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Neuordnung des Naturschutzrechts
13|01|2010



Wer braucht schon Natur...

Niedersachsen wird Spitzenreiter im Abbau von Naturschutzstandards!

Durch die Föderalismusreform hat der Bund künftig auch im Naturschutzrecht die Regelungs­kompetenz. Im Juli 2009 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates – also der Länder – ein neues Bundesnaturschutzgesetz beschlossen [BNatSchG]. Es tritt am 1. März 2010 in Kraft, auch in Niedersachsen. Das BNatSchG enthält alle erforderlichen Regelungen, um Natur und Landschaft zu schützen und zu entwickeln – und zwar bundesweit einheitlich.

Niedersachsen treibt unter hohem Zeitdruck ein so genanntes „Ausführungsgesetz“ zum BNatSchG voran, das auch am 1. März in Kraft treten soll. „Aus unserer Sicht ohne zeitliche Not“, sagt Dr. Frank Niederstadt, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied des BUND Landesverbandes Niedersachsen. „Die Regierungsfraktionen bauen einen Zeitdruck auf, der verhindert, dass das Gesetz mit den gesellschaftlichen Gruppen diskutiert und vernünftig durchdacht werden kann.

Der vorliegende Entwurf erweckt an einer ganzen Reihe von Stellen rechtliche Zweifel und führt zu erheblichen Rechtsunsicherheiten für alle Projekte, die auf dieser Grundlage zugelassen werden. Außerdem enthält der Entwurf etliche Regelungsvorschläge, die zu höherem Arbeitsaufwand der Verwaltung führen werden – nicht nur bei allen Planungs- und Zulassungsverfahren.“

Der BUND kritisiert u. a. die folgenden drei Punkte: Die vorgesehenen Regelungen zum Abbau der Landschaftsplanung, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und besonders den radikalen Abbau der Beteiligungs- und Klagerechte der anerkannten Naturschutzverbände.

1. Landschaftsplanung:
Bei der Landschaftsplanung sollen von bisher existierenden drei Planungsebenen zwei gestrichen werden: auf Landesebene das Landschaftsprogramm, auf Gemeindeebene die Landschaftspläne. „Damit“, so Stefan Ott, stellvertretender Geschäftsführer des BUND, „wird ein bundesweit anerkanntes Instrument aufgegeben, mit dem Grundlagendaten erhoben, geplant und mit der Bevölkerung diskutiert werden, wie Natur und Landschaft geschützt und entwickelt werden können. Den Mehraufwand werden die Städte und Gemeinden künftig haben, denn sie werden diese Arbeiten dann im Rahmen der Umweltprüfung zur Bauleitplanung beauftragen müssen, wobei ihnen die Landschaftsplanung als Informationsquelle fehlt.“


2. Eingriffsregelungen:
Die geplanten Gesetzesregelungen zur Eingriffsregelung kritisiert der BUND als misslungen. Die vorgesehene Nicht-Anwendung der Eingriffsregelung in Natura-2000-Gebieten wird nicht zu Vereinfachungen und Erleichterungen führen, sondern zu schwierigen Abgrenzungen gegenüber der Anwendung der FFH-Richtlinie. Die vorgesehene Begrenzung der Höhe des Ersatzgeldes, das statt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu zahlen ist, hält der BUND für nicht rechtskonform.


3. Weniger Beteiligung der Verbände:
Als Kampfansage kritisiert der BUND die vorgesehene radikale Reduktion der Beteiligungs- und der Klagerechte der anerkannten Verbände in Niedersachsen. Dr. Frank Niederstadt erklärt: „Hier sollen alle landesrechtlichen Beteiligungsrechte der ehrenamtlichen Naturschützer gestrichen werden. Selbst bei Klagerechten nach dem BNatSchG versucht der Gesetzentwurf gravierende Abstriche durchzusetzen – ohne hinreichende Übereinstimmung mit dem Bundesrecht und damit mit unabsehbaren Folgen für alle Zulassungen, die auf Basis dieser Vorschriften in Niedersachsen erteilt werden.“ Prozess- und Haftungsrisiken für Vorhabensträger und Unternehmer werden verschärft.


Der Entwurf würde zu einem erheblichen Abbau von Umweltstandards führen – sogar deutlich über das hinaus, was vom Bundesrat als kleinster gemeinsamer Nenner beschlossen worden ist. „Das kann und das darf sich Niedersachsen nicht leisten. Unsere schöne Heimat bedarf eines besseren Schutzes und nicht des Abbaus von Standards“.

Quelle: www.bund-niedersachsen.de


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