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Mehr Tierschutz durch Routine-Kontrollen



Das Tierwohl rückt nach sich häufenden Skandalen zunehmend in den Fokus der Betrachtung der Fleischvermarktung.

27-02-2019 – Land setzt sich für Rechtsgrundlage bei Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte ein.

Niedersachsen wird den Bund auffordern, im Bundesrecht die Rechtsgrundlage für routinemäßige Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte [VTN-Betrieben] zu schaffen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat das Landeskabinett in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Dazu Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: "Wir wollen in Niedersachsen den Tierschutz in allen Bereichen stärken. Bislang sieht das deutsche Recht nicht vor, dass in VTN-Betrieben routinemäßige Tierschutzkontrollen durchgeführt werden können. Das wollen wir ändern mit dem Ziel, den Tierschutz in den Nutztierhaltungen weiter zu verbessern."

Studien zeigen, dass in den früher als Tierkörperbeseitigungsanstalten bezeichneten VTN-Betrieben tierschutzrelevante Befunde, die aus Mängeln in der Haltung und Pflege der Tiere oder auch aus einer unsachgemäß durchgeführten Nottötung resultieren, aufgedeckt werden könnten. VTN-Betriebe sind "Flaschenhälse", durch die in den Betrieben getötete und verendete Tiere der unschädlichen Beseitigung zugeleitet werden.

Zur Erläuterung:

Alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, sind tierische Nebenprodukte. Diese sollen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden.

Das Problem:

Bislang sieht das deutsche Tierschutzrecht nicht vor, dass angelieferte Tiere routinemäßig auf Verstöße gegen das Tierschutzrecht hin untersucht werden können. Neben der rechtlichen Verankerung von Betretensrechten ist für die effektive Durchführung von Kontrollen aus Sicht Niedersachsens außerdem auch eine Rückverfolgbarkeit der Tierkörper zum letzten Haltungsbetrieb erforderlich. Dies ist derzeit nicht bei allen Tierarten gegeben. Dazu ein Beispiel: Schweine werden lediglich mit der Ohrmarke des Ferkelerzeugers gekennzeichnet und können bei Anlieferung von einem Mastbetrieb an die Tierkörperbeseitigungsanstalt nicht zum letzten Tierhalter zurückverfolgt werden. Auch dies muss sich aus Sicht Niedersachsens dringend ändern.

Hintergrund für die Bundesratsinitiative ist eine Studie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover. Ergebnis dieser Studie war, dass bei mehr als zehn Prozent der bei angelieferten Tierkörpern festgestellten Veränderungen darauf hindeuten, dass die betroffenen Tiere vor ihrem Tod länger anhaltenden Schmerzen und Leiden ausgesetzt waren. Ministerin Otte-Kinast nahm dies zum Anlass, sich im Bund für regelmäßige Kontrollen in VTN-Betrieben einzusetzen. Sofern Vorgaben des EU-Rechts dem Anliegen entgegenstehen, soll die Bundesregierung sich bei der EU-Kommission für eine entsprechende Überarbeitung des EU-Rechts beziehungsweise die Ausweitung nationaler Regelungsspielräume einsetzen.

Quelle: Nds. Staatskanzlei


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