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Der goldene Topf:
Grundsätze für das Rettungspaket der Bundesregierung
15|10|2008



Der Dax, das Gefühlsbarometer der Spekulanten für das jetzt die Bürger bürgen müssen - besser gehts doch gar nicht, ist man Spekulant! [Bild: Screenshot Dax 14|10|2008]

Das Kabinett von Angela Merkel hat am Montag beschlossen, ein Sondervermögen für die Rettung des Bankensystems in Deutschland einzurichten. Dabei werden rund 500 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt einfach durch die Bundesbank, die im Austausch dafür Schuldverschreibungen des Bundes entgegen nimmt. Würde das Geld für reale Güter und Dienstleistungen ausgegeben, dann wäre das die klassische inflationäre Geldschöpfung, die schon jedes Staatswesen ruiniert hat. Nun soll dies ja nicht für derartige Zwecke einsetzt werden.

Hierzu zählen:

Die Rekapitalisierung der Geschäftsbanken
Da aufgrund der weltweiten Finanzkrise sich Banken nicht mehr Kapital wie in normalen Zeiten über den Kapitalmarkt beschaffen können oder wollen, soll ihnen durch den Erwerb des Staates von Anteilen (stimmlose Vorzugsaktien) das Kapital zur Verfügung gestellt werden. Hintergrund ist, dass durch riskante Geldgeschäfte insbesondere mit Finanzinnovationen wie Verbriefungen oder Credit Default Swaps [CDS] mit denen Risiken losgelöst von den dahinter stehenden Substanzwerten wie Häuser, Fabrikanlagen oder immaterielle Eigentumsrechte untereinander gehandelt werden konnten. Das Prinzip dieser Finanzinnovationen ist es Risiken getrennt von den eigentlichen Produkten handelbar zu machen. Credit Default Swaps trennen neben den Preisrisiken noch die Insolvenzrisiken von diesen als eigenes handelbares Wertpapier im Sinne einer Ausfallsversicherung ab.

Was sind Termingeschäfte?

Das geht nach dem Prinzip einer Wette. Da Geschäfte unsicher sind, weil Preise für Waren, Zinsen für Darlehen steigen oder fallen können, wird nicht direkt das Objekt der jeweiligen Begierde gehandelt, sondern nur das Risiko, einer damit verbundenen Änderungen in der Bewertung. Bei Schweinehälften, die beispielsweise an der Chicagoer Terminbörse gehandelt werden, kann man diese auf Termin kaufen. Dabei ist die Differenz zwischen dem aktuellen und dem zukünftigen Preis einer Schweinehälfte das Risiko, das getrennt von der Schweinehälfte gehandelt werden kann. Steigt der Preis von 100 auf 110 Dollar, dann hat ein Optionshändler hierfür zum jetzigen Zeitpunkt zehn Dollar zu zahlen. Tritt diese erwartete Entwicklung auch tatsächlich ein, dann hat er am Ende – lassen wir vorübergehend mal Zinsüberlegungen außer Betracht – dann hat der Optionshändler weder etwas gewonnen noch verloren.

Hat aber derjenige der auf Termin einen Kontrakt für 110 Dollar zum Tag x anbietet die zukünftige Entwicklung besser eingeschätzt, d.h. der Preis ist sogar stärker gestiegen und liegt er statt bei 110 bei 120 Dollar, dann hat er neben seinem Einsatz von 110 Dollar – denn mehr muss er als Eigenkapital für den Terminkontrakt nicht zahlen, die Wette gewonnen und erhält nicht nur sein Geld zurück, sondern auch noch die zehn zusätzlichen Dollar mit der der Schweinehälftenpreis über dem im Terminkontrakt vereinbarten liegt. Bei einem Einsatz von zehn Dollar kann er also 100 Prozent Gewinn machen und muss dafür nur einen Bruchteil des tatsächlichen Warenwerts einsetzen. Liegt der Preis jedoch nicht bei 120 sondern bei 100 Dollar, dann verliert der Terminkontrakthändler nicht nur seinen Einsatz von zehn Dollar, denn er muss 110 Dollar zahlen, obwohl die Preise bei 100 liegen.

