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Brüning ante portas?
06|02|2009



Die Hypo Real Estate steht kurz vor ihrer Verstaatlichung.

Die Deutschen haben ein historisches Defizit: Keinem König den Kopf zwischen die Füße gelegt zu haben. Erst damit wäre wohl der Idee vom Gottesgnadentums und dem Staat als ein höheres Wesen der Garaus gemacht worden.

So haben die Deutschen bis heute ein Verhältnis fortgesetzter Unmündigkeit zum Staat. Die Rede vom Vater Staat bringt das zum Ausdruck. Er beschützt genauso wie er straft. Das profane Verhältnis von Briten oder Franzosen - den Staat nämlich als eine Vertragskonstruktion zwischen Herrscher und Beherrschten zu begreifen - fehlt uns bis heute. Man muss wahrscheinlich auch wie Oliver Cromwell einen Karl I hingerichtet haben, um zu wissen, dass der Staat in der Verkörperung des Königs auch nur ein menschliches Konstrukt ist - und selbst solche Verträge kündbar sind. Einer dieser Verträge betrifft zur Zeit die Frage, ob man Banken verstaatlichen und die Aktionäre enteignen darf.

Tatsächlich bedeutete Verstaatlichung immer die Enteignung der alten Eigentümer. Keineswegs entschädigungslos. Aber Verstaatlichung ohne Enteignung wäre nichts anderes als ein bloßes Investment - nur eben vom Staat. Im Falle der meisten Banken zur Zeit ein ziemlich schlechtes, weil Geschäftsmodelle irgendwie nicht so funktionieren wie gedacht. Wer investiert schon in wertlose Anlagen wie eine Bank - außer Zocker und dem Staat? Insofern ist die derzeitige Debatte über die Frage, ob der Staat das Recht zur Enteignung hat, absurd. In Großbritannien oder Frankreich sind Enteignungen grundsätzlich unumstritten. Niemand bezweifelt das Recht des Staates zu solchen drastischen Eingriffen in das Wirtschaftsleben, wenn man das für erforderlich hält.

In Deutschland allerdings war man nach dem Ersten Weltkrieg noch nicht einmal in der Lage, den politisch bankrotten Adel zu enteignen. Wahrscheinlich kann man deshalb so argumentieren wie Rainer Hank in der FAZ:
“Es geht um konstitutive Regeln, zu deren Definition es gehört, dass sie durch nichts außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden können. Nicht aus dogmatischer Verbohrtheit oder ideologischer Verblendung, sondern aus der Erfahrung, dass der Schaden ihrer Suspendierung in jedem Fall größer zu gewichten wäre als irgendein denkbarer anderer Nutzen. Es sind Regeln, die sich aus gutem Grund jedem krisenbedingten Pragmatismus [”Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen”] widersetzen.”

Das ist schon interessant. Eine Bank, die ohne den Staat schon längst Konkurs wäre, darf man nicht verstaatlichen, weil die von Rainer Hank selbst erfundene Regel namens “Nichtverstaatlichung als konstitutives Prinzip” niemals außer Kraft gesetzt werden darf. Und das soll bei einer bankrotten Bank gelten? Hier geht es ja nicht um die Außerkraftsetzung von Grundrechten, sondern um die Überführung wertlosen Privateigentums in Staatseigentum. Unter marktwirtschaftlichen Bedingungen müsste man für diese Sondermüllbeseitigung den Eigentümern sogar noch eine Rechnung schreiben.

Aber man findet bei Rainer Hank trotzdem ein gutes Argument:
“Jetzt genügt offenbar schon ein Einzelfall - die gewiss desolate Lage der Hypo Real Estate [HRE] -, um mit der Drohung zu spielen, die Rechtsordnung außer Kraft zu setzen und dem Investor Christopher Flowers [er hält knapp 25 Prozent der HRE-Aktien] mit der Zwangsenteignung zu drohen. Und es genügt der Verweis auf reichlich nebulöse Gründe [”systemisches Risiko”, die Bank als “öffentliches Gut”, das “Gemeinwohl”], um in der Güterabwägung das Eigentumsrecht zu vernachlässigen. Allein das Menetekel “Lehman” raunend auszusprechen reicht aus, um die Bail-out-Maschine anzuwerfen und die Frequenz der staatlichen Rettungspumpe zu erhöhen. Hätte der steuerzahlende Bürger nicht zumindest das Recht, sich von der Plausibilität eines Zusammenbruchs der nationalen Geldversorgung ein rationales Bild zu machen?”

Es geht um das Verfahren und was es eigentlich bedeutet, wenn der Staat seinen Einfluß ausweitet. Die neue Rolle des Staates muss sich keineswegs auf die Ökonomie beschränken. Wenn Peer Steinbrück auf dem Verordnungsweg die Enteignung von Bank-Aktionären ermöglicht, wird ein solches Notverordnungsregime zur Stabilisierung von Wirtschaft und Gesellschaft Konsequenzen haben.

Brüning ante portas?

Quelle:
www.WEISSGARNIX.de

Links:
Quelle:
Hannibal ante Portas

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