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Bundesarbeitsgericht: Das Ende der Tarifeinheit
25|06|2010



Hier könnten bald jede Menge zusätzlicher Banner und Fahnen wehen, um der Forderung nach mehr Lohn Ausdruck zu verleihen - eine Art Pluralismus verschiedenster Gewerkschaften

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner jüngsten Entscheidung die Tarifeinheit für Tarifverträge innerhalb von Betrieb bzw. Unternehmen aufgehoben. Das Urteil ist auf breite Ablehnung bei Gewerkschaften, Unternehmensverbänden und politischen Parteien gestoßen. 

Es droht jetzt – sollte dieses Urteil Bestand haben – die englische Krankheit, d.h. ein Shop-stewards-System, bei dem verschiedene Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge mit der Betriebs- bzw. Unternehmensleitung aushandeln können.
    
Das Ende des kollektiven Tarifvertrags?
Die einhellige Ablehnung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts zeigt deutlich, dass hier ein weltfremdes Urteil gefällt worden ist. Der Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Arbeitsnehmervertretern um Tarifverträge, der als Leitgedanke dem Urteil zugrundeliegt, hätte wie in Großbritannien zur Folge, dass Teile der Belegschaft eines Betriebs für sich allein das Streikrecht in Anspruch nehmen können.

Damit würden insbesondere diejenigen Arbeitnehmer eines Betriebes aufgrund ihrer Verhandlungsmacht wegen unzureichender Ersetzbarkeit durch andere Arbeitnehmer - wie bereits bei Fluglotsen, Piloten, Ärzten, etc. eindrucksvoll demonstriert wurde – in der Regel höhere Lohn- und Gehaltssteigerungen durchsetzen können als bisher.

Es verwundert daher nicht, dass auch die Arbeitsgeber kein Interesse daran haben, diese Entwicklung zuzulassen. Wenn kleine Teile der Belegschaft eines Betriebes, die mit einem Streik den gesamten Betrieb lahmlegen können, sich in Mini-Gewerkschaften organisieren, dann verändert sich die Verhandlungsmacht der Unternehmens bzw.

Betriebsleitungen dramatisch. Dies würde die Lohn- und Gehaltsentwicklung einerseits zu einer nachhaltigen größeren Spreizung zwischen in der Regel besser qualifizierten Arbeitnehmern und gering qualifizierten führen. Tendenziell droht dadurch aber auch eine Lohn-Preis-Spirale in Gang gesetzt zu werden.

Eine solche Stärkung der Verhandlungsmacht der Funktionseliten eines Betriebes bzw. Unternehmens liegt jedoch nicht im Interesse der Unternehmensleitungen und der Massengewerkschaften. Mithin dürfte die Bundesregierung mit einer Verfassungsänderung die Tarifeinheit wieder gesetzlich festschreiben wollen.

Wenn die SPD gemeinsam mit den Gewerkschaften klug operieren würden, könnte vielleicht diese Änderung mit einer Regelung eines gesetzlichen Mindestlohnes verknüpft werden. Damit käme dann endlich eine Auseinandersetzung über den flächendeckenden Tarifvertrag zu einem Abschluss.

Im Zuge der hohen Arbeitslosigkeit insbesondere in Ostdeutschland war die Tarifflucht bzw. Tariflosigkeit dramatisch angestiegen.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Der Grundsatz des Law of one Price fände auch im Arbeitsmarkt wieder Anwendung. Der Grundsatz “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit” würde wieder stärkere Beachtung finden. Daneben würde der flächendeckende Tarifvertrag zusammen mit der Tarifeinheit wieder einen größeren sozialen Frieden herstellen. Warten wir es also ab, wie die Politik jetzt mit diesem Urteil umgeht.

Das Urteil hat jedenfalls einen Stein ins Wasser geworfen, dessen Wellen aufgrund der Implikationen eine Änderung der jetzigen Situation herbeiführen wird. Vielleicht kommt jetzt Bewegung in die verhärteten Fronten der Tarifpolitik hinsichtlich der Allgemeingültigkeit von Tarifverträgen.

Manchmal schaffen Urteile einen heilsamen Einigungszwang, oder um es mit Mephistopheles auszudrücken: Ich bin ein Teil von jener Kraft, die stets das Böse will und stets das Gute schafft.

Quelle: Readers Edition

Autor:
Georg Erber


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