Solche Terminwetten können unter Umständen als Methode angesehen werden, das Wissen einer Gesellschaft über zukünftige Entwicklungen möglichst effizient auszunutzen. Im Wettbewerb untereinander werden diejenigen Wetten abgeschlossen werden, die am besten den aus Sicht aller Marktteilnehmer zu erwartenden Preisen für Schweinehälften entsprechen. Der Anbieter von Schweinehälften hat darüber hinaus die Möglichkeit sein Geld vor Fälligkeit der Ware bereits zu erhalten. Dies schafft für ihn eine niedrigere Kapitalbindung und er vermeidet das Risiko seine Ware später zu einem anderen als den aktuellen Preis verkaufen zu können.

Über die Zukunft der Preise streiten andere, die Terminhändler. Wenn alles ordentlich läuft, dann ist solch ein kollektives Wettsystem für eine Gesellschaft sehr nützlich. Die Produzenten können sich auf das produzieren von Schweinehälften konzentrieren, die Terminhändler auf das spekulieren über die Preisentwicklung. Diese Form einer Arbeitsteilung lässt sich nun unendlich auf jedwedes Geschäft anwenden und in vielfältiger Form miteinander kombinieren. Nach Schätzungen gibt es in Deutschland rund 350.000 verschiedene Derivate auf die gewettet werden kann. Mithin können Finanzinnovationen in beliebiger Vielfalt erzeugt werden, da ja je nach Interessenlage nur zwei Marktteilnehmer bereit sein müssen über einen bestimmten Vorgang eine Wette abzuschließen. Da bei den Wetten keine realen Produkte erzeugt werden, ist das einzige Ergebnis des Wettspiels eine Information über die Zukunftserwartungen. Allerdings sollten nur solche Termin- und Derivate als Geschäftstätigkeit angestrebt werden, die den erforderlichen Transparenzregeln und Risikobegrenzungen entsprechen. Hierfür müssen Grundsätze vorher festgelegt und laufend eine Kontrolle von deren Einhaltung sichergestellt werden.

Krise an Termin- und Derivatemärkten

Wenn nun aber Banken in großem Stil sich bei ihren Wetten irren, dann droht ihnen unter Umständen eine Situation, die man schlichtweg als Pleite bezeichnen könnte. Man hat auf eine Preisentwicklung gewettet, die aber zuungunsten der Bank ausgegangen ist, plötzlich muss man im großen Stil seine Wetteinsätze abschreiben und sogar noch nachschießen. Reicht die eigene Kasse nicht aus, dann übersteigen die Verbindlichkeiten die eigenen Forderungen und zehren das vorhandene Eigenkapital auf. Man ist dann bilanztechnisch insolvent. Wenn nun kein anderer bereit ist, in das eigene insolvente Unternehmen noch einen Dollar zu investieren, dann ist man total pleite.

Vor diesem Problem stehen offenbar einige Großbanken in Deutschland. Sie haben im großen Stil auf diversen Märkten insbesondere auch bei Immobilienmärkten gewettet, nun stellt sich heraus, dass die erhofften Einnahmen ausbleiben und stattdessen Verluste in Milliardenhöhe anfallen. Die Immobilienpreise in vielen Ländern fallen und die Hypothekenkredit und deren regelmäßige Tilgung durch die Schuldner fallen aus.
Es kommt zu einem Dominoeffekt. Um nicht insolvent zu werden, schränken die Banken dann vorsorglich ihre Wetten ein und es gibt immer weniger Marktteilnehmer, die auf Immobilien ihre Wetten abschließen wollen. Das Risiko ist allen zu hoch. Das hat nun aber auch negative Folgen für die Schuldner, wenn diese sich dort refinanzieren wollen. Der gesamte Kreislauf zwischen den einzelnen Markteilnehmern bricht zusammen. Dies nennt man dann eine systemische Krise.

