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Zur Webside (https://help.gov.ua/): [Hilfe für die Ukraine]

Ratsfrau Susanne Bauermeister zu 30 Tagessätzen ? 50 Euro verurteilt
06|10|2010



Susanne Bauermeister [FDP] beim "Spanischen Abend" [Südstadtfest 07|08|2010].

Am 5. Oktober 2010 fand der Prozeß gegen die Wilhelmshavener Ratsfrau Susanne Bauermeister [FDP] statt, die wegen Fahrens mit einem polnischen Führerschein in Deutschland vor Gericht stand

Zunächst wurde sie zu persönlichen Daten, ihren Vermögensverhältnissen und denen ihres Mannes, Lutz Bauermeister, befragt. Auf die Frage, wieviel denn ihr Mann verdiene und wo er arbeite, was man doch wissen müsse, wenn man länger mit jemandem verheiratet wäre, erklärte sie, dass er Rentner ist und ca 2.000 Euro monatlich verdiene.

Der ausgebildete Rechtsanwalt Lutz Bauermeister ist Mitglied der FDP und unter anderem:
- Hauptgeschäftsführer des Allgemeinen Wirtschaftsverbands [AWV]
- Vorstandsmitglied des Vereins zur Förderung der Fachhochschule in Wilhelmshaven [2005]
- neuer ehrenamtlicher Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit.

Auf der Seite: www.wen-waehlen.de [Archiv: Bundestagwahl 2005] findet sich der Eintrag mit weiteren, teils nicht näher bezeichneten Nebentätigkeiten:
Zitat: " ... Ämter
Ca. 20 Ehrenämter in den Trägern der Sozialversicherung, der Wirtschaftsförderung, der Kulturförderung, der Kreditinstitute, des Bildungswesens, der Rechtsprechung."

... so ganz mittelos dürfte die Familie Bauermeister also nicht sein.

Frau Bauermeister stand wiederholt vor Gericht und ist laut ihrem Zentralregisterauszug schon einmal wegen vorsätzlicher Trunkenheit am Steuer zu 55 Tagessätzen ? 50 Euro verurteilt worden und somit vorbestraft.

Die Wilhelmshavener Ratsfrau hatte ausserdem eine Führerscheinsperre bis zum Jahre 2009 erhalten, weil sie wiederholt ohne Führerschein mit dem Auto fuhr.

In ihrer einleitenden Aussage setzte sie auf die "Opferrolle", d. h. sie versuchte dem vorsitzenden Richter Heider zu erläutern, dass sie im Vorfeld alles getan hätte, um sich zu versichern, nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen und wäre sich keiner Schuld bewußt. So hatte sie z. B. bei einer Berliner Fahrschule im Vorfeld Erkundigungen eingeholt, und sich danach entschieden, einen Europäischen Führerschein in der Ukraine zu machen, den sie letztendlich in Polen umschreiben ließ.

Bei Wikpedia heisst es dazu unter dem Stichwort "Führerscheintourismius":
Zitat: " ... Der Begriff „EU-Führerscheintourismus“ beschreibt Fälle, in denen Autofahrer nach Entzug ihrer Fahrerlaubnis in Deutschland eine neue Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat erhalten haben, die sie dann, im Sinne der gegenseitigen Anerkennung, wiederum in Deutschland nutzen. Die Ausstellerstaaten haben meist „großzügigere“ Vorschriften.
Mit dem Führerscheintourismus wird in Deutschland geltendes Recht, insbesondere die Eignungsprüfung nach schweren oder wiederholten Verkehrsverstößen, unter Bezugnahme auf das Gemeinschaftsrecht der EU umgangen. ... "

Die Rechtslage war bis zum Jahre 2009 offen und undurchsichtig, was auch das Gericht und die Staatsanwaltschaft wiederholt unterstrichen.

Da Frau Bauermeister wiederholt straffällig geworden ist, sollte sie sich einer sogenannten "Medizinisch Psychologischen Untersuchung", kurz MPU unterziehen, die sie, so Staatsanwaltschaft und vorsitzendem Richter, umgehen wollte.

