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Nach der Bundesratsentscheidung zur Solarförderung: Jetzt die Handbremse lösen
14|05|2012



Strom für "umsonst" kann man natürlich nicht dauerhaft fördern, wenn man die Solarindustrie in China sponsored.

Deutsche Umwelthilfe fordert, im Vermittlungsausschuss den weiteren robusten Ausbau der Photovoltaik festzuschreiben – Überleben der Solarbranche in Deutschland sicherstellen – Anreize zur besseren Integration von Sonnenstrom ins Netz schaffen – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: „Saboteure der Energiewende stoßen in allen Parteien auf Widerstand“

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. [DUH] begrüßt die Entscheidung des Bundesrats, in der Frage der künftigen Ausgestaltung der Solarförderung den Vermittlungsausschuss anzurufen. „Mit dieser Entscheidung ist vorerst der Versuch der Minister Rösler und Röttgen gescheitert, bei der Energiewende eine Vollbremsung hinzulegen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Bevor das Ergebnis der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss feststehe, sei es allerdings zu früh, sich zurückzulehnen. Resch rief insbesondere die Bundesregierung auf, jetzt umgehend die Planungssicherheit wiederherzustellen und sich der Gestaltung der Transformation des Energiesystems zu widmen, statt ständig nur über die Schwierigkeiten zu lamentieren, die es selbstverständlich gebe.

Weil Solarstrom zu den tragenden Säulen des künftigen Stromsystems gehöre, sei ein weiterer kräftiger und verlässlicher Zubau unausweichlich. Gleichzeitig müssten die Strominfrastrukturen – für die Photovoltaik insbesondere die Verteilnetze – beschleunigt für das neue System fitgemacht und der Ausgleich zwischen Einspeisung und Verbrauch etwa durch die Schaffung von Stromspeichermöglichkeiten verbessert werden. Dazu bedürfe es entsprechender Anreize.

„Die Botschaft lautet, dass die Saboteure der Energiewende inzwischen in allen Parteien auf Widerstand stoßen. Das macht Hoffnung für die Zukunft“, sagte Resch mit Blick auf den Beschluss des Bundesrats, der sogar mit zwei Drittel Mehrheit gefasst wurde und auf der Basis einen Antrags aus NRW eine „grundlegende Überarbeitung“ der Gesetzesvorlage des Bundestags zum Ziel habe. Dass ein Bundesumweltminister das „Solarausstiegsgesetz“ gemeinsam mit einem Bundeswirtschaftsminister habe durchziehen wollen, der sich vor allem als Sachwalter der traditionellen Energiewirtschaft versteht, sei von Anfang an nicht nachvollziehbar gewesen.

Norbert Röttgen müsse die schallende Ohrfeige auch aus den eigenen Reihen richtig verstehen. Resch: „Der Abenteuerausflug nach Nordrhein-Westfalen, wo sich Röttgen vor allem für neue Kohlekraftwerke stark macht, ist beendet. Der Bundesumweltminister muss sich ab kommenden Montag endlich den Kernaufgaben eines Bundesumweltministers in Zeiten von Klimawandel und Energiewende widmen. Dazu gehört die Sicherstellung eines robusten Zubaus der Photovoltaik.“


Unter anderem fordert die DUH, die im Gesetz der Bundesregierung vorgesehene drastische Absenkung des Zubaus der Photovoltaik auf nur noch 900 bis 1.900 Megawatt pro Jahr bis 2017 aufzuheben. Außerdem müsse sich die Höhe der Vergütungskürzungen eng an die Kostenentwicklung der Solarmodule anlehnen und dürfe diese nicht – wie insbesondere in diesem Jahr vorgesehen – deutlich übertreffen. Die Anlagenvergütungsklassen und ihre Vergütungssätze müssten überarbeitet und die Fördergrenze von 10 MW für PV-Freiflächenanlagen ersatzlos gestrichen werden. Auch das so genannte Marktintegrationsmodell werde seinen Zweck verfehlen und müsse aufgegeben werden.

Der Bundesrat hatte mit den Stimmen nicht nur der rot-grün bzw. grün-rot geführten Länder, sondern auch der großen Koalitionen und zum Teil schwarz-gelber Länder beschlossen die im Bundestag verabschiedete drastische Kürzung der Photovoltaikförderung und die Einschränkung der Ausbauziele abzulehnen. Nun soll der Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern das Gesetz grundlegend überarbeiten.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe


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