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DUH-Umfrage zu deutschen Umweltzonen: Zwei Drittel der Städte verweigern effektive Kontrollen
15|02|2012



Umstritten und zugleich Politikum: die Umweltplakette, die so manche Stadt mitsamt dem Feinstaubproblem gerne abschaffen würde.

Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage zum Kontrollverhalten in 47 deutschen Umweltzonen – 30 Städte erhalten die „Rote Karte“ für unzureichende Überwachung und Ahndung von Verstößen – Nur vier Städte für gute Kontrollen mit „Grüner Karte“ ausgezeichnet – Bundesverkehrsminister Ramsauer torpediert Luftreinhaltepolitik durch geplante Abschaffung des Flensburger Strafpunkts – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: „Wenn nötig werden wir eine funktionierende Überwachung flächendeckend einklagen“

Die Mehrheit der deutschen Städte verhindert den Erfolg ihrer Umweltzonen. Zu diesem Ergebnis kommt die Deutsche Umwelthilfe e.V. [DUH] in einer heute vorgestellten Untersuchung. Nur vier von insgesamt 47 befragten Städten kontrollieren dieser zufolge die vorgeschriebene Plakettenpflicht effektiv – die Mehrzahl überprüft unzureichend bis gar nicht. Die Umweltschutzorganisation bezeichnete das Resultat der diesjährigen Befragung als nicht hinnehmbar. Umweltzonen könnten ihre Wirkung nur bei konsequenter Überwachung durch die zuständigen Behörden voll entfalten. Sie wurden in Deutschland seit Januar 2008 nach und nach eingeführt und sollen die mit Feinstaub und Stickstoffdioxid [NO2] belasteten Stadtzentren entlasten.

„Das Beispiel Berlin zeigt, dass sich die verkehrsbedingten Luftschadstoffe durch eine konsequente Kontrolle der Umweltzone drastisch verringern“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. [DUH]. „Offensichtlich haben viele Städte und Kommunen vor allem im Süden der Republik aber noch immer nicht verstanden, dass sie die Wirksamkeit der Umweltzonen durch effektive Kontrollen gewährleisten müssen, um die Luftqualität maßgeblich zu verbessern.“ Die DUH kritisiert zudem die Absicht von Bundesverkehrsminister Ramsauer [CSU], den bisherigen Strafpunkt bei Verkehrsverstößen gegen Umweltzonenregelungen abschaffen zu wollen. Damit torpediere er EU-rechtswidrig die Luftreinhaltepolitik.

Gute Bewertungen erhielten in diesem Jahr vier Städte – immerhin doppelt so viele wie bei der letztjährigen Umfrage. Berlin, Bremen, Hannover und Leipzig erhielten für ihre effektive Kontrolle des fließenden wie stehenden Verkehrs eine „Grüne Karte“. Als besonders erfreulich erachtet die DUH, dass auch Leipzig inzwischen seine Kontrollpflicht ernst nimmt. Die Stadt hatte nach langem Zögern im vergangenen Jahr eine Umweltzone eingeführt und zunächst angekündigt, diese kaum oder gar nicht kontrollieren zu wollen. Durch eigene Umweltzonen-Kontrollen in Leipzig  konnte die DUH die Stadt inzwischen von ihrer Verantwortung überzeugen. Auch Bremen hat seine Kontrolltätigkeit gründlich verbessert und erhält im Gegensatz zur „Roten Karte“ im Vorjahr nun die “Grüne Karte“.

In 30 befragten Städten verweigern die Behörden immer noch wirksame Kontrollen und erhielten dafür die „Rote Karte“. Besonders negativ fiel das grün-rot regierte Baden-Württemberg auf, dessen 19 Umweltzonen alle die schlechteste Bewertung bekamen. In 17 von ihnen wird praktisch überhaupt nicht kontrolliert. Dies sei aus Sicht der DUH zwar eine „Erblast“ der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung. Von dem grün-roten Regierungsbündnis erwartet die Umweltschutzorganisation jedoch mehr Verantwortung und eine Umstellung ihrer Umweltzonen auf die grüne Plakettenpflicht noch in diesem Jahr.

„Manch einer scheint anzunehmen, mit dem Aufstellen der Umweltzonenschilder sei es getan. Offensichtlich haben viele Städte und Kommunen noch immer nicht verstanden, dass es um die Gesundheit ihrer Bürger geht“, so Resch. Durch zahlreiche Ausnahmeregelungen und schwache Kontrollen unterlaufen viele Städte und Kommunen die Bemühungen um die Verbesserung der Luftqualität. Die DUH kündigte an, wenn nötig eine funktionierende Überwachung flächendeckend einzuklagen und ihre Umfrageergebnisse der EU-Kommission zur Verfügung stellen, die derzeit Vertragsverletzungsverfahren wegen ungenügender Luftreinhaltemaßnahmen vorbereitet.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die DUH mehrere Klagen zur Luftreinhaltung auf den Weg gebracht. Bisher geben alle Gerichtsurteile ihren Forderungen Recht. „Seitdem der Europäische Gerichtshof die Klagerechte von Verbänden im Jahr 2011 deutlich gestärkt hat, können Umweltverbände die nötigen rechtlichen Maßnahmen gegen Luftverunreinigungen ergreifen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger. „Behörden, die Verstöße mehr oder weniger sanktionslos dulden, müssen daher mit Klagen von Bürgern und Umweltverbänden rechnen. Die DUH wird als Kläger vorangehen.“

