeit nicht handelbaren
Wertpapiere durch entsprechende Preisabschläge den Verlustübertrag
nicht unangemessen groß ausfallen zu lassen. Hier könnten
gegebenenfalls Auktionsverfahren bei der Preissetzung hilfreich sein
wie sie bereits in den USA eingesetzt werden. Eine Übernahme zum
Nominalwert, obwohl klar erkennbar ist, dass dieser nicht mehr in
ausreichendem Maße vorhanden ist, sollte ausgeschlossen sein. Die
Übernahme solcher Papiere sollte vorrangig dem Ziel der Wiedergewinnung
der Liquidität von Banken dienen, aber nicht der Rekapitalisierung
durch die Hintertür. Diese wäre ja stattdessen durch den Erwerb von
Anteilsscheinen herzustellen und nicht durch verdeckte
Preissubventionierungen. Gebenenfalls wäre der Bundesrechnungshof als
Prüfungsinstanz über die Verhältnismäßigkeit der erzielten Einnahmen
einzusetzen und müsste hierüber einen öffentlichen Prüfbericht vorlegen.
Rechenschaftspflichten der Regierung und regelmäßige Zustimmung des Parlaments sicherstellen
Ziel der Mittelverwendung aus dem goldenen Topf ist ausschließlich
die Widererlangung geordneter Marktverhältnisse im Bankensektor. Die
Bundesregierung hätte daher dafür Sorge zu tragen, dass sie
entsprechend dieser Zielsetzung für einen sparsamen Einsatz der
Steuermittel sorgt. Selbst wenn dies derzeit als Sondervermögen für
eine gewisse Zeit bis zum klar erkennbaren Ende Bestand haben sollte,
wäre eine Verlängerung des Sondervermögens und gegebenenfalls auch eine
deutliche Reduzierung entsprechend dem Konsolidierungstands im
Parlament jeder Jahr neu zu beschließen. Da zur Finanzierung ja auch
Zinsen an die Bundesbank regelmäßig gezahlt werden müssen, ist eine
unangemessen lange Existenz dieser Sondermittel unzulässig.
Insbesondere muss die einmalige Zweckbindung für diesen einzigen Zweck
und nicht für andere Aufgaben der Regierung sichergestellt werden.
Diese muss jährlich über die Mittelverwendung im Rahmen der allgemeinen
Haushaltberatungen im Parlament einen bericht vorlegen und sich danach
die Entlastung durch das Parlament erteilen lassen.
Quelle:
www.Readers-Edition.de
Autor:
Georg Erber
Links:
Finanzkrise: Bilanzneutrale Zweckgesellschaften
Finanzkrise: Das Regierungsprojekt
Vollkaskomentalität: Globale Finanzmarktkrise und die G7
Bankenverstaatlichung in Deutschland kaum noch abzuwenden
Deutschland: Vor Weimarer Verhältnissen?
Finanzkrise: Was selbst ich wusste Kapitalismus kaputt?
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