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Prof. Dr. Gundolf Gubernatis klagt gegen
das Reinhard-Nieter Krankenhaus Wilhelmshaven
05|02|2010



Prof. Dr. Gundolf Gubernatis vor dem Amtsgericht Wilhelmshaven.

Versuch einer Güteverhandlung

Um 9:30 Uhr trafen sich Kläger und Angeklagte im Amtsgericht Wilhelmshaven zu einer sogenannten Güteverhandlung.

Prof. Dr. Gundolf Gubernatis wurde am 31. 12. 2009 ohne Begründung durch Prof. Jörg Brost, den Geschäftsführer, gekündigt. Das Arbeitsverhältnis soll zum 30. Oktober 2010 beendet werden.

Gubernatis bildet die Schnittstelle zwischen Ärzteschaft und Verwaltung, eine Stelle mit viel Konfliktpotential, denn Verwaltung und Ärzteschaft sind von vornherein als "natürliche Feinde" zu betrachten. Auf der Ärzteseite stehen die Forderungen für Honorare oder medizinische Apparaturen und auf der Verwaltungsseite das zu verwaltende Krankenhausbudget.

So ist zu erklären, dass sich der Kläger auch auf Konfrontationen oder Animositäten einrichten mußte, weil nicht alle Ärzte mit den Handlungen oder Empfehlungen an die Verwaltung von vornherein einverstanden sein würden.

Die Stelle wurde im Jahr 2005 als "Puffer" zwischen Ärzteschaft und Verwaltung geschaffen und dem Kläger wurde angedeutet, dass er die Stelle bis zu seinem 65zigsten Lebensjahr ausfüllen könne.

Dr. Tietjen, der Anwalt des Reinhard-Nieter Krankenhauses Wilhelmshaven [RNK], begründete die betriebsbedingte Kündigung eingangs seiner Statements immer wieder mit einer "Nichtbewährung der Stelle" und das sie nicht wieder besetzt werden würde.

Die Richterin fragte dann ob es diese von Prof. Dr. Gubernatis gemachte Arbeit gar nicht gäbe, worauf Dr. Tietjen mit "doch" antwortete.

Weiter führte der RNK Anwalt aus, das es menschliche Differenzen auch mit der Verwaltung gegeben habe, die aber nicht ausschlaggebend für die Kündigung gewesen seien. Verschiedene Ärzte hätten ihren "Unmut" über Prof. Dr. Gundolf Gubernatis gegenüber der Verwaltung geäußert, über die genauen Hintergründe schwieg man sich seitens des RNK aber aus.

Der unbegründeten Kündigung durch Prof. Jörg Brost war eine Aufsichtsratssitzung vorausgegangen, bei der es eine Pat-Situation im Abstimmungsverhalten gegeben haben soll. Unseren Recherchen nach hat dann die Aufsichtsratsvorsitzende Ursula Aljets [SPD], wie in solchen Fällen vorgesehen, von ihrer "zweiten Stimme" Gebrauch gemacht und somit zu Lasten des Klägers, also für die Kündigung, entschieden.

Die Gremien in der Krankenhausverwaltung sehen zusätzlich noch eine Gesellschafterversammlung im Kündigungsverfahren vor, die nicht durchgeführt wurde.

Dies nahm die CDU Wilhelmshaven zum Anlaß, um gegen die Kündigung zu klagen, d. h. es läuft vor dem Landgericht Oldenburg eine Anfechtungsklage:
Zitat: "Neben dem Arbeitsgericht wird sich auch das Landgericht Oldenburg mit der Kündigung befassen. Der stv. Vorsitzende des Aufsichtsrats, Fritz Langen [CDU], hat eine Anfechtungsklage gegen die Kündigung eingereicht. Anwaltlich vertreten wird er durch CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Uwe Biester...

...Biester hegt Zweifel, ob eine derart weit reichende Geschäftsordnungs-Bestimmung, die zu einer Entmachtung von Aufsichtsratsmitgliedern führt, rechtens ist..."
[Quelle: NWZ | 30-01-2010]

Schon am 20. November 2009 traten die Parteien zu einer aussergerichtlichen Güteeinigungsverhandlung zusammen, die ergebnislos verlief. Das Angebot des RNK soll um 20.000 Euro liegen.

Der Anwalt von Prof. Dr. Gubernatis schilderte zwei Fälle, die auch zu Konflikten mit der Geschäftsführung des RNK geführt hätten.

Ein Arzt soll den Erklärungen des Anwalts Wittgenstein zur Folge selbständig einen Patienten verlegt haben, um ihn in einem anderen Krankenhaus operieren zu können. Komplikationen bei der weiteren Versorgung sollen zum Tode des Patienten geführt haben, worauf Gubernatis die Entlassung dieses Arztes "forderte".

Das andere bekanntere Beispiel bezieht sich auf die Gynäkologie des RNK, d. h. die selbständige Kündigung eines Oberarztes, was zu einer Unterversorgung im Bereich der Entbindungsabteilung führte. Verbunden war diese Kündigung durch eine drohende Schließung natürlich auch mit erehblichen Einbußen für das Reinhard-Nieter Krankenhaus Wilhelmshaven

Die Stelle sollte zunächst kommissarisch durch einen "nicht einmal tariflichen Oberarzt" weitergeführt werden, bis ein neuer fest angestellter Oberarzt gefunden sein würde. Dieses für Prof. Dr. Gubernatis unverständliche Vorgehen seitens der Geschäftsführung sorgte auch in der Öffentlichkeit für viel Wirbel.

