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Landesregierung beharrt auf Fehldeutung von EU-Richtlinie über Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen 21|06|2010
Was da aus den Schiffsschornsteinen unüberwacht entweicht gilt zu den schlimmsten Umweltverschmutzungen - auch in Wilhelmshaven.
Lt. Auskunft des Nds. Umweltministeriums werden die Vorgaben des Europäischen Gesetzgebers über den Schwefelgehalt bestimmter Schiffskraftstoffe bislang nicht überwacht.
Lt. EU-Richtlinie 2005/33/EG müssen die EU-Mitgliedstaaten jedoch alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2010 Schiffe am Liegeplatz in Häfen der Gemeinschaft keine Schiffskraftstoffe verwenden, deren Schwefelgehalt 0,1 Massenhundertteile überschreitet.
In Beantwortung einer diesbezüglichen Anfrage der „Gemeinschaft regionaler Natur- und Umweltschutzvereine - Wilhelmshaven und Umzu“ [GNU] vertritt das Niedersächsische Umweltministerium den Standpunkt, dass die Richtlinie auf Grund der Richtlinie 2009/30/EG erst bis zum 31.12.2010 umzusetzen sei. Diesen Standpunkt hat das Umweltministerium auch bei gezielter Nachfrage beibehalten.
Ein anschließend mit der Prüfung beauftragter Fachanwalt für Verwaltungsrecht kommt dagegen in seiner Stellungnahme abschließend zu dem Ergebnis, dass die Behauptung des Umweltministeriums, die Umsetzungsfrist habe sich infolge der Änderung durch die Richtlinie 2009/30/EG auf den 31. Dezember 2010 verlängert, unzutreffend ist.
Die GNU hat darauf hin der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission den Schriftverkehr mit dem Umweltministerium sowie die Stellungnahme des Rechtsanwalts zugesandt. In der prompten Beantwortung wurde mitgeteilt, dass das Schreiben als Beschwerde registriert wurde.
Quelle: Gemeinschaft regionaler Natur- und Umweltschutzvereine - Wilhelmshaven und Umzu [GNU]
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