Bei Wikipedia findet man dazu:
Zitat: "Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung [abgekürzt: MPU] beurteilt die Fahreignung des Antragstellers. Im Volksmund mit dem herabsetzenden Begriff „Idiotentest“ belegt, lautet die gesetzliche Bezeichnung „Begutachtung der Fahreignung“ [entsprechend: Begutachtungsstelle für Fahreignung].

Die MPU gibt es seit 1954 in Deutschland. Sie stellt eine Prognose zur Verkehrsbewährung des Antragstellers und dient als Hilfe für Fahrerlaubnisbehörden zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Im europäischen Ausland sind anstelle fachlich begründeter Einzelfallprüfungen häufig drakonische Strafen bei schwerwiegenden Verkehrsstraftaten oder gehäuften Verstößen üblich. Die Höhe der Strafe steht jedoch in keinem nachweisbaren Zusammenhang mit dem zukünftigen Unfallrisiko. Bedeutsam sind dagegen eine offene Auseinandersetzung mit den Ursachen und stabile Änderungen in Einstellung und Verhalten. ..."

Richter und Staatsanwalt begründeten und unterstrichen ihr Urteil mit dem Hinweis auf ihre Tätigkeit als Geschäftsfrau, die auch mehrere Quellen für eine Beurteilung zum Führerscheinerwerb im Ausland hätte heranziehen müssen, unter anderem auch die Verwaltung. Außerdem habe sie keinen Antrag auf Gebrauch des Führerscheins in Deutschland gestellt, was ein Hinweis auf die Umgehung der MPU sei. Den Führerschein in Deutschland noch einmal mit einer psychologischen Untersuchung zu machen sei mit hohen Auflagen verbunden. Sie hätte, so die Urteilsbegründung, nach Möglichkeiten gesucht, den Führerschein ohne MPU nutzen zu können und wollte so ein lästiges deutsches Verbot umgehen.

"Man muß sein Gewissen schon erforschen" fuhr der Richter fort und verurteilte Susanne Bauermeister nicht zu einer Freiheitstrafe, sondern zu 30 Tagessätzen zu je 50 Euro.

In der Begründung für die Geldstrafe hieß es: dass die schwierige und undurchsichtige Europäische Gesetzgebung ihr zugute käme, sie aber trotzdem fahrlässig gehandelt habe.


Offen ist, ob Susanne Bauermeister Revision einlegt oder gar in die Berufung geht.


Wolf-Dietrich Hufenbach
Dokumentarfilmer | Wilhelmshaven

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Kommentare

Horst Walzner | Wilhelmshaven
in diesem Fall verstehe ich viele Dinge und Ungereimtheiten nicht mehr. Als Ehefrau sollte man eigentlich wissen, wieviel Geld der Ehemann mit in den Haushalt einbringt. Als Rentner (Herr Bauermeister) verdient er nicht die Rente, sondern er erhält sie, ich bitte das Wort "verdienen" genau zu betonen und definieren.
Mit den vielen Nebentätigkeiten und Posten, dieser beiden Herrschaften sollte man (Finanzamt, Steuerbehörde, Rentamt etc.) mal etwas genauer kontrollieren, oder werden eventuell falsche oder keine Angaben zum Zuverdienst gemacht?
Weiterhin sollte man auch bei Frau Bauermeister einen Idiotentest machen, wie bei jedem normalen Strafsünder und absolut keine Ausnahme (Schmiergeld etc.). Wenn solch eine Person im öffentlichen Leben nicht mit Alkohol (mehrere Wiederholungsfälle) umgehen kann, dann ist sie unfähig ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu lenken und der Führerschein gehört komplett entzogen.
Aber man sieht ja, wenn man Mentoren in Berlin hat, die auch noch gute Kontakte in Richtung Osten haben, meint sie, ist alles legal mit auswärtigem Führerschein. So kann man auch mal schnell auf die Schnauze fallen. In Wilhelmshaven werden sich jedenfalls sehr viele ins Fäustchen lachen.



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