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Wenn ein König keinen Hofnarren mehr hat
13|04|2016



Ab wann sind Karikaturen oder satirische Kommentare beleidigend und was dürfte Satire noch, wenn Erdogan mit seinem Wunsch nach Verurteilung von Böhmermann durchkommt?

Wenn ein König keinen Hofnarren mehr hat, dann wird es einsam um ihn. Wenn ein König keine Hofnarren mehr hat, Hofnarren insofern, als sie offen ihre eigene Meinung äußern dürfen, weil er sämtliche Journalisten, denen mal "was nicht paßt, in den Knast" [extra 3-Lied] und dort ihnen einen verpaßt, verfrachtet hat, dann stellt sich die Frage, ob der Monarch nicht sogar schon zum "Tyrannen" mutiert ist.

Die alten Griechen unterschieden bei der Frage, wie ein Staat oder Gemeinwesen organisiert werden könne, in drei Grundmodelle: Monarchie – Aristokratie – Demokratie. Eine Monarchie hat nur eine Person an der Spitze, den König, die Aristokratie eine Adelsschicht als Herrscher, und in der Demokratie entscheiden alle mit, alle aus dem Volk [griech. Demos = Volk].

Gleichzeitig war den alten Griechen schon damals bewußt, daß Herrschaftssyteme entgleisen können – vornehmlich durch Amtsmißbrauch, also wenn gewählte oder geborene Amtspersonen ihre Entscheidungen nicht am Wohl aller [Gemeinwohl], sondern nur an ihrem eigenen persönlichen Vorteil ausrichteten. Auch die Variante des Größenwahns war damals schon bekannt.

Daher definierten die alten Griechen für jede der Grundstaatsformen auch ein entgleistes Modell: Tyrannei [Monarchie] – Oligarchie [Aristokratie] – Plutokratie [Demokratie].

Vor diesem akademischen Denkmodell als Hintergrund betrachten wir nun die Causa Böhmermann/Erdogan. Und Merkel, die gehört nämlich auch dazu, werden wir gleich merken.

Der türkische Präsident Erdogan hat bei der deutschen Regierung Strafantrag gestellt wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes [ihm] durch einen Deutschen. Früher nannte man das allgemein "Majestätsbeleidigung" [wilhelminisches Reich], die allerdings vor allem durch Inländer begangen werden konnte.

Hat Jan Böhmermann die Ehre eines fremden Staatsoberhaupts strafwürdig verletzt?

Das Urteil darüber könnte unterschiedlich ausfallen, je nach dem, wie reduziert auf einzelne Formulierungen oder wie kontextbezogen auf einen weiteren Zusammenhang man die Sache betrachtet.

Konkret:
Die Aneinanderreihung von den zur Zeit schlimmsten Beleidigungen, die man einem anderen Menschen gegenüber aussprechen kann, durch Jan Böhmermann in der Sendung "ZDF Neo Royale" nur isoliert für sich betrachtet, würde wohl für den Tatbestand einer Beleidigung ausreichen.


Auch der Zusatz, "so darf man es nicht machen", entkräftet den Vorwurf allein noch nicht automatisch.

Jetzt gibt es aber eine Vorgeschichte dazu:

Jan Böhmermann reagierte mit seinem Satire-Beitrag auf die, in den Augen vieler völlig überzogenen und unverhältnismäßigen, Reaktion Erdogans auf die erste Satire vor einigen Wochen in extra 3 vom NDR "Erdowie, Erdowo, Erdogan". Jene Satire war unbestritten in keinster Weise ehrverletzend, sondern nahm Erdogan lediglich "beim Wort", also, es wurden Verletzungen der Pressefreiheit und körperlichen Unversehrtheit seiner Bürger durch Erdogan angeprangert. Erdogan bestellte aufgrund dieser in Deutschland gesendeten Satire den deutschen Botschafter in Ankara ein.

Mit dieser Reaktion überschritt Erdogan Grenzen der bisherigen diplomatischen Gepflogenheiten, er tat dies ein zweites Mal, indem er ebenfalls den deutschen [und auch den französischen] Botschafter persönlich des Gerichtssaals verweisen wollte, wo es um die Anklage von Herrn Erdogan persönlich gegen die Herausgeber einer türkischen Zeitung ging, die Beweise für die Waffenlieferungen der Türkei an den IS [Terroristen] in einer Zeitung abgedruckt hatten und damit in den Augen Erdogans selbst zu "Terroristen" wurden.

Nach meinem Empfinden hat Jan Böhmermann in seiner Satire die bereits durch Erdogan selbst los getretene Eskalationsstufe um eine weitere hochgedreht.

Juristisch betrachtet könnte man jetzt also die Frage stellen "Wer hat angefangen?". Beleidigungen sind nämlich dann straffrei bzw. verfolgungsfrei, wenn ihnen direkt eine Beleidigung durch den Beleidigten selbst vorausging. Es gibt dazu diverse Gerichtsurteile beispielsweise zu Wirtshausschlägereien, wo einzelne Körperverletzungen nicht mehr isoliert betrachtet werden.