Um aus diesem Gefangenendilemma die Markteilnehmer zu befreien, springt der Staat in die Bresche. Sofern der Markt aufgrund einer besonders ungünstigen Marktkonstellation zusammengebrochen ist, kann das Spiel erneut beginnen. Wenn die Bank nach einiger Zeit durch geschicktes Wetten wieder Gewinne abwirft, dann kann sie sogar ihre Schulden beim Staat zurückzahlen. Damit wäre die Krise am Ende glücklich überwunden und lebten glücklich fort bis an ihr Lebensende. Soweit die Sicht der Bundesregierung. Man muss nur vertrauen in unsere Großbanken haben und dann kehren wir rasch danach wieder zu normalen Verhältnissen zurück. Die Wetter der Großbank, die Termin- und Derivatehändler sind schließlich erfahren genug, um nach einer ungewöhnlichen Pechsträhne, die zur Krise führte, wieder erfolgreich mit ihren Wettspielen fortzufahren. Der Bankensektor ist dann wieder konsolidiert.

Was stimmt bei einer Rekapitalisierung durch Teilerwerb der Bank nicht?

Wenn der Staat als Anteilseigner der Bank auftritt, dann gibt er ihr keinen Kredit, sondern wird zum Teilhaber am Wettspiel. Mithin, trägt er das gleiche Risiko wie die Geschäftsbank selbst. Ist diese nicht nur aufgrund einer ungewöhnlichen Marktlage in ihre Problemlage einer drohenden Insolvenz geraten, dann verliert der Staat als Anteilseigner ebensoviel wie die anderen privaten Anteilseigner. Der Staat geht ins Risiko der Bank. Dies tut er jedoch in diesem Falle vorwiegen nur, weil ein Staatskredit an die Bank bilanztechnisch nicht als Eigenkapital verbucht werden kann. Mithin, wenn dann demnächst aus dem goldenen Topf der Bundesregierung die eine oder andere Milliarde Euro an die eine oder andere Geschäftsbank fließt, dann muss sie guten Glaubens sein, dass sie einen Partner hat, der zukünftig erfolgreich bei Wetten sein wird. Sonst wirft man ja am Ende nur dem schlechten Geld nur noch gutes hinterher. Wenn daher die Bundesregierung verspricht, die Staatsgelder, die ja letztlich die Steuereinnahmen zu einem späteren Zeitpunkt finanziert werden müssen, dann ist sie guten Glaubens die Banken würden zukünftig derartige Fehler vermeiden, die sie in den Ruin getrieben hätte. Die Bürger müssen deshalb den gleichen Glauben wie die Regierung haben, dass die Finanzkrise nur ein unglücklicher Zufall war und nicht durch systematisches Versagen zustande kam.

Nun über solche Einschätzungen lässt sich ebenso wie über andere Terminkontrakte trefflich streiten. Haben Steinbrück und Merkel recht, dass unsere guten Banken am Ende an den Staat mit Zins und Zinseszins unsere zukünftigen Steuergelder zurückzahlen? Es gibt sicherlich etliche, die da so ihre Zweifel hegen. Nur was passiert, wenn die Sache schief geht? Nun die Politiker wie auch die Bankmanager haften in der Regel nicht für die Vermögensschäden, die sie anrichten. Verluste tragen hingegen die Steuerzahler und die übrigen Anteilseigner der Bank. Das moralische Risiko einer solchen Maßnahme ist, dass Politiker und Manager große Versprechungen machen, die sie am Ende nicht einhalten können. Hierüber, ob die Regierung das Vertrauen der Bevölkerung genießt finden regelmäßig Wahlen statt. Leider kann man über einen solch massiven Eingriff in das Wirtschaftsleben derzeit keine Wahlabstimmung abhalten lassen.