Der Kläger könnte sich durchaus vorstellen, im RNK weiterzuarbeiten, während das beklagte Krankenhaus die Stelle nicht wieder besetzen möchte und das Verhältnis eher als "zerrüttet" betrachtet.

Die Geschäftsführung steht schon länger in der Kritik und man spricht im übertragenen Sinne von einer Art Alleinherrschaft des Prof. Jörg Brost, die auch von politischer Seite, hauptsächlich SPD und FDP getragen wird.

Die Angestellten und Auszubildenden erhalten eine untertarifliche Entlohnung und wurden in der Vergangenheit sogar per Gerichtsbeschluß durch den amtierenden Oberbürgermeister Eberhard Menzel [SPD] daran gehindert, sich an Demonstrationen von Gewerkschaften zu beteiligen.

Allgemein wurde z. B. von Auszubildenden beklagt, das sich Ausbildungswillige erst dann beim RNK bewerben, wenn alle umliegenden Ausbildungsstellen besetzt sind.

Auf Dauer führt das zum Imageverlust der Institution, was eigentlich nicht im Sinne der Geschäftsführung oder den beteiligten Politikerinnen sein kann. Begründet wird diese Lohndumpinghaltung durch den Druck im Gesundheitswesen.

Politischer Druck könnte nun dazu führen, dass der Aufsichtsrat ausgewechselt wird oder der Geschäftsführer sogar seinen Posten räumen müßte.

Im Raum steht auch noch eine Privatisierung des RNK, die aufgrund der desolaten Haushaltssituation in Wilhelmshaven öffentlich diskutiert wird, neuerdings auch von der CDU.

Die Gütegerichtsverhandlung am Amtsgericht Wilhelmshaven verlief ergebnislos und Kläger und Beklagte wurden aufgefordert ihre schriftlichen Stellungnahmen bis Mitte März einzureichen.

Prof. Dr. Gundolf Gubernatis wird weiterklagen und der nächste Gerichtstermin ist am 4. Mai 2010.

Das RNK ist nicht an einem langen Klageverfahren interessiert und man wird das Gefühl nicht los, das es hier darum geht Missstände zu deckeln und eine nicht betriebskonforme hochprofessionelle Person unbedingt loswerden zu wollen, um nach eigenem Kündigungsfehlverhalten schnell und preiswert aus den Schlagzeilen zu kommen.


Das könnte noch richtig spannend werden.


Wolf-Dietrich Hufenbach
Dokumentarfilmer | Wilhelmshaven

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Anbei noch einige Eckdaten von Prof. Dr. Gundolf Gubernatis die wir im Internet "auf die Schnelle" recherchieren konnten:

1972–1979
Studium der Humanmedizin an der Medizinischen Hochschule Hannover.


1979
Ärztliche Prüfung und Approbation als Arzt.


1981
Promotion an der Medizinischen Hochschule Hannover mit einer Arbeit aus dem Zentrum Anästhesiologie Abteilung II im Krankenhaus Oststadt, Leiter Prof. Dr. I. Pichlmayr, über das Thema EEG-Befunde im postoperativen Zeitraum unter Berücksichtigung der vorangegangenen Narkoseart.


1981–1989
Weiterbildung zum Arzt für Chirurgie an drei verschiedenen Kliniken: Allgemeinchirurgische Universitätsklinik Göttingen, Chirurgische Klinik rechts der Isar der Technischen Universität München und Klinik für Abdominal- und Transplantationschirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover.


1989
Gebietsbezeichnung Arzt für Chirurgie;


1990
Venia legendi für das Fach Chirurgie. Thema der experimentellen und klinischen Habilitationsarbeit: Frühe postoperative Abstoßung nach Lebertransplantation und Antrittsvorlesung an der Medizinischen Hochschule Hannover über das Thema: "Aufgabenbereich Organspende".


1990–1995
Oberarzt an der Klinik für Abdominal- und Transplantationschirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover. Neben den allgemeinen chirurgischen Tätigkeiten als Oberarzt wurde als besonderer Aufgabenbereich die Organisation des chirurgischen Parts bei der Organentnahme übertragen. Im Verlaufe der Tätigkeit wurde dieser Aufgabenbereich auf allgemeine organisatorische Aufgaben ausgedehnt.


1994–1995
Bevollmächtigter der Deutschen Stiftung Organtransplantation für die funktionelle und strukturelle Weiterentwicklung des Bereiches Organspende in der Region Niedersachsen/Ostwestfalen;


1996–2000
Geschäftsführender Arzt der Organisationszentrale der Deutschen Stiftung Organtransplantation für das Land Niedersachsen. Weiterhin Hochschullehrer und Forscher an der Medizinischen Hochschule Hannover;


1998–1999
Berufsbegleitendes Studium Krankenhausmanagement für Ärzte in Hannover mit Abschluss "Medical Hospital Manager [MHMr]";


Seit 01.09.2000
Geschäftsführender Arzt der Region Nord [Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein] der Deutschen Stiftung Organtransplantation, seit 01.07.2001 Koordinierungsstelle Organspende nach § 11 Transplantationsgesetz.


[Quelle: www.ethik-21-medizin.de]



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