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Sperrandrohungen der GEW
04|06|2009



Mit Schreiben im Hausflur kündigt die GEW ihr Vorhabne an, den Mietern Wasser und Gas zu sperren.

In der letzten Zeit drohe GEW Kunden mit einer Versorgungssperre, so die Bürgerinitiative „Kampf gegen zu hohe Energiepreise“ [BI].

Kritisch sei in den bekannten Fällen, dass Fristen nicht eingehalten worden sind. Eine zulässige Sperrdrohung müsse vier Wochen vor einer Sperrung mitgeteilt werden. Daran habe die GEW sich nicht gehalten.
 
Nach Auskünften des Bundes der Energieverbraucher sei gesetzlich eine Sperrandrohung zwar zulässig, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Erlaubt ist diese nicht, wenn die Kunden einen Unbilligkeitseinwand gemäß § 315 BGB erhoben haben. Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung ist eine Sperrandrohung dann sogar strafbar. „Wichtig ist, dass Forderungen schlüssig bestritten worden sind und eine Zahlung im Falle des Nachweises der Billigkeit in Aussicht gestellt wurde.“
 
Den Verbrauchern empfiehlt die BI, sich gegen eine etwaige [unberechtigte] Drohung zur Wehr zu setzen und die GEW zur Rücknahme ihrer Drohung gegen Strafandrohung aufzufordern.
 
So wenig, wie in den Widerspruchsschreiben an die GEW eine Verrechnung mit Beträgen anderer Sparten gestattet würde, dürften Verbraucher ihre Guthaben auch nicht mit anderen Konten, z.B. mit Wassergeld oder Fernwärme, verrechnen.
 
Berichtet werde der BI auch über Empfänger, die sich ihre Beihilfe für Energiekosten vom Amt auszahlen ließen, das Geld jedoch für andere Zwecke ausgeben. Vor Gericht hätten diese Verbraucher keine Aussichten.
 
Wer sich finanziell in grundlegenden Schwierigkeiten befände, habe keine andere Wahl, als sich mit dem Versorger  gütlich zu einigen.
 
Die Mitglieder der BI verstünden, dass der Geschäftsführer der GEW Josef Thomann es bedauere, gegen Kunden klagen zu müssen. Als Auslöser der Klagen sehe man seitens der BI ausnahmslos den Aufsichtsrat der GEW mit OB Menzel an der Spitze, der entschieden habe, zu klagen.
 
Angesichts der anstehenden Europa- sowie im Herbst der Bundestagswahl seien die Mitglieder der BI maßlos enttäuscht, dass bis heute – außer den Freien Wählern - kein Politiker sich für die Klage interessiert habe.
 
Die BI: "Im Gegenteil: Ein Mitglied des GEW-Aufsichtsrates fragte sogar, warum wir Erdgas nicht von einem anderen Unternehmen beziehen. Er wusste nicht einmal, dass in Wilhelmshaven GEW der einzige Gas-Anbieter außerhalb der Grundversorgung ist und dass es darüber hinaus einen wirksamen Wettbewerb auf dem Energiesektor in Deutschland nicht gibt."

Quelle: Bürgerinitiative „Kampf gegen zu hohe Energiepreise“


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