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Strafanzeige für Richterkollegen oder persönlicher Strafantrag?
12|08|2010



Günter E. Völker versucht als Angeklagter die illegalen Vollstreckungspraktiken der Landessparkasse zu Oldenburg vor dem Landgericht Oldenburg offenzulegen.

Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard Kircher mußte vor Oldenburger Landgericht aussagen.

In der Strafsache gegen Günter E. Völker und Fritz Knödel wegen Beleidigung, Verleumdung pp. ging es am 11. August 2010 in eine neue Runde.

Zunächst suchten 25 Zuhörer, die Anreisezeiten von bis zu 4 Stunden in Kauf genommen hatten, einen Platz in dem viel zu kleinen Gerichtssaal im Nebengebäude des Landgerichts Oldenburg. Der vorsitzende Richter Plagge wollte nur so viele Interessierte zulassen, wie Sitzmöglichkeiten im Raum vorhanden waren. Die Reaktion war, dass Stühle und sogar Bänke hereingetragen wurden, bis fast alle eine ordnungsgemäße Sitzgelegenheit hatten.

Der Prozeß begann mit der Ablehnung sämtlicher von Völker in der letzten Verhandlung gestellten Anträge. Unter anderem hatte er gefordert, dass die Vollstreckungspraxis der Landessparkasse zu Oldenburg [LzO] vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Prüfstand gestellt werden sollte.

Die LzO zieht bis heute Zwangsvollstreckungen durch und beruft sich dabei auf ein Gesetz aus der NS-Zeit, das es ihr angeblich erlaubt, sogenannte Titel anzufertigen, ohne ein Gericht anrufen zu müssen. Durch ein neues Sparkassengesetz ist diese Praxis eigentlich nichtig, wird aber mit der Duldung des Landgerichts Oldenburg weiter durchgeführt, so Günter E. Völker. Damit hätte die LzO ein Sonderrecht als Sparkasse, was es laut Grundgesetz aber nicht gibt.

Zum Prozeß war auch Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard Kircher geladen, der diesmal auf Abruf bereit stand und auch erschien.

Seine mit Spannung erwartete Aussage entwickelte sich zu einem Kuriosum.

Der Dipl.-Kriminologe und Rechtsanwalt Ben Bartholdy las Dr. Kircher den Strafbefehl vor und fragte ihn, ob der nur für seine Kollegen gelte, oder ob er persönlich auch Strafantrag stellen würde, was nicht eindeutig aus dem Schriftstück hervorging.


Nach der Bitte, die entsprechende Passage nochmals vorzulesen sprach der Oberlandesgerichtspräsident von einer:

"Formulierungsschwäche"

im vorliegenden Strafantrag. Dr. Kircher, der den Antrag selbst formuliert und gestellt hat mußte zugeben, unpräzise und rechtlich nicht einwandfreie Worte gewählt zu haben, unterstrich aber, dass er auch persönlich Strafantrag gestellt habe.

Während seiner Zeugenvernehmung wirkte er unsicher und versicherte sich beim vorsitzenden Richter Plagge immer wieder, auf bestimmte inhaltliche Fragen, besonders von Günter E. Völker, nicht antworten zu müssen.

Insgesamt bekommt man den Eindruck, dass das Gericht nicht das geringste Interesse hat, sich mit den Vollstreckungspraktiken der LzO auseinandersetzen zu wollen. Als Aussenstehender könnte man meinen, einem Einschücherungsgerichtsprozeß beizuwohnen, der auch darauf abziehlt, das Verfahren zusätzlich in die Länge zu ziehen oder Gründe zu suchen, um jeden Versuch einer öffentlichen Auseinandersetzung mit dem NS-Gesetz zu vermeiden.

Die ZuhöhrerInnen waren teilweise aufgebracht, besonders nach der Aussage des Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard Kircher, der sich an vieles nicht erinnern konnte, ob er z. B. persönlich die angeblich von Günter E. Völker verteilten Flugblätter selbst gesehen hätte. In dieser Phase wurde ihm schlagartig klar, dass er diese Frage gar nicht hätte beantworten müssen, was das Publikum amüsierte.

Günter E. Völker stellte noch weitere Anträge, die vom Gericht beraten werden mußten. Während der Erörterung verlegte man den laufenden Prozeß in einen größeren Saal in das Hauptgebäude.

Nach der Beratung wurden Völkers Anträge, z. B. auf erneute Zeugenvernehmung, wieder abgelehnt. Der vorsitzende Richter Plagge sagte, dass er mit der Beweisaufnahme fertig wäre und bat den anwesenden Anwalt Bartholdy, er möge doch sein Plädoyer abgeben. Dieser erwiderte, er müsse die Aussage von Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard Kircher erst einmal verdauen und die Protokolle der abgelehnten Anträge zunächst noch einmal durchgehen.

Somit wurde der Prozeß und die wahrscheinliche Urteilsverkündung auf den 17. August 13:00 Uhr vertagt.

Nach Aussage einiger Zuhörer wurde der Glaube in die Justiz an diesem Tage zumindest teilweise erschüttert.

Günter E. Völker wird sich unserem Eindruck nach nicht erschüttern lassen und weiterhin versuchen den eigentlichen Tatbestand der unrechtmässigen Vollstreckungspraxis so lange weiterverfolgen, bis er vor Gericht behandelt wird.

Für die LzO könnte sich genau das zu einem "Supergau" entwickeln, denn dann wären die in der Vergangenheit abgeschlossenen Verfahren nichtig und müßten rückabgewickelt werden.
 

Wolf-Dietrich Hufenbach
Dokumentarfilmer | Wilhelmshaven

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