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Aktueller Bericht zur Lage der Natur ist alarmierend



Natur und Mensch in Einklang zu bringen scheint zur Sisyphusaufgabe zu werden.

20-05-2020 | Krüger: Bund und Länder müssen jetzt handeln

Anlässlich des von BfN und BMU veröffentlichten Berichts Die Lage der Natur in Deutschland fordert der NABU Bund und Länder zu einem konsequenteren Einsatz für den Naturschutz auf. Denn mehr als zwei Drittel der nach EU-Naturschutzrichtlinien zu schützenden Arten befinden sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand, mehr als ein Drittel dieser Arten und fast die Hälfte der Lebensraumtypen weisen einen negativen Entwicklungstrend auf.

"Die Lage der Natur ist schlecht, und sie verschlechtert sich weiter. Die Vögel der Agrarlandschaft gehen zurück, in den letzten Jahrzehnten haben wir hier gut zehn Millionen Brutpaare verloren. Das für Vögel und Insekten so bedeutende Grünland steht ebenso unter Druck wie die auch für Klimaschutz und Klimawandelanpassung wichtigen Gewässer- und Feuchtlebensräume. Bund und Länder müssen dringend ihre Hausaufgaben machen und eine Renaturierungsoffensive starten. Wenn nicht endlich ernst gemacht wird, dann bleibt der Bericht nur eine weitere SOS-Meldung im Logbuch der untergehenden Arche Noah." so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.

 In der Fläche besteht weiter dringender Handlungsbedarf, wie die Berichtsdaten zeigen. Vor dem Europäischen Gerichtshof steht jetzt eine Anklageerhebung wegen unzureichender Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie kurz bevor. Till Hopf, NABU-Naturschutzexperte, dazu: "Schutzgebiete müssen wirklich schützen, sich also positiv auf die Arten und Lebensräume auswirken, zu deren Schutz sie eingerichtet wurden. Wir brauchen deshalb den politischen Willen, konkreten Verordnungen mit spezifischen Zielen ein wirksames Management folgen zu lassen. Auch eine bedarfsgerechte Finanzierung für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen ist unabdingbar. Zudem muss die Bundesregierung endlich ernst machen mit ihrem Vorsatz, den Schutz der biologischen Vielfalt als alle Ressorts verpflichtende Querschnittsaufgabe anzugehen".
Der NABU bemängelt zum Beispiel ganz konkret, dass die gesetzliche Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz durch die Bundesregierung immer noch nicht umgesetzt wurde. Auch gebe es zuletzt verstärkt Bestrebungen, die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen in Planungsverfahren auszuhöhlen, rechtliche Standards abzusenken und die Verbandsbeteiligung aufzuweichen.
"Eingriffsregelung, Flächenverbrauch, Landnutzung, Biotopverbund, Schutzgebietsmanagement, Finanzierung – die Handlungsfelder sind so vielfältig wie dringlich, und überall liegt etwas im Argen", mahnt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.

Besonders hervorzuhebende Ergebnisse des Berichtes zur Lage der Natur sind:

- Massiver Rückgang der Feldvögel seit 1980 [Kiebitz -93%, Rebhuhn -91%, Turteltaube -80%, Feldlerche -55%]. Das sind über zehn Millionen Brutpaare weniger.

- Bei 10 von 24 in der kontinentalen Region vorkommenden Fledermausarten zeigt sich ein verschlechternder Gesamttrend. Die Erhaltungszustände sind bereits ausschließlich unzureichend, beim Grauen Langohr sogar schlecht.

- Alle Lebensraumtypen der Binnengewässer und des Grünlandes in der atlantischen und kontinentalen Region sind in einem ungünstigen Erhaltungszustand, ebenso die Lebensraumtypen der Ostsee.
Quelle: NABU
Zum Hintergrund:
Die Mitgliedsstaaten müssen regelmäßig zur EU-Kommission nach Brüssel berichten, wie es um den Zustand all jener Arten und Lebensräume steht, die von den Europäischen Naturschutzrichtlinien [Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie] geschützt werden. Das Bundesamt für Naturschutz hat die aktuellen, Ende 2019 bzw. Anfang 2020 veröffentlichten Berichte nun aufbereitet und die wesentlichen Erkenntnisse in einem Bericht zur Lage der Natur vorgestellt. Bereits seit dem Jahr 2015 läuft ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, das zuletzt im Februar noch einmal verschärft wurde. Bis zum 15. Juni hat Deutschland nun Zeit, eine Anklageerhebung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union noch abzuwenden.


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