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Bundesverwaltungsgericht weist Klagen zum Bau des Ostseetunnels ab



Das vertraute Bild der Fähren zwischen Fehmarn und Rødby wird in absehbarer Zeit der Vergangenheit angehören.

04-11-2020 | Krüger: Schwarzer Tag für den streng geschützten Schweinswal und die Meeresumwelt

Heute [03-11-2020] hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den beklagten Planfeststellungsbeschluss zum Bau der festen Fehmarnbeltquerung für rechtskonform erklärt. Das Vorhaben kann gleichwohl wegen der übersehenen und hochgradig geschützten Riffe nicht ohne Planergänzungsverfahren umgesetzt werden. Dazu hatte die Planfeststellungsbehörde ein ergänzendes Verfahren zur Heilung dieses Fehlers angekündigt, dessen Erfordernis das Gericht im Urteil vorausgesetzt und heute sehr deutlich betont hat. Dass das Gericht trotz des notwendigen Planergänzungsverfahrens keine Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses erkennt, ist eine Zäsur in der Rechtsprechung.

"Das ist ein für uns enttäuschender Ausgang des Prozesses und ein schwarzer Tag für unsere Meere. Das Gericht hat den vom Bundesamt für Naturschutz bestätigten schlechten Zustand des Schweinswals im Fehmarnbelt nicht wie erhofft aufgegriffen. Wir erwarten nun ein umfassendes Planänderungsverfahren, in dem die bestehenden Fehler beim Schutz der Riffe bereinigt werden," erklärt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.
Der NABU bedauert sehr, dass der Bau des umweltschädlichen Ostseetunnels nicht gestoppt werden konnte. Dazu Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg, der das Projekt von Beginn an kritisch begleitet hat: "Durch unsere Arbeit in diesem Verfahren wurden das Projekt und die Planung immerhin deutlich zugunsten des Umweltschutzes verbessert. Besonders wichtig war der Schwenk des Vorhabenträgers 2011 von einer ökologisch höchst bedenklichen Brücken- zur weniger schädlichen Tunnellösung. Außerdem sind Schweinswale bei Munitionssprengungen im Rahmen der Bauarbeiten nun deutlich besser geschützt." Zahlreiche Schutzauflagen sind nach der Kritik des NABU in den Erörterungsterminen ebenfalls als Erfolg zu verbuchen. Der NABU wird sich aktiv in das anstehende Planänderungsverfahren einbringen.
Quelle: NABU



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