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

Hintergrund:

Die Deutsche Umwelthilfe hat zwischen Januar und Februar 2012 die verantwortlichen Behörden in insgesamt 47 deutschen Städten zu ihrem Vorgehen bei der Überwachung der jeweiligen Umweltzonen im Jahr 2011 befragt. Der Schwerpunkt der Erhebung lag dabei auf der Zuständigkeit und der für die Kontrolle der Plakettensünder verantwortlichen Organe der Städte, auf der Anzahl der festgestellten Verstöße sowie der in Folge ausgestellten Bußgeldbescheide, die mit 40 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg belegt wurden. Darüber hinaus wurde abgefragt, wie viele Bußgeldbescheide davon den ruhenden und den fließenden Verkehr betrafen.

Unter den zahlreichen Städten ohne klare Zuordnung der Kontrollverantwortung oder ohne ein erkennbares Interesse an einer effektiven Durchsetzung der Umweltzonen, finden sich auch solche mit sehr eigenwilligen und nach Auffassung der DUH nicht EU-konformen Kontrollverfahren. So preist die Stadt Köln erneut ihr so genanntes „Kölner Modell“ an, das einen regulären Bußgeldbescheid [40 Euro plus einen Punkt in Flensburg] für Verstöße gegen die Plakettenpflicht erst nach dem vierten registrierten Verstoß vorsieht. Bei den ersten beiden Verstößen bleibt es bei einer mündlichen Verwarnung, beim dritten Verstoß sind lediglich 25 Euro fällig. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe ist die Kölner Interpretation der Plakettenverordnung fragwürdig, weshalb die Stadt eine „Rote Karte“ erhielt.  Zudem behaupteten einige Städte, den ruhenden Verkehr aufgrund des Prinzips der Fahrerhaftung nicht kontrollieren zu können. In vielen Umweltzonen führt auch die Polizei keine gezielten Kontrollen durch, nur in wenigen Orten prüft sie die Plaketten bei allgemeinen Verkehrskontrollen mit. Diese regionalen Unterschiede sind umso unverständlicher, als die rechtlichen Regelungen bundesweit einheitlich gelten. Für die DUH bedeutet das: Wenn Berlin, Bremen, Leipzig und Hannover sowohl den ruhenden, wie auch den fließenden Verkehr effektiv kontrollieren können, ist das auch bundesweit möglich.

Städte mit der „Grünen Karte“ führen sowohl im ruhenden als auch im fließenden Verkehr Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Regelungen durch. Auf der DUH-Skala von null bis fünf Punkten erhielten sie jeweils die Höchstpunktzahl. Immerhin 13 Städte – mehr als doppelt so viele wie im vergangenen Jahr – erreichten jeweils drei oder vier Punkte und erhielten die „Gelbe Karte“. In die Kategorie fallen Frankfurt, Augsburg, Neu-Ulm, Wuppertal, Bochum, Bottrop, Düsseldorf, Essen, Krefeld, München, Dortmund, Neuss und Oberhausen. Diese Kommunen überwachen in der Regel die Einhaltung der Bestimmungen bei geparkten Fahrzeugen, vernachlässigen aber die Kontrolle und die Ahndung von Verstößen im fließenden Verkehr. In der roten Kategorie befinden sich die Städte, die null bis zwei Punkte erhalten haben.

Jährlich sterben nach Erkenntnissen der Weltgesundheitsorganisation [WHO] allein in Deutschland 75.000 Menschen vorzeitig an Feinstaub. Das sind mehr als fünfzehn Mal so viele wie bei Verkehrsunfällen. Umweltzonen gelten bei konsequenter Umsetzung als effektivste Einzelmaßnahme zur Verbesserung der Luftqualität in verkehrsreichen Ballungsräumen. Damit widerspricht die DUH ausdrücklich dem von ADAC und Autoherstellern regelmäßig vorgebrachten Argument, dass Umweltzonen unwirksam seien und verweist auf laufende wissenschaftliche Begleituntersuchungen. Nach Messungen des Umweltbundesamtes sowie des Münchner Helmholtz-Institutes reduzieren Umweltzonen die besonders gesundheitsschädlichen Dieselrußpartikel um bis zu 58 Prozent. Diese positive Wirkung können sie jedoch nur erzielen, wenn schmutzigen Diesel-Fahrzeugen die Einfahrt verweigert wird und man die Zonen konsequent kontrolliert.


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