"Verkompliziert" wird die Angelegenheit jetzt aber noch dadurch, daß die Causa Böhmermann und auch die Causa Erdogan längst eine politische Dimension erreicht hat:
Die Einstellung des türkischen Präsidenten Erdogan gegenüber demokratischen und westlichen Grundwerten wie "Meinungsfreiheit", "Pressefreiheit" und "Rechtsstaat" ist deshalb so pikant, weil unsere Regierungschefin [nicht unser Staatsoberhaupt!] im Namen der EU mit der Türkei kürzlich einen Pakt ausgehandelt hat, der juristisch sehr fragwürdige neue Verfahren bezüglich Asylsuchenden aus der Türkei regeln soll, bei gleichzeitiger angekündigter Visa-Freiheit für sämtliche türkische Staatsbürger in die EU und damit auch Deutschland. Außerdem ist die Türkei Mitglied der NATO, dem WESTLICHEN Verteidigungsbündnis.


Oder anders formuliert:
kann der türkische Präsident den diplomatischen Vertretern unseres Landes in seinem Land das Recht absprechen, sich in seinem Land frei zu bewegen, weil es "sein Land" ist und gleichzeitig Deutschland verbieten, sich in seinem Land in seine inneren Angelegenheiten einzumischen, wenn gleichzeitig ab Juni seine Bürger schrankenfrei [visumsfrei] in unser Land einreisen können und bei uns dann ganz selbstverständlich "unsere" Meinungs- und Religionsfreiheit [z.B. durch Tragen von Kopftüchern etc.] wahrnehmen dürfen? Ist das nicht ein bißchen komisch und mit zweierlei Maß gemessen?


In der Tiefe ist es noch viel brisanter:

Vor ziemlich genau hundert Jahren zerstörte die damalige türkische Regierung sämtliche Dörfer und landwirtschaftlichen Flächen der in ihrem Land friedlich lebenden Armenier und ging dann noch gegen die Armenier selbst mit roher Gewalt vor. Die Rede ist von einem Völkermord, historisch ist das praktisch unbestritten, aber "diplomatisch" in unserem Land noch nicht völlig anerkannt. Als die türkische Regierung damals diese Maßnahmen gegen die Armenier ergriff, hatte das wilhelminische Kaiserreich genaue Kenntnis von der Durchführung dieser "Maßnahmen" gegen das armenische Volk, hielt aber aus "taktischen" [militärischen] Gründen seinen Mund, auch international. Das wilhelminische Kaiserreich unterhielt damals beste Beziehungen zu dem osmanischen Reich, was man bei einem Besuch noch an einigen Gebäuden, vor allem dem Gebäude der ehemaligen deutschen Vertretung in Istanbul besichtigen kann [das Gebäude ist ein Palast].

Heute, hundert Jahre später, findet der Versuch eines zweiten Völkermords auf türkischem Boden statt, diesmal an den Kurden. Die deutsche Regierung unter Angela Merkel hat beste Kenntnis darüber, was dort geschieht. Sie braucht nur ihren PC anschalten und mal die Nachrichten verfolgen. Über die Bombardierungen der Zivilbevölkerung in der Osttürkei durch das türkische Militär ist genügend berichtet worden. Und ein zweites Mal schaut die deutsche Regierung weg, erneut aus "taktischen Gründen", die diesmal allein in der Person Angela Merkel und ihrer einsamen und rätselhaften Flüchtlingspolitik verortet sind. Die deutsche Bevölkerung ist durchaus für das Thema der "Kurdenfrage" sensibilisiert, und die Bundeswehr hat Waffen an Kurden im Irak geliefert und Schulungen unternommen.

Überspitzt, aber gar nicht so entfernt wohl von der Wahrheit, könnte man jetzt folgende Frage aufwerfen:
wenn es erlaubt ist, daß der türkische Präsident in Deutschland ein Strafverfahren gegen einen Deutschen wegen eines Beleidigungsdelikts in Gang setzen kann, mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Bundesregierung, müßte es dann nicht im Gegenzug auch erlaubt sein, daß derselbe, in seiner Ehre verletzte Präsident, vor einem internationalen Gericht, z.B. in Den Haag, sich für sein Vorgehen gegen die kurdische Zivilbevölkerung in seinem Land rechtfertigen muß?

Um auf die Einleitung des Artikels zurückzukommen: ist die Türkei eine "Demokratie", die Beitrittsverhandlungen mit der EU führen will, oder inzwischen eine "Monarchie" [siehe bildlich dafür den neuen Präsidentenpalast von Erdogan, der trotz viel geringeren Bruttosozialprodukts der Türkei gegenüber Deutschland Merkels "Waschmaschine" (Mundart der Berliner) bei weitem aussticht]?

Oder ist die Türkei nicht einmal mehr eine Monarchie, sondern noch eine Stufe drunter [siehe oben]?

Unbestritten ist es jedenfalls, daß es dem türkischen Präsidenten an jeglichem Humor fehlt. Und an jeglicher Vorstellung darüber, wie sich seine eigenen Bürger in ihrem eigenen Land noch sicher fühlen können, wenn Erdogan jeden, der ihm nicht paßt, einfach jeglicher Rechte berauben kann, indem er Kritiker seiner Generalklausel "Terrorist" unterwirft.

Und unsere Regierung übt sich - mal wieder - in "lautem Schweigen".

Heidi Berg



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