Die Große Koalition entscheidet einfach, weil man ihr durch das letzte Wahlergebnis das Mandat gegeben hat, für das Volk entscheiden zu dürfen. Sollte die Regierungswette über die Rekapitalisierung der Banken schief gehen und der Bürger Milliarden als Verluste im Staatssäckel mittrage müssen, dann hat er zumindest im kommenden Jahr die Wahl die Regierung abzuwählen.

Mithin sollte neben allen Versprechungen der Banken und der Regierung über das Ergebnis ihrer Wettspiele am Kapitalmarkt rechtzeitig Rechenschaft geben. Dann kann man ja sich entscheiden. Es wäre daher hilfreich, wenn vor dem Wahltermin die Regierung über den Stand der Dinge ohne Schönfärberei das Volk informieren würde. Sollte dies schlicht vergessen werden, dann sollte man sich doch überlegen, ob man einem solchen Vorstandsmitglied nicht das Mandat entzieht. Die Rechenschaftspflicht sollte daher in das Eilgesetz der Bundesregierung aufgenommen werden, um deren möglicherweise leichtfertigen Umgang mit öffentlichen Geldern auch sanktionieren zu können.

Warum will der Staat nur stiller Teilhaber sein?

Es wundert auch, dass der Staat bzw. die Bundesregierung so eilfertig ihr Mitbestimmungsrecht bei den Banken als Anteilseigner aufgibt. Man scheint sich selbst nicht zu trauen. Aktuell wird darauf verwiesen, dass die öffentlichen Landesbanken ebenso wie private Großbanken massiv sich bei Verbriefungen und anderen Finanzmarktderivaten verzockt haben. Weil die in öffentlichen Banken tätigen Bankmanager offenbar nicht besser mit dem ihnen anvertrauten Geld umgehen konnten, möchte man sich von vornherein ganz aus der Mitbestimmung an der Geschäftstätigkeit der Bank zurückziehen. Aus ordnungspolitischen Gründen will sich die Bundesregierung möglichst rasch wieder als Anteilseigner aus den Banken zurückziehen. Allerdings hat das setzen einen festen Datums auch erhebliche Nachteile. Es könnte ja gerade ein ungünstiger Zeitpunkt sein, wo man für seine Kapitalbeteiligung nicht den erwünschten Erlös erzielt.

Wäre es dann nicht sinnvoller und den Steuersäckel schonender, wenn man sich hier einen ausreichenden Spielraum ließe? Wir sehen ja gerade auch bei der Frage der Bahnprivatisierung, dass der richtige Zeitpunkt besser unter Kenntnis der konkreten Umstände gewählt werden sollte. Da aber niemand derzeit die Lage der Banken im kommenden Jahr halbwegs zuverlässig einschätzen kann, wäre mehr Spielraum sinnvoll. Man sollte hier auch nicht das Ende der Legislaturperiode dieser Regierung als Richtschnur nehmen. Warum kann darüber nicht das Parlament eine Entscheidung treffen? Hier besteht jedenfalls kein eindeutiger Eilbedarf jetzt schon alles festzuschreiben und sich unnötig juristisch zu binden.

Risikoabschirmung von Interbankgeschäften durch den Staat

Neben der Teilhaberschaft des Staates an zurzeit privaten Großbanken will die Bundesregierung auch für Ausfallrisiken bei Interbankgeschäften der Geschäftsbanken untereinander bürgen. So soll – so wird behauptet - Vertrauen geschaffen werden. An solche Vollkaskorisikoabdeckung oder -abschirmung schaffen jedoch auch erhebliche Fehlanreize. Banken könnten bewusst fahrlässig Risiken eingehen, die - weil ja vom Staat per Bürgschaft versichert – für die Banken untereinander problemlos wären, wenn sie nicht offensichtlich als fahrlässiges Handeln erkannt werden können. Mithin sollte der Staat nicht pauschal jedwedes Risiko per Bürgschaft übernehmen, sondern nur solche, die auch nur aufgrund verantwortungsvoller Geschäftsführung der Banken unvermeidlich aufgrund objektiver Irrtümer und unvorhersehbarer Zufälle sich als Verlust für die Bank erweisen. Eine blanco Bürgschaft des Staates sollte es jedoch nicht geben. Dies ist keine vertrauensbildende Maßnahme, sondern verführt zu Leichtfertigkeit der Manager. Jeder Bankmanager sollte wissen, dass er einer Sorgfalts- und Rechenschaftspflicht für Verluste unterliegt. Nur dann erfüllt die geplante Risikoabschirmung ihren eigentlichen Zweck.

Cash for Trash

Die Bundesregierung möchte auch aus dem goldenen Topf derzeit nicht handelbare Wertpapiere [junk bonds oder toxic assets] den Banken abkaufen. Nun ist eine solche von der Regierung so genannte Risikoübernahme eigentlich ist es ja ein ungleicher Tausch zwischen den toxic assets auf der einen Seite und gutem Bargeld. Mithin ist es wichtig bei der Wertermittlung der derzeit nicht handelbaren Wertpapiere durch entsprechende Preisabschläge den Verlustübertrag nicht unangemessen groß ausfallen zu lassen. Hier könnten gegebenenfalls Auktionsverfahren bei der Preissetzung hilfreich sein wie sie bereits in den USA eingesetzt werden. Eine Übernahme zum Nominalwert, obwohl klar erkennbar ist, dass dieser nicht mehr in ausreichendem Maße vorhanden ist, sollte ausgeschlossen sein. Die Übernahme solcher Papiere sollte vorrangig dem Ziel der Wiedergewinnung der Liquidität von Banken dienen, aber nicht der Rekapitalisierung durch die Hintertür. Diese wäre ja stattdessen durch den Erwerb von Anteilsscheinen herzustellen und nicht durch verdeckte Preissubventionierungen. Gebenenfalls wäre der Bundesrechnungshof als Prüfungsinstanz über die Verhältnismäßigkeit der erzielten Einnahmen einzusetzen und müsste hierüber einen öffentlichen Prüfbericht vorlegen.

Rechenschaftspflichten der Regierung und regelmäßige Zustimmung des Parlaments sicherstellen

Ziel der Mittelverwendung aus dem goldenen Topf ist ausschließlich die Widererlangung geordneter Marktverhältnisse im Bankensektor. Die Bundesregierung hätte daher dafür Sorge zu tragen, dass sie entsprechend dieser Zielsetzung für einen sparsamen Einsatz der Steuermittel sorgt. Selbst wenn dies derzeit als Sondervermögen für eine gewisse Zeit bis zum klar erkennbaren Ende Bestand haben sollte, wäre eine Verlängerung des Sondervermögens und gegebenenfalls auch eine deutliche Reduzierung entsprechend dem Konsolidierungstands im Parlament jeder Jahr neu zu beschließen. Da zur Finanzierung ja auch Zinsen an die Bundesbank regelmäßig gezahlt werden müssen, ist eine unangemessen lange Existenz dieser Sondermittel unzulässig. Insbesondere muss die einmalige Zweckbindung für diesen einzigen Zweck und nicht für andere Aufgaben der Regierung sichergestellt werden. Diese muss jährlich über die Mittelverwendung im Rahmen der allgemeinen Haushaltberatungen im Parlament einen bericht vorlegen und sich danach die Entlastung durch das Parlament erteilen lassen.

Quelle:
www.Readers-Edition.de

Autor:
Georg Erber

Links:
Finanzkrise: Bilanzneutrale Zweckgesellschaften
Finanzkrise: Das Regierungsprojekt
Vollkaskomentalität: Globale Finanzmarktkrise und die G7
Bankenverstaatlichung in Deutschland kaum noch abzuwenden
Deutschland: Vor Weimarer Verhältnissen?
Finanzkrise: Was selbst ich wusste
Kapitalismus kaputt?

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